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Deutscher Bundestag Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Frau Gyde Jensen



Unterlassene Hilfeleistung des Deutscher Bundestag Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Frau Gyde Jensen




E-Mail vom 05.09.2021 um 13:45 Uhr Deutscher Bundestag Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Vorsitzende Frau Gyde Jensen und Stellv. Herr Braun



Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Sonntag, 5. September 2021 um 13:45 An: menschenrechtsausschuss@bundestag.de <menschenrechtsausschuss@bundestag.de>, vorzimmer.pet4@bundestag.de <vorzimmer.pet4@bundestag.de> Cc: Maischberger <Maischberger@WDR.DE>, info@markuslanz.de <info@markuslanz.de>, herbert.fromme@sueddeutsche.de <herbert.fromme@sueddeutsche.de>, fernsehen@br.de <fernsehen@br.de>, kontakt@pressebox.de <kontakt@pressebox.de>, kontakt@funkemediennrw.de <kontakt@funkemediennrw.de>, redaktion@faz.de <redaktion@faz.de>, c.strunk@gdv.de <c.strunk@gdv.de>, w.weiler@gdv.de <w.weiler@gdv.de>, Weingarth, Steve <weingarth@itelcom.us>, thomas.lindner@faz.de <thomas.lindner@faz.de>, thomas.lindner@faz.de <thomas.lindner@faz.de>, berlin@dpa.com <berlin@dpa.com>, Klaus.Eidmann@munich-online.de <Klaus.Eidmann@munich-online.de>, c.philippsen@faz.de <c.philippsen@faz.de>, chefredaktion@manager-magazin.de <chefredaktion@manager-magazin.de>, Christian.stenzel@bild.de <Christian.stenzel@bild.de>, diereportage@ndr.de <diereportage@ndr.de>, friedrich.kabler@axelspringer.com <friedrich.kabler@axelspringer.com>, Heribert.prantl@sueddeutsche.de <Heribert.prantl@sueddeutsche.de>, info@gruene-bundestag.de <info@gruene-bundestag.de>, info@tz.de <info@tz.de>, john.jungclaussen@zeit.de <john.jungclaussen@zeit.de>, klaus.ott@sueddeutsche.de <klaus.ott@sueddeutsche.de>, kontakt@hallo-meinung.de <kontakt@hallo-meinung.de>, Markus.knall@merkur.de <Markus.knall@merkur.de>, markwort@fdp-muenchen-land.de <markwort@fdp-muenchen-land.de>, oberhuber.nadine@capital.de <oberhuber.nadine@capital.de>, onlineredaktion@tz.de <onlineredaktion@tz.de>, poststelle@bka.de-mail.de <poststelle@bka.de-mail.de>, redaktion@starnberger-merkur.de <redaktion@starnberger-merkur.de>, Robert.schneider@focus.de <Robert.schneider@focus.de>, sandra.janssen@burda.com <sandra.janssen@burda.com>, schilling.m@az-muenchen.de <schilling.m@az-muenchen.de>, sekretariat.schwintowski@rewi.hu-berlin.de <sekretariat.schwintowski@rewi.hu-berlin.de>, spiegel@spiegel.de <spiegel@spiegel.de>, dagmar.rosenfeld@weltn24.de <dagmar.rosenfeld@weltn24.de>, dagmar.rosenfeld@weltn24.de <dagmar.rosenfeld@weltn24.de>, john.jungclaussen@zeit.de <john.jungclaussen@zeit.de>, john.jungclaussen@zeit.de <john.jungclaussen@zeit.de>, ndr@ndr.de <ndr@ndr.de>, redaktion@zdf.de <redaktion@zdf.de>, redaktion@zdf.de <redaktion@zdf.de> Betreff: Schuldlos an Notar- und Grundbuchfehlern von 1982 - Entrechtung unserer jüdischen Familie seit 26 Jahren mit Androhung von Gefängnis

Deutscher Bundestag

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Via Fax.: 030 227-36878

Via Fax 03022736911 Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag

In Sachen

  • Strafvereitelung im Amt § 258a StGB

  • Verstoß gegen Amtseid Artikel 56 GG zur Hilfeleistung § 323c StGB und Nichtanzeige geplanter sich fortsetzender Straftaten § 138 StGB Abs 3. aus § 263 und 78a StGB der Allianzführung Oliver Bäte und Michael Diekmann

  • Wir bitten daher um sofortige Ermittlungsveranlassung des Dauerdeliktes § 78a, Betrug 263 StGB der Allianz SE – Oliver Bäte gemäß § 258a StGB (Strafvereitelung im Amt) bzw. § 138 Abs. 3 StGB.

wegen:

Unterlassene Handlungen von folgenden Amtsträgern

Bundeskanzlerin Dr. Merkel - Az: 012-K 609 542/04/0001 - Unterlassungen seit 2001

Bundespräsident Steinmeier - Az: 11-000 17 -15 -311 /18 - Unterlassungen seit 2018

Außenminister Maas - Az: Wgl 9569/2018 – Unterlassungen seit 2018

Ministerpräsident von Bayern, Dr. Söder - Az: B II 3-2000.2001-35-50-2 – Unterlassungen seit 2020

Präsident des Oberlandesgericht München, Herr Küspert AZ: 1 W 324/21

Sehr geehrte Vorsitzende Frau Jensen der FDP,

sehr geehrter stellvertr. Vorsitzende Herr Braun der AFD,

ich beziehe mich auf das beiliegende Antwortschreiben vom 14.08.2021 des Petitionsausschusses meiner Eingabe an Sie vom 01.08.2021 in der Sie völlig die Situation verkennen und mich mit Petitionsanträgen in die Irre zu führen, um von strafbaren Handlungen abzulenken.

