E-Mail vom 15.11.2021 um 15:52 Uhr an Frank Walter Steinmeier
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier AZ:11-00017-15-311/18 per Fax 030 1810200-1999
sehr geehrter Kardinal Reinhard Marx,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. jur Miebach,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 15.11.2021 sehr geehrter Herr Miebach, hatte ich bereits Herrn Bundespräsident Steinmeier mit meinem Hilfegesuch vom 08.11.2021 mitgeteilt, dass mein Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes vom Präsidenten des LM II AZ:1402E-135/2020 am 13.02.2020 abgelehnt wurde, nachdem ich vergeblich bei Rechtsanwalts- und Anwaltskammern um einen Anwalt ersucht hatte.
Aus obigen Gründen liegt meine Feststellungklage dem LG M I AZ: 15 0 16008/20 seit dem 22.11.2020 vor s. Anlage, die jedoch ohne Anwalt nicht bearbeitet wird.
Wir bitten Sie humanitär und selbstkritisch zu handeln vor dem Hintergrund, dass unser Leben schuldlos als Opfer des Staates durch schwere Menschenrechtsverletzungen seit 26 Jahren fortgesetzt und lebensgefährdend zerbricht und hier eine Absage durch Arbeitsaufwand nicht gerechtfertigt sein kann.
Daher bitte ich Sie inständig den Fall nochmal zu überdenken und mir notfalls einen Kollegen zu benennen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
E-Mail vom 15.11.2021 um 09:18 Uhr an Frank Walter Steinmeier
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier AZ:11-00017-15-311/18
sehr geehrter Kardinal Reinhard Marx,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. jur Miebach,
ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Miebach für die entgegengebrachte Wertschätzung mit Ihrer Antwort auf meine E-Mail vom 11.11.2021 und bin traurig über Ihre Ablehnung und sehr betroffen.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Sie hatten mir mit Schreiben vom 12.03.2020 geraten einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit E-Mail vom 08.11.2021 habe ich Ihnen meine umfangreichen vergeblichen Versuche aufgezeigt einen Anwalt für den Fall zu finden und unsere extreme Not.
Als Bundespräsident Deutschlands, oberster kirchlicher Würdenträger und beauftragter Rechtsanwalt von Kardinal Marx für die Missbrauchsopfer der Kirche, kennen Sie den Leidensdruck von Opfern und Sie wissen wie lange und verzweifelt wir um unsere verletzten, verbürgten Grundrechte kämpfen, um für unsere Familie, die unschuldige Opfer des Staates sind Gerechtigkeit zu erlangen und große Hoffnung auf die Menschen setzen, von denen wir nach unseren schrecklichen Erfahrungen geschützt werden sollen.
Ein Drama, das Menschenleben gefährdet und wir brauchen dringend Ihre Hilfe, denn diese alles durchdringende Qual und Angst in den Augen meines kranken, pflegebedürftigen Ehemannes (79), der alles wofür er gelebt hat, verloren hat, lässt mich nicht zur Ruhe kommen und ich appelliere an Ihre Menschlichkeit uns humanitäre Hilfe zu leisten und sich dennoch der Angelegenheit anzunehmen.
Meine diesbezügliche Feststellungsklage mit Unterlagen habe ich am 22.11.2020 beim AG München eingereicht, sie liegt dem LG M I AZ: 15 0 16008/20 vor und wird jedoch ohne Anwalt nicht bearbeitet, daher bitte ich Sie, unterstützen Sie uns, damit wir das Ende dieser grauenhaften Zeit erleben und Frieden finden.
Ich bitte um eine positive Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
E-Mail vom 08.11.2021 um 09:16 Uhr an Frank Walter Steinmeier
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier AZ: 11-00017-15-311/18
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1 10557 Berlin
Fax: +49 (0)30 1810200-1999
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,
Sie tragen als Staatsoberhaupt Verantwortung für Deutschland und die Rechtsstaatlichkeit ist ein Kern des Bestands Deutschlands und dennoch gefährden Sie die Demokratie in besorgniserregender Weise, indem Sie unserer jüdischen Familie, die Sie verzweifelt als unschuldige Opfer des Staates um Hilfe anruft , Hilfe verwehren und nehmen unsere fortgesetzte Entrechtung seit 26 Jahren durch Rechtsverstöße von Richtern, einer nicht unabhängigen Justiz zum Vorteil der Allianz SE mit der totalen Vernichtung unserer Immobilien und Existenz, unserer unschuldigen Inhaftierung – einen Amtshaftungsbetrug mit besonderer Schwere – weiterhin billigend in Kauf.
