Mozartstraße 5
26135 Oldenburg
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Durchschlag:
US Department of Justice, Washington D.C
Security and Exchange Commission SEC, CEO Mr. Gensler
Garmisch-Partenkirchen, 17.11.2021
Seite 1 von 73
Geschäftsnummer der Staatsanwaltschaft Osnabrück NZS 1000 Js 55491/21
- Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 01.11.2021, Eingang 12.11.2021 – Termin 17.11.2021
- Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 07.10.2021, Eingang 21.10.2021 – Termin 21.10.2021 (2 Wochen nach Bekanntgabe 07.10.2021)
Strafanzeige vom 09.09.2021
gegen Olaf Scholz Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat
wegen
1. Strafvereitelung im Amt § 258a STGB
Verstoß gegen Amtseid Artikel 56 GG zur Hilfeleistung § 323c StGB
Nichtanzeige geplanter sich fortsetzender Straftaten § 138 StGB im Dauerdelikt des Betruges § 263, 78a StGB der Allianzführung CEO Oliver Bäte und Michael Diekmann mit Verschaffung eines Vermögensvorteil Lobbyismus (https://youtu.be/Y0kFSCd2MQg) Verdacht auf Korruption
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Andreas Heuer,
sehr geehrte leitende Oberstaatsanwältin Frau Dr. Frauke Wilken,
gemäß meiner Strafanzeige vom 09.09.2021 wurde die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwältin Frau Kirst der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit Schreiben vom 07.10.2021 abgelehnt.
Hiergegen habe ich Beschwerde am 28.10.2021 bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg eingelegt und reiche hiermit termingerecht für die Tatsachenerhebung, die Begründung inkl. Unterlagen nach.
Begründungen:
Die Strafverfolgung gegen Herr Olaf Scholz ist gemäß meiner Strafanzeige ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit und von besonderen höchst-öffentlichem Interesse wegen der nicht vorhandenen Integrität des Bundesfinanzminister und Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz, der bereits mit den „Cum-Ex“ Geschäften in den größten Finanzskandal in der Geschichte der Bundesrepublik verwickelt ist und das OLG Frankfurt die Cum-Ex Geschäfte als gewerbsmäßigen Bandenbetrug bezeichnete, worin sich illegal von Steuergelder der Bürger bedient wurde, die dem Gemeinwesen dienen sollten.
Außerdem wurden im Bundesfinanzministerium unter Herrn Olaf Scholz Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscheverdacht der FIU und Zahlungen im Zusammenhang mit Waffen und Drogenhandel und wegen Terrorismusfinanzierung veranlasst.
Als Bundesfinanzminister hat Herr Scholz auch die Aufsicht über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Versicherungswesen (BaFin) und auch hier werden wie im Wirecard-Skandal Ermittlungen im Notarhaftpflichtbetrug der Allianz SE /CEO Oliver Bäte seit 1995 vereitelt bzw. vertuscht:
Die unterlassenen Ermittlungen der BaFin seit 2003 setzen sich als Dauerdelikt bis heute fort:
Aktenzeichen der BaFin:
Az.: Q 24-VU 5312-387/03,
Az.: Q 23 (101978) 184 – 3095/2003
GZ :Q23-QB 4301-2007/2936
Ermittlungsauftrag vom 25.08.2021/Präsident Mark Branson –
Die BaFin unterlässt seit 2003 gegen die Allianz SE im fortgesetzten Notarhaftpflichtbetrug seit Februar 1995 Ermittlungen vorzunehmen. Der Notarhaftpflichtbetrug (Tat) der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer war am 03.03.1995 mit unserem gewollten Immobilienverlust der Villa in Grünwald vollendet, ist aber bis heute durch unterlassene Schadenersatzzahlungen und fortgesetzten Enteignungen nicht beendet. § 263 und 78 a StGB Dauerdelikt des Betruges
Die Allianz SE ist als Notarhaftpflichtversicherer gesetzlich zur sofortigen Schadensregulierung § 254 BGB verpflichtet um weitere Schäden zu verhindern und