Sie sind als Behörde des Menschenrechtsaussschusses bei Kenntnis von Straftaten verpflichtet sofort Strafanzeige einzuleiten, wenn Sie in Kenntnis einer Straftat gelangen. § 138 Abs. 3 StGB

Ich habe weder eine Bitte noch Beschwerde bei Ihnen eingereicht, was sich aus meiner nachfolgenden Eingabe vom 01.08.2021 beweist und Sie als Amtsträger und Abgeordnete verpflichtet sind diesen Fall bei Kenntnis sofort strafrechtlich zur Anzeige zu bringen.

WIRD SIND UNSCHULDIG AN EINEM GERICHTLICH FESTGESTELLTEN NOTARFEHLER UND NICHTIGEN NOTARURKUNDE VON 1982 UND WERDEN SEIT 26 JAHREN IN RECHTSWIDRIGE VERFAHREN VERWICKELT, IMMOBILIEN ZWANGSVERSTEIGERT, LEBENSVERSICHERUNGEN VERWERTET, KONTEN GELÖSCHT UND SOMIT UNSERE EXISTENZ VERNICHTET. – siehe Anlagen!!!! u.a. mit verschwunden Akten beim OLG MÜNCHEN – BEWEIS FÜR KUMULATIVES ZUSAMMENWIRKEN: https://www.m-j-g.de/vorstand.html DIE ALLIANZ HAT NACHWEISLICH SÄMTLICHE SCHÄDEN SELBSTVERURSACHT UND IST GEMÄSS § 823 und 826 BGB ZUR SCHADENERSATZZAHLUNG VERPFLICHTET.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Das Dauerdeliktes § 78a, des schweren Betrug 263 StGB der Allianz SE – Oliver Bäte gemäß § 258a StGB durch Anzeige zur Strafermittlung sofort zu beenden und Strafermittlungen bei Strafvereitelung im Amt der vorgenannten politischen Führung § 138 Abs. 3 StGB einzuleiten und den Status Ihrer Ermittlungen bis zum 15.09.2021 uns mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth

Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Sonntag, 1. August 2021 um 12:14 An: menschenrechtsausschuss@bundestag.de <menschenrechtsausschuss@bundestag.de>, c.strunk@gdv.de <c.strunk@gdv.de> Betreff: Schuldlos an Notar- und Grundbuchfehlern von 1982 - Entrechtung unserer jüdischen Familie seit 26 Jahren mit Androhung von Gefängnis

Deutscher Bundestag

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Anne Frank musste ihr Elend zur Zeit des Nationalsozialismus versteckt in einem Tagebuch festhalten, wir schreien jedoch verzweifelt in dem Staat seit Jahren um Hilfe, der Staat sieht weg unter Androhung von Gefängnis!

Sehr geehrte Vorsitzende Frau Jensen,

sehr geehrter stellvertr. Vorsitzende Herr Braun,

wir sind schuldlos an Notar- und Grundbuchfehlern lt. Urteil des LG M I von 2001, unschuldige Opfer des Staates und der Allianz SE, wir rufen immerzu die politische Führung um Hilfe an, müssen um unsere verbürgten Grundrechte betteln und es wird uns Gefängnis angedroht, um uns in dem Fall mundtot zu machen, daher sind meine Bitten an Sie, als Wächter der Menschenrechte schnell und unverzüglich Fakten zu schaffen.

Als verzweifelte Mutter von zwei Söhnen und kranken Ehemannes mit einer Last seit mehr als 26 Jahren unzulässigen Gerichtsverfahren im Kampf gegen die Allianz SE, die sich als Notarhaftpflichtversicherer seit 1995 in Kenntnis des Schadens infolge Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982 der gesetzlichen Schadensminimierungs- und Zahlungspflicht bis heute entzieht mit gewolltem Verlust unserer Immobilien, unseres gesamtes Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder (Schadensaufstellung 2007: EUR 6,7 Mio) und wird weiterhin zerstört unter Bedrohungen und Zwangsmaßnahmen, rufe ich Sie um Hilfe an.

Meine diesbezüglichen Hilferufe an die politische Führung der BRD werden ignoriert, obwohl es die Aufgabe der Politik ist, Menschen in Not vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Politik erlässt die Gesetze, die von der Politik gemäß Amtseid § 56 GG verpflichtend zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten sind, die zum Schutz der verfassungsrechtlich verbürgten Menschenrechte dienen.