Wir sind schuldlos an – Fehlern des Staates - den gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und Grundbuchamtes von 1982 und den in der Folge weiteren vorgenommenen Falschbeurkundungen durch die Notare Friedrich, Dr. Terwey und Ruhland wie auch des Grundbuchamtes auf der fehlerhaften Notarurkunde von 1982.
Lt. Urteil des Landgericht München I von 2001 haben wir kein Mitverschulden an der Gesamtrechtsvernichtung von 1982, die mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist!
Die autoritären Herrschaftspraktiken der Allianz SE, die wie zur NS-Zeit mit Ihrer Profitgier auch heute noch in Deutschland ungehindert mit einer nicht unabhängigen Justiz ihr Unwesen treibt, ist als Notarhaftpflichtversicherer gesetzlich zur sofortigen Schadensregulierung § 254 BGB verpflichtet, um weitere Schäden zu verhindern.
Ungehindert der Gesetze unterlässt der Konzern im Zusammenwirken mit der Justiz seit 1995 in Kenntnis des verursachten Schadens der Falschbeurkundungen von 1982 unter dem Dauerdelikt des Betruges § 78, 263 STGB die gesetzliche Schadenersatzzahlungspflicht bis heute mit vorsätzlich, gewollter Zwangsenteignung- und Zwangsversteigerungen unserer 4 Immobilien und unserer unschuldigen Inhaftierung zu 7 und 8 1/2 Jahren und lässt uns über den 51. Anwalt erneut Gefängnis androhen um uns mundtot zu machen, um weiterhin illegal auf unserem Rücken von unserem Vermögen zu proftieren, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben.
Als Geschädigte des Staates hatten wir Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, mehrfach unter Berufung auf Ihren Amtseid Art. 56 GG, die Menschenrechte, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und unschuldige Bürger zu schützen, um Abhilfe ersucht und um Veranlassung gebeten mit der Allianz SE, Herrn Oliver Bäte in den Menschenrechtsdialog zu treten und eine Einigung herbeizuführen, da uns mit allen Mitteln im Auftrag der Allianz SE mit einer nicht unabhängigen Justiz und den Anwälten verhindert wird unsere Grundrechte einzuklagen.
Ihr Wegsehen und in Notsituationen zu kneifen ist ein Verrat an der Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde und wir sind tief betroffen und fassungslos über Ihre unterlassene Hilfeleistung, wo Hilfe dringendst nötig ist und als Bundespräsident Deutschlands, das nicht wahrhaben wollen, was mit uns unter dem Versagen einer nicht unabhängigen Justiz zum Vorteil der Allianz SE geschieht und alles zu tun, was in Ihrer Macht steht um für unsere hilfebedürftige jüdische Familie, die unschuldige Opfer des Staates sind, zu sorgen.
Sie haben uns lediglich mit Schreiben vom 12.03.2020 den Hinweis gegeben einen Rechtsanwalt aufzusuchen, obwohl ich Ihnen 2018 mitgeteilt hatte, dass uns kein Anwalt gegen die Allianz SE vertritt.
Deutschland hat Gewicht in dieser Welt und wird weltweit geachtet und das fundamentale Grundrecht gilt als absolut und einschränkungslos und Ihr Wegsehen ist vor dem Hintergrund unseres 26-jährigen bitteren, existenzvernichtenden Lebens, eine 2. Schuld, eine Wiederholung unserer dramatischen Lage, deren Ausmaß und unsere Qualen, sich nur wenige Menschen vorstellen können. Ich denke nur an die ständige Angst, in der wir unter der seit 26 Jahren währenden Gesetzeslosigkeit leben müssen, in der unser Leben schuldlos zusammengebrochen ist, eine alles durchdringende Angst, die uns nicht zur Ruhe kommen lässt und ich will, dass wir das Ende dieser grauenhaften Zeit erleben.