unterlässt in Kenntnis der Gesamtrechtsvernichtung die infolge der gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes (BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995) und des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 (OLG 31U5819/98 vom 05.07.1999) mit drei weiteren notariellen und grundbuchamtlichen Falschbeurkundungen auf der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde seit 1995 bis heute die gesetzliche Schadenersatzzahlungspflicht
Die Allianz SE handelt seit 26 Jahren unter der verletzten Notarpflicht als mein Notarstreithelfer § 68 ZPO mit rechtswidrigen Prozessen und erschlichenen Urteilen in der Absicht sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrug (Dauerdelikt §263 und 78a StGB) durch unterlassene Schadenersatzzahlung gewollt mit den Zwangsenteignung- und Zwangsversteigerungen unserer 4 Immobilien und unserer fortgesetzten und mittlerweile lebensbedrohlichen Existenzvernichtung, einen Vermögensvorteil zu verschaffen mit einer nicht unabhängigen Justiz und Anwälten zum Vorteil der Allianz SE. = Bandenbetrug § 263 StGB
Gemäß Urteil des LG M I AZ: 2405654/00 vom 02.02.2001 wurde unser Mitverschulden an der Gesamtrechtvernichtung von 1982 ausgeschlossen.
Die Allianz SE investiert bzw. arbeitet illegal mit unserem Vermögen bzw. Schäden, profitiert und maximiert ihr Vermögen auf Grundlage von Verzögerungstaktiken von Gerichtsverfahren, Lobbyismus bzw. vorsätzlichen Betrug und verschafft sich hierdurch einen Vermögensvorteil mit erschlichenen Urteilen und rechtswidrigen Gerichtsverfahren,
wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben, und wird von der BaFin seit 2003 gedeckt.
Die BaFin unterlässt im Allianz-Fall wie auch im Wirecard-Skandal Ermittlungen gegen Wirtschaftskonzerne entgegen sämtlichen Gesetzen unterlässt, insbesondere entgegen dem neuen vom Bundestag im Interesse aller Verbraucher verabschiedeten Gesetz für die schärferen Regeln des neuen Finanzmarktintegritätsgesetz FISG.
Zu 1. Strafvereitelung im Amt § 258a STGB
Bundesfinanzminister Olaf Scholz wurde gemäß meinem Ermittlungsantrag im vorgenannten Betrugsdelikt der Allianz SE vom 06.07.2020 zum Eingreifen (Anlage 1) und mit Erinnerungsschreiben vom 22.07.2020 hingewiesen Ermittlungen als Aufsichtsperson der BaFin vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 22.07.2020 wurde Herr Scholz nochmals auf seinen Verstoß als Amtsträger zur Unterlassung von Ermittlungen gemäß seinem Amtseid Art. 56 GG und seiner Aufsichtspflicht (Anlage 2) und gemäß seinem „Weckrufes zu mehr Kontrolle“ die bisherigen vorgenannten unterlassenen Ermittlungen der BaFin zu überprüfen bzw. Ermittlungen einzuleiten und mit seinen Kontrollgremien unverzüglich aufgrund seines „Weckrufes zu mehr Kontrolle“ einzugreifen (Anlage 3) und Hilfe zu leisten.
Zu 2. Verstoß gegen Amtseid Artikel 56 GG zur Hilfeleistung § 323c StGB
Herr Olaf Scholz wurde wiederholt eindringlich mit nachfolgenden Schreiben vom 13.08.2020, 09.und 12.02.2021 (Anlage 4,5 und 6) aufgefordert aufgrund seines Amtseides Art. 56 GG
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
und als Bundesfinanzminister mit Aufsicht über die BaFin, Ermittlungen gegen die Allianz SE aufgrund unserer strafrechtlich verletzten verbürgten Grundgesetze seit 1995, zum Schutze des Grundgesetzes und Bürgers einzuleiten,
Zu 3. Nichtanzeige geplanter sich fortsetzender Straftaten § 138 StGB im Dauerdelikt des Betruges § 263, 78a StGB der Allianzführung CEO Oliver Bäte und Michael Diekmann mit Verschaffung eines Vermögensvorteil.