Ich bitte Sie hierzu um Kenntnisnahme meiner im Nachgang befindlichen E-Mail an die politische Führung vom 19.07.2021 und den gesetzlichen Ablauf des Amtshaftungsbetruges, an dem wir völlig schuldlos sind, gemäß Urteil des LG M I vom 2001.

Die Allianz SE und Justiz hat den Schaden durch Unterlassungen selbst verursacht und ist gesetzlich verpflichtet die Schäden zu beheben und die Politik ist gemäß Amtseid § 56 GG zu verpflichten Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben.

Beweis:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Außerdem ist Herr Dr. Weiler, Präsident des GDV - Deutschen Versicherungsverbandes- von dem Fall persönlich informiert und der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist lt. dem Compliance-Leitfaden, - der in unserem Fall grob fahrlässig verletzt wird - nach einem hohen ethischen und rechtlich korrekten Handeln ausgerichtet. Dennoch blieb eine bisherige Stellungnahme von Herrn Dr. Weiler mit Termin bis 30.06.2021 aus, obgleich es dem Präsidenten obliegt die Allianz SE zur Rechenschaft zu ziehen.

Bei Grundstücksangelegenheiten ist ein Notarvertrag mit Grundbucheintragungen gesetzlich vorgeschrieben. Bei gerichtl. festgestellter Nichtigkeit der Notarurkunde durch gerichtl. festgestellte Amtspflichtverletzungen des Notar- und Grundbuchamtes ist ein Rechtsanwalt zu einer Klage ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch waren in diesem Fall bisher 51 Anwälte für uns rechtswidrig tätig bzw. lehnen bis heute eine Verteidigung wegen Interessenskonflikt mit der Allianz SE ab und somit ist eine Wiederherstellung unserer Grundrechte bzw. Gerechtigkeit nicht möglich und bleiben in einem Rechtsstaat – rechtlos.

Wie sich hier auch zeigt, wurde mir die staatliche Prozesskostenhilfe mit rechtsbeugenden Beschlüssen des LG und OLG kostenpflichtig verwehrt.

Ebenso rechtsbeugend wird mir die Grundbuchberichtigung an meinem Elternhaus in Grünwald mit Beschlüssen über ca. 8.000,- unter Zwangsmaßnahmen verweigert.

Das Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichtet den Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgebenden Regelungen selbst zu treffen und fordern den Ausschuss für Menschenrechte auf, die Politik und Herrn Dr. Weiler zum unverzüglichen Handeln bzw. einer Konfliktlösung der Menschenrechtsverletzungen seit 26 Jahren an unserer Familie ein Ende zu setzen, da wir völlig schuldlos gemäß Urteil des LG M I von 2001 an den verheerenden Folgen sind und unter Zwangsmaßnahmen in die Armut getrieben werden, wie sich aus nachfolgenden Beweisen ergibt.

Der Betrug

Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 (Anlage A 0) überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Immobilie in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth.

Beweis: Anlage A 0 – Notarurkunde Dr. Walberer

Unser geplanter Speicherausbau mit Dachflächenfenstern war ausdrücklich auf Seite 9 des Vertrages von der Mutter und Schwester genehmigt zur anteiligen Gleichstellung

Der Notar vergaß bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen.

In der Folgezeit nahmen die Notare Friedrich, Dr. Terwey und Ruhland wie auch das Grundbuchamt weitere Falschbeurkundungen auf der fehlerhaften Urkunde des Notar Dr. Walberer von 1982 vor.

Folgen der Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare- rechtswidrige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht: 1. unterlassene Amtspflichten Notar Dr. Walberer und seine Notarhaftpflichtversicherung - Allianz Versicherungs AG - war ab Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreits, eingeleitet durch die Schwester bzw. Mutter, durch Schreiben unseres RA. Dr. Deckert (Anlage A 1-3) in Kenntnis seines schweren Beurkundungsfehlers vom 15.03.1982.

Beweis: Anlage A 1-3 – Warnhinweise von Rechtsanwalt an Notar zur Bereinigung der Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/1xUHzC-pjDMZKTXRZqsaZVSQI34eXYUgN/view?usp=sharing

Der Notar und die Allianz wussten somit von den damit verbundenen unzulässigen Grundbucheintragungen und den gravierenden Folge- und Vermögensschäden für uns, wenn er und die Allianz nicht unverzüglich schadensmindernd die Fehler beheben. Der Notar hat das Gebot des sichersten Weges für Urkundenbeteiligte!

Der Notar und Allianz billigten vorsätzlich im Grundbuchrechtsstreit den Eintritt des Vermögensschadens unseres Eigentum in Grünwald, der Betrug war durch Unterlassungen vollendet § 263 StGB!