Als unschuldige Opfer des Staates mit Diskriminierung, Ausgrenzung und wiederholt radikaler Gefängnisandrohung und der Gefahr, die von der Allianz SE ausgeht, fordere ich von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundepräsident, gehört zu werden und selbstkritisch und humanitär zu handeln und uns in dieser unverschuldeten extremen Not mit meinem kranken pflegebedürftigen Ehemann (79), der 2 Schlaganfälle erlitten hat mit Sauerstoffgerät und Pflegegrad 3, der als Beamter unschuldig im Gefängnis 3 Monate im Koma lag, zu helfen, da ich unter diesem lebensbedrohenden Unrecht um sein Leben fürchten muss und wir lt. Gesetz nicht länger völlig schuldlos in Armut darunter leiden und leben müssen und uns Hilfe geleistet werden muss.
Wir fordern Sie zum Handeln auf, sehr geehrter Herr Bundespräsident, wir brauchen Sie als Staatsoberhaupt Deutschlands, denn es geschieht mit uns unter unsäglichen Qualen das Widerlichste, was in einem Rechtsstaat passieren kann und es obliegt Ihrer Verantwortung unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Hochachtungsvoll
Adrienne Weingarth
Das ganze Ausmaß des Amtshaftungsbetruges mit der Allianz SE – Beweise und Urteile in Anlage:
Infolge der unterlassenen Schadensregulierung der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherr und des Notars seit Februar 1995 in Kenntnis der Gesamtrechtsvernichtung durch Falschbeurkundungen des Notar- und des Grundbuchamtes von 1982 und der darauf in Folge vorgenommenen Falschbeurkundungen der Notar und des Grundbuchamtes wurde zu unseren Lasten unter 12-jährigen rechtswidrig auferlegten Prozessen mit erschlichenen Urteilen unter der verletzten Notarpflicht, der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer und des Grundbuchamtes, meine Streithelfer § 68 ZPO – Streitverkündung: 18.12.1996 und 03.071997, folgendes gerichtlich festgestellt:
Rechtswidrige Vorprozesse infolge Unterlassungen
Beschluß des BayObLG 07.12.1995 -Amtspflichtverletzungen des Grundbuchamtes durch falsche Grundbucheintragungen mit Verlust unserer Villa in Grünwald
Urteil des OLG 05.07.1999 – Die Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 aufgrund der Amtspflichtverletzungen des Notars bei der Beurkundung 1982
Urteil des OLG 20.10.2003 – Herausgabe und Löschung unserer Villa in Grünwald - Gerichtl. Wertgutachten der Immobilie von 2004: EUR 2,88 Mio-
2005: Löschung der Immobilie Grünwald von Amts wegen im Grundbuch
Die Nebeninterventionswirkung § 68 ZPO dient zur Wahrung der gesetzlichen Ansprüche und geht nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder und macht ein neues Verfahren unzulässig.
Schadenersatzprozesse gegen Allianz SE/Notarstreithelfer:
LG M I vom 02.01.2001 – Kein Mitverschulden an den Falschbeurkundungen von 1982, wodurch eine Gesamtrechtsvernichtung stattgefunden hat, aber ohne Schadenersatz
Urteil des Oberlandesgerichts vom 14.09.2006 nach 5 1/2 Jahren– kein Schadenersatz - unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung-
Beschluss Bundesgerichtshof vom 07.12.2007- Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtlos ergangen wegen fehlender Klageparteien durch Mandatsniederlegung der BGH Anwältin am 05.03.2007 und Klagerücknahme der Allianz SE November 2007.
Unsere Strafanzeige 2008 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dr. Strötz blieb ohne Ermittlungen.
Gesetzeslos nach 14 Jahren Rechtsbeugung mit der Zwangsenteignung unserer Villa in Grünwald 2005 auf der wir unser Leben und Vermögen aufgebaut hatten, war unsere Verzweiflungstat am 10.05.2009 - gedeckt vom Recht auf Selbstverteidigung, des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB –um unseren bevorstehenden Ruin und die bereits angeordneten Zwangsversteigerungen weiterer Immobilien und das Erbe für unsere Kinder mithilfe von Notaren zu retten.
Unser befreundete Notar Dr. Sammeth kannte den Fall durch unser gemeinsames Tennisspielen sehr gut und wir hielten ihn aus Verzweiflung in unserem Hause fest, nachdem er uns die Hilfe verweigerte, um durch seinen ehem. Notarsozius Frhr von Oefele mittels einer Faxbestätigung zu erhalten, dass er sich dem seit 1995 andauernden Notarhaftpflichtbetruges annimmt und beendet, da Frhr von Oefele bereits für uns mit Schreiben vom 18.04.2008 die Allianz SE um eine Einigung gebeten hatte.