Herr Scholz unterlässt entgegen seinem geleisteten Schwur, zur Hilfeleistung am Bürger, mehr Kontrolle von Wirtschaftsunternehmen, trotz unseren zahlreichen Aufforderungen - das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen.
Bis heute erfolgte keine Stellungnahme, Resonanz noch wurden Ermittlungen eingeleitet und nimmt den schweren und lebensbedrohlichen 26-jährigen Notarhaftpflichtbetrug der Allianz SE unter Verletzung von Amtspflichten und massiven Verletzung unseres persönlichen Lebens weiter billigend in Kauf durch strafrechtlich unterlassene Hilfeleistung § 323 c StGB.
Herr Scholz verschafft durch Strafvereitelung im Amt § 258a und Nichtanzeige geplanter sich fortsetzender Straftaten § 138 StGB Abs 3. aus § 263 und 78a StGB der Allianzführung Oliver Bäte und Michael Diekmann einen Vermögensvorteil.
Letztmalig wurde Herrn Scholz mein Ermittlungsantrag an den neuen Chefaufseher der BaFin, Mark Branson vom 25.08.2021 (Anlage 7) nochmalig per E-Mail und per Fax Faxbestätigung (Anlage 8) mit der Pflicht zum Handeln vorgelegt und ein Termin zum 05.09.2021 festgesetzt.
Durch weiteres Unterlassen der BaFin und Herrn Scholz wurde am 09.09.2021 die Strafanzeige gegen Herrn Scholz eingereicht und Herr Scholz mit Schreiben vom 20.09.2021 (Anlage 9) erneut zum Handeln aufgefordert.
Aufgrund diesem Tatsachenvortrag und Urkundenbeweise ist es von besonderem höchst öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung gegen Olaf Scholz, da wie nachgewiesen keine Integrität des angehenden Bundeskanzlers und Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorhanden ist.
Von internationaler Bedeutung:
Die Allianz SE wird von deutschen Behörden gedeckt, während der Konzern in U.S.A., Australien und Bermuda wegen Betruges, Geldwäscheverdacht und Terrorismusfinanzierung angeklagt und verurteilt wird.
Urkundenbeweise:
Anlage 1 – Ermittlungsantrag vom 06-07-2020 – 4 Seiten
Anlage 2 – Erinnerungsschreiben vom 22-07-2020 – 6 Seiten
Anlage 3 – Weckruf zu mehr Kontrolle – 3 Seiten
Anlage 4 – Anzeige auf Strafermittlungen Anzeige 13-08-2020 - 6 Seiten
Anlage 5 – Wirecard - Siemens - Fresenius - SEC Investigations - Allianz SE 09-02-2021 – 10 Seiten
Anlage 6 – Ermittlungsauftrag der Amtsträger wegen Rechtsbeugung seit 03.03.95 gemäß Amtsermittlungsgrundsatz 12-02-2021 – 13 Seiten
Anlage 7 – Ermittlungsantrag BaFin gegen Allianz SE 25-08-2021 – 12 Seiten
Anlage 8 – Fax Bestätigung vom 25.08.2021 – 1 Seite
Anlage 9 – Korruptionsverdacht Olaf Scholz - Strafvereitelung im Amt wegen unterlassener Strafermittlung 20-09-2021 – 16 Seiten
Beweis für Lobbyismus der Allianz SE mit Verflechtung der Politik mit GDV und Münchner Justiz
Versichert und verloren – ARD Beitrag https://www.youtube.com/watch?v=Y0kFSCd2MQg
Adrienne Weingarth
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