  • 03.03.1995 Grundbucheintrag: Bruchteilsbildung des Eigentum von Amts wegen (Anlage A 4)

Beweis: Anlage A 4 – Bruchteilsbildung durch Grundbuchamt München https://drive.google.com/file/d/1fB_YPrcIO_V5FOxQ_Y6Auz_LUGP7lvPs/view?usp=sharing

  • 07.12.1995 Grundbucheintrag: Amtswiderspruches von Amts wegen gegen mein Eigentum mit Beschluss des Bay.ObLG BR 2 Z 90/95 vom-07.12.1995 (Anlage A 5) infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen.

Beweis: Anlage A 5 – Beschluss Bay ObLG fehlerhafte Grundbucheintragungen https://drive.google.com/file/d/1iZG3LhD40VmMQFW2gt2TH7OoVyXmcvtG/view?usp=sharing

Beweis: Anlage A 5 a – Löschung Eigentum durch Grundbuchamt https://drive.google.com/file/d/18vJLNZ__g7f7w82Gdgb3OgeXSeJz_PAh/view?usp=sharing

  • die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig

Der Notar und die Allianz entzogen sich sittenwidrig unter Vortäuschung falscher Tatsachen weiterhin mit „justitia fiat“ seiner gesetzlichen Amtspflicht einer Neubeurkundung des fehlerhaften Notarvertrages vom 1982 gemäß seinem Schreiben vom 11.03.1996. (Anlage A 6)

Beweis: Anlage A 6 – Notar Walberer verwies auf Rechtsweg ohne Heilung seiner Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing

Ebenso entzog sich die Allianz in Kenntnis des bereits eingetretenen Schadens am 03.03.1995 der gesetzlichen Schadensminimierung-bzw. Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB mit dem irrtumserregenden Schreiben vom 12.04.1996 (Anlage A 6a)“ die Mutter muss den Vertrag ohne Abstriche vollziehen“, anstelle des Notars!

Beweis: Anlage A 6a – Allianz -Mitteilung, die Mutter muss den Vertrag vollziehen – Hinweis auf falschen Rechtsweg https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing

2. Unterlassene Amtspflichten mit rechtswidrigen Prozessen und erschlichenen Urteilen

In der Betrugsfolge wurden mir von dem Notar/Allianz, der Mutter und mit den Anwälten rechtswidrige, da unzulässige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern aufgebürdet, denn dem Notar Dr. Walberer wurde am 17.12.1996 der Streit verkündet, dem er beitrat und nach seinem Tod am 18.01.1999 trat seine Ehefrau Antonia Walberer in dessen Streitverkündungsstellung ein und dem Grundbuchamt/Freistaat Bayern wurde der Streit am 03.07.1997 verkündet.

In dem seit 1995 andauernden rechtswidrigen Zustand prozessierten die Urkundenbeteiligten (Mutter/Tochter) untereinander, obwohl es die gesetzliche Pflicht meiner Streithelfer Notar/Allianz und des Grundbuchamtes zur Regulierung des Schadens infolge der Falschbeurkundungen von 1982 war und infolge unterlassener Amtspflichten meiner betrügerischen Streithelfer wurde mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen gerichtlich festgestellt:

  • die Gesamtnichtigkeit des Notarvertrages mit Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 ( Anlage A 7) infolge der fahrlässigen Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 15.03.1982.

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000.

Beweis: Anlage A 7 – Nichtigkeit der Notarurkunde

  • die Löschung und Herausgabe meines Eigentum in Grünwald mit Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 (Anlage A 8)

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004

  • die Grundbuchlöschung meines Eigentum in Grünwald am 03.03.2005 von Amts wegen auf dem wir unser Leben aufgebaut hatten. (Anlage 5 a)

Durch den Verlust des Elternhauses in Grünwald (Wertgutachten 2004: EUR 2,88 MIO) erfolgte die Fälligstellung der darauf eingetragenen Kredite mit der Folge der Zwangsversteigerungen unseres EFH Starnberg, der ETW Garmisch und Verlust der ETW in Italien.

Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§ 322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 263 StGB, 826 BGB, das für den gesamten aufgezeigten Notarfall zutreffend ist und gemäß OLG-Urteil-Celle 3 U 239/04 vom 26.01.2005 und § 19 Abs. 1 Satz 2 BnotO::

„Kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten(Mutter gegen Tochter) im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht besteht“

Daher wurde die Urkundenbeteiligte-Mutter auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben. (RGZ 61, 359/365; 78,389/393; BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. §322 Anm. 9; Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80). Die Allianz hat sich auf diesem Wege um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundbuchberichtigungsansprüche verschafft, die mir bis heute verwehrt werden.

Daher ist die Mutter bzw. die Schwester Layritz an die sie die Immobilie (gerichtl. Wertgutachten 2004: Euro 2,88 Mio.) nach der Grundbuchlöschung 2005 übertrug, aus den Urteilen nur formell Berechtigte, und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben.