Die Allianz SE hat bis heute strikt jegliche Einigung verweigert und uns 2008 durch die Security der Allianz SE des Hauses verwiesen als wir dort persönlich wegen einer Einigung waren.
Rechtlos mit einer nicht unabhängigen Justiz zum Vorteil der Allianz SE werden wir schuldlos durch Fehler des Staates und die Allianz SE seit 1995 gepeinigt, genötigt und durch rechtswidrige Prozesse mit erschlichenen Urteilen meines betrügerischen Notarstreithelfers Allianz SE und des Grundbuchamtes vorsätzlich und gewollt unserer 4 Immobilien zwangsenteignet und mit Urteil des LG M II vom 10.05.2020 unschuldig und rechtsbeugend , da unter vorsätzlich falscher und unterlassener Anwendung des Rechts zu 8 und 7 ½ Jahren Haft verurteilt.
Die Richter, die Staatsanwaltschaft des LG M II und unsere Strafverteidiger vertuschten unser Motiv und die Fakten des Allianz-Verbrechens seit 1995, sowie die Nebeninterventionswirkung § 68 ZPO an die auch das Strafgericht gebunden ist und die Sitzung wurde abgebrochen als in von den verschwundenen Gerichtsakten beim OLG zu berichten begann, wodurch uns der gesetzliche Schadenersatz aberkannt wurde, und bekam unter Gehörsverstoß keine Gelegenheit mehr uns zu verteidigen. Über den Fall habe ich 21 Seiten in U-Haft niedergeschrieben und an die Staatsanwaltschaft geschickt, eine Berücksichtigung der Fakten wurde unterlassen.
Vertreter der Allianz SE waren an jedem Prozesstag anwesend und protokollierten mit, wie bei jedem Prozess und wir Notar- und Staatsopfer wurden auch mit Urteil vom 2010 rechtsbeugend zum Vorteil der Allianz SE zu 7 und 8 ½ Jahren inhaftiert.
Eine gesetzeslose Ausbeutung von uns Staatsopfern bis hin zum totalen Ruin, da wir schuldlos seit 1995 bis heute -mittlerweile lebensbedrohend- unsere Existenz vernichtet und wir in die Armut getrieben werden, damit sich der Weltkonzern Allianz SE unter dem Dauerdelikt des schweren Notarhaftpflicht-Betruges § 78a, 263 StGB unseres gesetzlich zustehenden Schadenersatzes bereichern kann mit gewolltem Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder und unserer unwiederbringlichen Lebenszeit.
Fremdbestimmt seit 26 Jahren werden wir unter nötigenden Zwangsenteignungen -versteigerungen und Zwangsmaßnahmen durch Gläubiger mit Kontenpfändungen in unserem Leben und Glücklichsein ausgebremst durch einen Konzern, der mit seiner Profitgier illegal mit unserem Vermögen arbeitet, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben und unsere Kinder Deutschland verließen, die unser Lebenzweck und Mittelpunkt unsers Lebens waren, wegen:
Firmen- und Privatkontenlöschung durch die Allianz SE, die sich weigerte, eine abgetretene vollstreckbare Ausfertigung des OLG in Höhe von EUR 180.000,-- auf das Konto meines Sohnes Steve zu bezahlen und hat damit die Firma meines Sohnes in Deutschland und USA ruiniert.
Fortgesetzte Rechtsbeugung der Justiz zum Vorteil der Allianz SE/Notarstreithelfer:
Der Präsident des Landgericht M II AZ:1402E-135/2020 lehnte mit Schreiben vom 13.02.2020 meinen Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes ab, nachdem ich vergeblich bei Rechtsanwalts- und Anwaltskammern um einen Anwalt ersucht hatte.
Das Grundbuchamt München AZ: GW 7169/19, das mein Streithelfer § 68 ZPO in den rechtswidrigen Prozessen war, verweigert mir rechtsbeugend, mit falschen Beschlüssen vom 21.09.und 02.10.2020 sowie vom 19.01.2021 die Grundbuchberichtigung des seit 1982 unrichtigen Grundbuches in Grünwaldund die Herausgabe meines Elternhauses in Grünwald.