Gesetzliche Ansprüche

Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:

  • einen Grundbuchberichtigungsanspruch und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)

  • die Allianz hat mir sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die mir aus der fehlerhaften Notarurkunde(n) entstanden sind aus vorsätzlich verschuldetem Unrecht § 826 BGB, das bis heute andauert – Dauerdelikt § 78a, § 263 StGB mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes und der unwiederbringlichen Lebenszeit.

Schadenersatzprozesse gegen beklagten Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007

Vor diesem Hintergrund war auch der im Zuge vorgenannter Vorprozesse zeitgleich laufendende Schadenersatzprozess gegen den beklagten Nebenintervenient und Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007 unzulässig.

Gesetzlich maßgebend ist die Nebeninterventionwirkung meiner Streithelfer § 72,74,68 ZPO:

Die Nebeninterventions-Bindungswirkung dient zur Wahrung der gesetzlichen Ansprüche des Streitverkünders!

Das in den Folgeprozessen entscheidende Gericht hat die maßgebende Bindungswirkung nicht berücksichtigt und offen gelegt:

Das Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden und an die Interventionswirkung des § 68 ZPO, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht.

  • Vorinstanzliche LG Urteil MI 2405654/00 vom 02.01.2001 (Anlage 9 I)

Mein Mitverschulden ist ausgeschlossen:

Mit den fehlerhaften Beurkundungen von 1982 handelt es sich um eine Gesamtrechtsvernichtung bei der Beurkundung, die auch mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist ( anerkannt in der Rechtsprechung für die Fälle der Feststellungsklage, in denen die Feststellung den tatsächlich begehrten Zustand vollständig regelt)“. Beweis: Anlage A 9I Schadenersatzklage gegen Notar / Allianz

  • OLG-Urteil 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 (Anlage 9 II) 5 ½ Jahre: Ablehnung des Schadenersatzes:

Auch die OLG-Entscheidung hat die Allianz als beklagter Notar-Nebenintervenient, die seit 1995 zur gesetzlichen Schadenersatzzahlung verpflichtet war auf rechtswidrigem Weg unter Vortäuschung falscher Tatsachen unter der verletzten Notar- Allianz Schadensminimierungspflicht § 254 BGB sittenwidrig erschlichen, zudem waren bei Erlass des Urteils am 29.06.2006 8 Bände Gerichtsakten inkl. gerichtl. Wertgutachten der Villa in Grünwald verschwunden (Anlage A 10) und tauchten am 24.07.2006 (Anlage A 11) wieder auf.

Beweis: Anlage A 10 und A 11 Verschwundene Akten während Urteilsfindung inkl. Gerichtsgutachten

Der gesetzliche Schadenersatzanspruch wurde mir aberkannt:

„Wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter im Vorprozess von 1997!

Ein Vergleich in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten unter der verletzen Notarpflicht und des Grundbuchamtes ist ebenso rechtswidrig, wie die geführten Prozesse, außerdem widerspricht die Annahme eines einseitigen sittenwidrigen Vergleiches dem Gesetz:. Durch einen möglichen Vergleich vom 7.11.1997 (Anlage A 11a) wäre - die Notarhaftung weggefallen, - die darin vorgesehene Abgabe meiner Eigentumsanteile hätten die

Kreditkündigungen der im Grundbuch eingetragenen Banken zur Folge - der Vergleich war ausschließlich zugunsten der Schwester.) Der Notar/Allianz beteiligte sich nicht an dem Vergleich.

Beweis: Anlage A 11a RA Bub und Gauweiler – nicht annehmbarer Vergleich

  • BGH-VZR III 233/06 vom 07.12.2007

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Der Schriftsatz der BGH-Anwältin Frau von Giercke vom 12.01.2007 (Anlage 12) - Honorar EUR 21.623,33 war dementsprechend rechts- und sittenwidrig. Die Anwältin legte am 05.03.2007 das Mandat nieder und die Allianz zog ihre unzulässige Klage zurück. Die Allianz SE hatte innerhalb der 12 jährigen Prozesse ca. 400.000 EUR nur an aufgelaufenen Folgeschäden bezahlt. (gerichtliches Wertgutachten der Villa in Grünwald: - Stand 2004: EUR 2.88 Mio./ Stand:2021 ca. EUR 7.0 Mio. )

  • Beweis: Anlage A 12 – BGH Rechtsanwältin

Strafrechtliche Fakten

  1. Generalstaatsanwalt Dr. Strötz AZ: 4 AR 216/08 vom 06.05.2008

Unser Strafantrag unter Vorlage sämtlicher Urteile im o.g. Betrugsdelikt § 263 blieb ohne Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft!

  1. Strafurteil VRs 14241/109 vom 10.05.2010 (Anlage A 13)

Ohne die unterlassenen Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes Dr. Strötz im Betrugsdelikt meiner Streithelfer wäre unsere Verzweiflungstat an dem befreundeten Notar Dr. Sammeth mit Hilfsapell am 10.05.2009 nicht geschehen. Unsere Tat war die direkte Folge der 14 Jahre Rechtsbeugung schweren Ausmaßes mit gewolltem Eigentumsverlust, infolge der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982.

Beweis: Anlage A 13 – Strafurteil wegen erpresserischen Menschenraub

Vorgeschichte:

Wir waren unbescholtene, wohlhabende Bürger, mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München. Eine glückliche Familie mit 2 Kindern und stolz auf das, was wir uns jahrzehntelang auf der von meinem jüdischen Vater erschaffenen Immobilie in Grünwald, die er bei Notar Dr. Sammeth 1954 unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer jahrelanger schwerer körperlicher Arbeit. Hier durch umfangreiche Um-An- und Ausbauten der Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien - direkt am Strand.

Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg.

Gesetzeslose Ohnmacht

Nun standen wir in unserer gesetzeslosen Ohnmacht, in höchster Verzweiflung mit dem Rücken an der Wand und mussten irgendwie die drohende Gefahr unseres Ruins, den bevorstehenden Untergang unseres gesamten Lebenswerkes, abwenden.

Notar Frhr von Oefele, der den Fall kannte und Nachfolger von Dr. Sammeth war, hatte sich als Vermittler in der Notarsache mit Schreiben vom 18.04.2008 (Anlage A16) bei der Allianz und mir angeboten, welches die Allianz nicht annahm, die in dem Fall nie zu einer Einigung bereit war.

Beweis: Anlage A 16 Einigungsversuch

https://drive.google.com/file/d/1d7tpJudawtEOzinACWs_5LlXiwwU7EDb/view?usp=sharing Ein freundschaftliches Verhältnis mit Notar Dr. Sammeth bestand durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspielen der den Fall sehr gut kannte und die Erstbeurkundung 1954 (Fehler – Vergessen der salvatorischen Klausel) vorgenommen hat, daher ersuchten wir ihn in unserem Haus am 10.05.2009 verzweifelt um Hilfeleistung um gemeinsam mit Frhr von Oefele die Notar-Sache beenden zu können, der ja am 18.04.2008 seine Hilfe angeboten hatte.

Notar Dr. Sammeth verweigerte uns die Hilfe und in höchster Notwehr, im vermeintlichen Schutz der Notare, versuchten wir unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder, das wir im Schutz und Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut hatten, zu retten, indem wir Notar Dr. Sammeth in unserem Haus festhielten um von seinem ehemaligen Notarsozius Frhr von Oefele eine Faxbestätigung zu erhalten, mit der Zusage, dass er sich des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit angeboten hatte und wir folglich Notar Dr. Sammeth sofort freigelassen hätten.

In höchster Verzweiflung erschien uns das als ein angemessenes Mittel des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB um die weiteren bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer Immobilien in Starnberg und Garmisch abzuwenden.

Auszug gesetze-im-internet.de / Bundesamt der Justiz – StGB § 34

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Auch das entscheidende Strafgericht als Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden, an die Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO der rechtswidrigen Vorprozesse meines betrügerischen Notar-Streithelfer/Allianz und des Grundbuchamtes/Freistaat, das gerade im Strafprozess als unser Motiv und somit als Urteilswirkung bindend ist sowie an die gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare.

Das Straf-Urteil vom 10.05.2010 ist ebenfalls unter Vortäuschung falscher Tatsachen arglistig erschlichen worden, denn es beweist auch hier die unterlassenen Amtspflichten der Staatsanwaltschaft und des Richters Alt und Untätigkeit der Pflichtverteidiger, wie bei allen Anwälten in dem Fall, mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE, somit wurden die maßgebenden Fakten der Vorgeschichte des Notarfalls vertuscht:

Unsere Beweggründe, das Tatmotiv, die Hintergründe, Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat, insbesondere aber die rechtswidrigen Prozesse mit erschlichenen Urteilen, mit der unter der verletzten Allianz/ Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern meiner betrügerischen Streithelfer § 68 ZPO mit gewolltem Eigentumsverlust als Indizienbeweis fanden keinerlei Würdigung bei der Strafbemessung.

Unterschlagen wurde auch das gerichtl. Wertgutachten Maier der Immobilie Grünwald von 2004: 2,88 Mio. (Anlage A14) und der Inhalt meiner Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 EUR 6.7 Mio. Anlage ( Anlage A 15), sowie meine 21 Seiten vom 29.07.2009 womit ich in Untersuchungshaft der Staatsanwaltschaft alles aufzeigte, u.v.a.m. Beweis: Anlage A 14 – OLG MUC Gerichtliches Gutachten über 2.88 Mio. EUR https://drive.google.com/file/d/1UJqrf3leRAxb2IFn3gkSfXYEtI9V6rHS/view?usp=sharing

Beweis: Anlage A 15 – Schadenaufstellung vom 18.04.2007 https://drive.google.com/file/d/17cZP6uyj6XOHvYcYgejWCGNzoRR0hroF/view?usp=sharing

Die Sitzung wurde abgebrochen als ich von den verschwundenen Akten beim OLG zu berichten begann und bekam in den 7 Prozesstagen keine Gelegenheit mehr mich über den Fall weiter zu äußern. (Gehörsverstoss)

Die Notare und unsere Pflichtverteidiger sagten zu unserer Verteidigung nichts, ein Vertreter der Allianz war an jedem Prozesstag zugegen und protokollierte mit.