Am 22.11.2020 habe ich Feststellungsklage mit sämtlichen Unterlagen beim Amtsgericht München eingereicht, die dem Landgericht München I AZ: 15 O16008/20 vorliegt, aber ohne Anwalt nicht bearbeitet wird; und unserer Familie wird durch die Allianz SE über unseren 51. Anwalt Dr. Lück in München, der den Fall 6 Wochen lang unter Vorlage der Feststellungsklage nach eigenen Angaben lediglich kursorisch bewertet hat, wieder Gefängnis angedroht, falls wir uns nicht mit dem Verbrechen an uns Staatsopfern abfinden, um uns wiederholt mundtot zu machen. Aus diesem Grund hatten wir um Schutz und Hilfe bei ausländischen Behörden dem US-George-Marshall-Center und dem Militärstützpunkt in Garmisch-Partenkirchen ersucht und erbitten auch jetzt verzweifelt Ihre Hilfe.
Die staatliche Prozesskostenhilfe wird mir auf der Grundlage meiner Feststellungsklage vom 22.11.2020 vom Landgericht M I 15 O16008/20 mit Beschluss vom 01.02.2021 und dem Oberlandesgericht 1 W 324/21 vom 10.03.201 verweigert, das im Widerspruch lt. § 138 ZPO zu der ergangenen Entscheidung des LG M I von 2001 steht und im Wissen, dass wir schuldlos sind.
Die maßgebende Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO der Vorprozesse mit meinen Streithelfern, an die die Folgegerichte bzw. Anwalt gebunden ist und die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, wurde bei sämtlichen Beschlüssen unterschlagen!
Die Einklagung unserer Grundrechte und Wiederherstellung unserer Menschenrechte wird uns zum Vorteil der Allianz SE verwehrt und die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf die ihr günstigen rechtskräftigen und schuldhaft erschlichenen OLG und BGH-Entscheidungen, die rechtlos unter verschwundenen Gerichtakten und fehlender Klageparteien ergangen sind.
Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 823, 826 BGB und es gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.
Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 68,72,78 ZPO, des Notar/ Allianz SE und des Grundbuchamtes dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche.
Das Folgegericht ist an die rechtlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden und an die Interventionswirkung des § 68 ZPO, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht.
Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:
Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus) und schuldrechtlichen Herausgabeanspruch § 985 BGB (gerichtl. Wertgutachten 2004: 2,88 Mio - aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)
Die Allianz hat uns den gesamten materiellen und immateriellen, selbstverursachten und nicht verjährten Schaden § 823, 826 BGB und aus § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges zu ersetzen, der uns aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.
Eine Verjährung ist ausgeschlossen, da die Tat am 03.03.1995 mit gewolltem Eigentumsverlust vollendet und bis heute nicht beendet ist § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges.
Unsere Schadensaufstellung vom 18.04.2007 über EUR 6,7 Mio liegt der Allianz SE vor.
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Donnerstag, 8. Juli 2021 um 19:05 An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de <bundespraesidialamt@bpra.bund.de> Cc: GCMCPublicAffairs@marshallcenter.org <GCMCPublicAffairs@marshallcenter.org> Betreff: AW: Cry for Protection and Help - lawless in Germany
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1 10557 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
entnehmen Sie bitte nachfolgender E-Mail an das Georg-Marshall-Center in Garmisch-Partenkirchen unsere verzweifelte Not und wir fragen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident:
„Wann hören diese Menschenrechtsverletzungen an den verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechten unserer jüdischen Familie in dem Rechtsstaat der BRD endlich auf? Wie lange sollen wir noch recht-, schutz- und schuldlos wie seit 26 Jahren in der BRD enteignet, inhaftiert, in die Armut getrieben mit Zwangsmaßnahmen und radikalen Bedrohungen mundtot gemacht werden?! Das alles damit sich ein Weltkonzern Allianz SE unseres marginalen gesetzlich zustehenden Schadenersatzes weiterhin bereichern kann, der sämtliche Einigungsversuche abgelehnt hat?!“
Ich schreibe Ihnen im Namen meiner Familie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, in höchster Verzweiflung und bitten sie inständig um Veranlassung, dass unsere verbürgten Grundrechte wieder hergestellt werden.
In Verzweiflung
Adrienne Weingarth
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