Man hat uns als Notaropfer und Hilfesuchende bei den Notaren Dr. Sammeth und Frhr. Oefele, zu 8 ½ und 7 Jahren Haft verurteilt und weggesperrt wegen räuberischer Erpressung!

Unsere Immobilien in Garmisch und Starnberg - unser Zuhause, wurde während unserer Haft, zwangsgeräumt und zwangsversteigert.

Beweis: Anlage A 17 und A 18 Zwangsversteigerung der Immobilien https://drive.google.com/file/d/1j4aAqD0S50k9csUmknkzcJnbQfaGYjrw/view?usp=sharing

Unsere Kinder und Enkelkinder haben wegen des Amtshaftungsbetruges den „Rechtsstaat“, Deutschland verlassen, da diese ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Unter der verletzten Notar- und Allianzpflicht, des Grundbuchamtes und des Staates findet seit 26 Jahren eine Familientragödie ohnegleichen statt. Wir werden wie seinerzeit mein jüdischer Vater zur NS-Zeit unschuldig gepeinigt genötigt, zwangsenteignet, inhaftiert und unverschuldet in die Armut getrieben, damit sich der Weltkonzern Allianz SE unseres gesetzlich marginalen Schadenersatzes bereichern kann mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder und der unwiederbringlichen Lebenszeit.

Die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf das ihr günstige rechtskräftige und schuldhaft erschlichene OLG-Urteil vom 14.09.2006 und unter dem Dauerdelikt des Betruges § 78a, 263 StGB werden wir seit 26 Jahren bis heute mit permanent drastischen Zwangsmaßnahmen und Alterationen der Gläubiger und Justiz bedroht und genötigt und es wird uns wiederholt Gefängnis angedroht um uns in dem Fall mundtot zu machen!

Gesetzliche Ansprüche

Wir sind schuldlos an gerichtl. festgestellten Notar- und Grundbuchfehlern lt. Urteil des LG M I von 2001 und die Allianz SE hat nachweislich als Notarhaftpflichtversicherer sämtliche Schäden selbst verursacht und zu ersetzen. Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 68,72,72 ZPO dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche:

Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:

1. Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus)und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)

2. Die Allianz hat mir den materiellen und immateriellen selbstverursachten nicht verjährten Schaden § 826 BGB und § 78a, 263 StGB Dauerdelikt zu ersetzen, der mir aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.

Dies gilt auch wenn die arglistig erschlichene Entscheidung des OLG 1 U 2463/01 vom14.09.2006 unter der verletzen Notar- und Allianz-Schadensminimierungspflicht § 254 BGB seit 1995 mit 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten rechtskräftig ist und es gilt das vorinstanzl. Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.

Dieses grobe Gesetzeslosigkeit unter schwersten Menschenrechtsverletzungen darf in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht bestehen bleiben und bitte um Wiederherstellung unserer verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte und unserer Würde.

Bitte helfen Sie unserer Familie und beantrage wie in Ihrem Ausschuss erwähnt den Fall zu veröffentlichen, damit darüber öffentlich diskutiert werden kann, welches Schicksal eine fehlerhafte Notarurkunde hervorruft und die Allianz SE sich mit BaFin und GDV nicht über die bestehenden Gesetze stellen darf. Wie z.B: in dem Panorama Beitrag der ARD https://youtu.be/W_k_XcEzXsw ersichtlich wird.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme welche Maßnahmen Sie zu unserem Schutz ergreifen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth

Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Montag, 19. Juli 2021 um 09:26 An: angela.merkel@bundestag.de <angela.merkel@bundestag.de>, angela.merkel@cducsu.de <angela.merkel@cducsu.de>, bundespraesidialamt@bpra.bund.de <bundespraesidialamt@bpra.bund.de>, heiko.maas@bundestag.de <heiko.maas@bundestag.de>, staatskanzlei@stk.bayern.de <staatskanzlei@stk.bayern.de>, oliver.baete@allianz.com <oliver.baete@allianz.com>, michael.diekmann@allianz.com <michael.diekmann@allianz.com>, Peter.kuespert@olg-m.bayern.de <Peter.kuespert@olg-m.bayern.de> Betreff: Schuldlos an Notar- und Grundbuchfehlern von 1982

Bundeskanzlerin Dr. Merkel - Az: 012-K 609 542/04/0001

Bundespräsident Steinmeier - Az: 11-000 17 -15 -311 /18

Außenminister Maas - Az: Wgl 9569/2018

Ministerpräsident von Bayern, Dr. Söder - Az: B II 3-2000.2001-35-50-2

Vorstand der Allianz SE, Oliver Bäte AZ: 70 HV 95-750 152/50 NO WA

Präsident des Oberlandesgericht München, Herr Küspert AZ: 1 W 324/21

Sehr geehrte Amtsträger der BRD, sehr geehrter Herr Bäte, Vorstand der Allianz SE,

wir sind schuldlos an Notar- und Grundbuchfehlern, wir sind unschuldige Opfer des Staates, wir rufen Sie immerzu um Hilfe an und müssen um unsere verbürgten Grundrechte betteln. Wir sind verzweifelte Menschen in Not, die unter Androhung von Gefängnis mundtot gemacht werden sollen, die um ihr Leben fürchten und bei ausländischen Staaten um Hilfe und Schutz suchen müssen, da sich unter der verletzten Notar/ Allianzpflicht, des Grundbuchamtes und Staates eine Familientragödie ohnegleichen abspielt.

Es ist die Aufgabe der politischen Führung Menschen in Not vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Politik erlässt die Gesetze, die von der Politik gemäß Amtseid § 56 GG verpflichtend zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten sind, die zum Schutz der verfassungsrechtlich verbürgten Menschenrechte dienen und deshalb bitten wir Sie und die Allianz dem Notarhaftpflichtfall ein Ende zu setzen, denn hinter uns steht das Recht, das zu schützen ist.

Wir haben keine Schuld, uns wurden 26 Jahre unseres Lebens durch den Notarfall gestohlen und unser Lebenswerk vernichtet und wie Sie bitte den Unterlagen und Urteilen entnehmen möchten, hat die Allianz in dem Fall sämtliche Schäden selbst verursacht und hat den Schaden auch zu ersetzen:

Die Allianz stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf das ihr günstige rechtskräftige OLG-Urteil 1 U 2463/01 vom 14.09.2006, das unter Vortäuschung falscher Tatsachen arglistig erschlichen wurde, welches bewusst rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt wurde, dem, was nicht recht ist, den Stempel des Rechts zu geben und unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten (inkl. Wertgutachten der Villa in Grünwald EUR: 2,88 MIO) nach 5½-jährigem Prozess zugunsten der Allianz ergangen ist.

Die OLG-Entscheidung wurde wie alle Urteile in den 15 Jahren unzulässigen Prozessen unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes - meine Streithelfer/Nebenintervenienten § 68,72,74 ZPO, Streitverkündung: 1996 und 1997 - auf rechtswidrigem Wege erschlichen und die BGH-Nichtzulassungsbeschwerde erging unter fehlenden Klageparteien am 07.12.2007, deshalb steht der Allianz SE der gerichtl. zuerkannte Anspruch - durch Aberkennung meines gesetzlichen Schadenersatzanspruches – nicht zu und aus derart erschlichenen Urteilen mit den Unterlassungen seit 1995 wurde fortgesetzt die Zwangsversteigerungen unserer Immobilien betrieben.

Bis heute fand in keinem Urteil und Beschluss, die maßgebende Nebeninterventionswirkung § 68 ZPO Berücksichtigung, die nie zu Lasten des Streitverkünders geht und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient! Die Interventionswirkung wurde auch in den Beschlüssen des LG M I AZ:15 0 16008 vom 01.02.2020 und OLG 1 W 324/21 vom 10.03.2021 nicht berücksichtigt, womit mir die staatliche Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung meiner Grundrechte verwehrt wird.

:

Der Konzern darf sich nicht länger auf das schuldhaft erschlichene OLG-Unwert Urteil vom 14.09.2006 berufen, da die die Allianz als Notarhaftpflichtversicherer ab Februar 1995 in Kenntnis der Gesamtrechtsvernichtung infolge der Amtspflichtverletzungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982 (Beschluss des BayObLG AZ: 2 Z 90/95 vom 7.12.1995 und OLG AZ: 31 U 5819/98 vom 05.07.1999) war und die gesetzliche Pflicht zur Schadensminimierung- bzw. Schadensersatzzahlung § 254 BGB hat und sich dieser unter Verlust unsere Immobilien unseres gesamten Vermögens bis heute mit unseren 51(!) Anwälten entzieht und das Grundbuch Grünwald weiterhin unrichtig bleibt.

Die Allianz SE hat mir als Geschädigte den verursachten, nicht verjährten Schaden § 826 BGB und § 78a, 263 StGB (Dauerdelikt)zu ersetzen, dies gilt auch wenn die erschlichene Entscheidung rechtskräftig ist und demnach gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und des Grundbuchamtes von 1982, einer Gesamtrechtsvernichtung, die auch mit dem gesamten Wert des angegriffenen Wertes anzusetzen ist.

Meine diesbezügliche Feststellungsklage vom 22.11.2020 liegt Ihnen und dem LG M I Gericht vor, die aber ohne Anwalt nicht gewertet wird und kein Anwalt übernimmt den Fall, mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE.

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Wir sind unschuldige Opfer durch Fehler des Staates und bitten Sie, die Amtsträger des Staates und die Allianz SE nicht länger wegzusehen und dazu beizutragen, dass uns mit einer Einigung geholfen wird.

Geben Sie uns bitte unsere verbürgten Grundgesetze und unsere Würde zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth

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