E-Mail vom 12.11.2021 um 11:35 Uhr an EU Kommission Kabinettchef Björn Seibert - Frau von der Leyen
Einleitung eines EU-Ermittlungsverfahren gegen Deutschland wegen Menschenrechtsverletzung und Amtseid Art. 56 GG - bei Präsidentin der EU Kommission Frau von der Leyen
Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Freitag, 12. November 2021 um 11:35 An: bjoern.seibert@ec.europa.eu <bjoern.seibert@ec.europa.eu> Betreff: Betrug Allianz SE /CEO Oliver Bäte - 26 Jahre fortgesetzte schwerste Menschenrechtsverletzungen an jüdischer Familie in Deutschland
Sehr geehrter Herr Björn Seibert, Kabinettchef von EU-Kommission Präsidentin Frau von der Leyen,
auf meine Eingaben vom 06. und 27.10.2021 per-Email, Fax und Post-Einschreiben mit Termin zum 09.11.2021 habe ich bis heute keine Bestätigung über den Eingang erhalten.
Wir dürfen von der EU nicht länger allein gelassen werden unter dem aufgezeigten, lebensbedrohenden Unrecht, der 26 Jahre währenden Gesetzeslosigkeit in Deutschland mit einer nicht unabhängigen Justiz zum Vorteil der Allianz SE, in der unser Leben schuldlos zusammengebrochen ist und unsere jüdische Familie muss das Ende dieser grauenhaften Zeit erleben und rufen die EU, Frau von der Leyen zum unverzüglichen Handeln auf humanitäre Hilfe zu leisten.
Ich bitte um Bestätigung und Mitteilung eines Aktenzeichens und um schnellstmögliche Veranlassung zur Abhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
E-Mail vom 27.10.2021 um 11:57 Uhr an EU Kommission Präsidentin Frau von der Leyen
Einleitung eines EU-Ermittlungsverfahren gegen Deutschland wegen Menschenrechtsverletzung und Amtseid Art. 56 GG - bei Präsidentin der EU Kommission Frau von der Leyen
Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 11:57 An: kommission@ec.europa.eu <kommission@ec.europa.eu>, bjoern.seibert@ec.europa.eu <bjoern.seibert@ec.europa.eu>, petra.hielkema@eiopa.europa.eu <petra.hielkema@eiopa.europa.eu>, info@eiopa.europa.eu <info@eiopa.europa.eu>, Office EIOPA Senior Management <OfficeEIOPASeniorManagement@eiopa.europa.eu> Cc: ec-president-vdl@ec.europa.eu <ec-president-vdl@ec.europa.eu>, mc@mc.gov.pl <mc@mc.gov.pl>, GCMCPublicAffairs@marshallcenter.org <GCMCPublicAffairs@marshallcenter.org>, bundespraesidialamt@bpra.bund.de <bundespraesidialamt@bpra.bund.de>, miniszterelnok@mk.gov.hu <miniszterelnok@mk.gov.hu>, post@bka.gv.at <post@bka.gv.at>, ud-ksu@gov.se <ud-ksu@gov.se>, rvd.pers.kh@minaz.nl <rvd.pers.kh@minaz.nl>, Chair <chair@sec.gov>, criminal.division@usdoj.gov <criminal.division@usdoj.gov>, info@manfredweber.eu <info@manfredweber.eu>, trust@bma.bm <trust@bma.bm>, nytnews@nytimes.com <nytnews@nytimes.com>, letters@usatoday.com <letters@usatoday.com>, letters@washpost.com <letters@washpost.com>, herbert.fromme@sueddeutsche.de <herbert.fromme@sueddeutsche.de>, redaktion@sueddeutsche.de <redaktion@sueddeutsche.de>, lokales@merkur.de <lokales@merkur.de>, redaktion@faz.de <redaktion@faz.de>, redaktion@zdf.de <redaktion@zdf.de>, kontakt@welt.de <kontakt@welt.de>, spiegel@spiegel.de <spiegel@spiegel.de>, office@wienerzeitung.at <office@wienerzeitung.at>, delegation-vienna@eeas.europa.eu <delegation-vienna@eeas.europa.eu>, interneteditor@hurriyet.com.tr <interneteditor@hurriyet.com.tr>, international@lemonde.fr <international@lemonde.fr>, torsten.huber@t-online.de <torsten.huber@t-online.de>, frontal@zdf.de <frontal@zdf.de>, mail@annewill.de <mail@annewill.de>, info@rt-tv.de <info@rt-tv.de>, kontakt@ard-hauptstadtstudio.de <kontakt@ard-hauptstadtstudio.de>, berlin.newsroom@news.reuters.com <berlin.newsroom@news.reuters.com>, spiegel@spiegel.de <spiegel@spiegel.de>, irina.jaekel@compliance-manager.net <irina.jaekel@compliance-manager.net>, info@apra.gov.au <info@apra.gov.au> Betreff: Betrug Allianz SE /CEO Oliver Bäte - 26 Jahre fortgesetzte schwerste Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Präsidentin Frau von der Leyen
1049 Brüssel-Belgium
per Post-Einschreiben
per Fax 030-2280-2222
EIOPA – EUROPEAN INSURANCE AND OCCUPATIONAL PENSIONS AUTHORITY
Präsidentin Frau Hielkema
Entrechtung unserer jüdischen Familie in Deutschland seit 26 Jahren zum Vorteil der Allianz SE
Sehr geehrte Frau von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission
sehr geehrte Frau Hielkema, Präsidentin der EIOPA,
Die Rechtsstaatlichkeit ist ein Kern des Bestands der Europäischen Union und Sie tragen Verantwortung für die EU und EIOPA.
Mit unseren Anträgen vom 06.10.2021 wurde mit aller Deutlichkeit verlangt, Informationen und Fakten offenzulegen und Fehler im Umgang mit der Allianz SE einzugestehen und entsprechend Abhilfe zu schaffen:
Einleitung eines EU-Ermittlungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verletzung der Menschenrechte durch Unterlassen des Amtseid Art. 56 der verantwortlichen Amtsträger der BRD zum Vorteil der Allianz SE
Der EIOPA zur Überwachungs- und Ermittlungspflicht der BaFin gegen die Allianz SE Oliver Bäte wegen unterlassen Ermittlungen seit 2003 und des Eil-Ermittlungantrag vom 25.08.2021 an den neuen Chefaufseher der BaFin, Mark Branson, da unter Verstoß gegen das neue zur Reform der BaFin und vom Bundestag verabschiedeten FISG, das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität die BaFin, weiterhin nicht ermittelt wird.
einer öffentlichen Bekanntmachung des Naming and Shaming gemäß 125 WpHG wegen der aufgezeigten Wirtschaftskriminalität der Allianz SE
Einleitung der EIOPA gemäß Art.17 Abs.6 VO (EU) 1094/2010 ein Untersuchungsverfahren gegen die Allianz SE
Von der EU und Deutschland wird die nicht vorhandene Unabhängigkeit der Justiz in anderen EU-Staaten angeprangert, während in Deutschland zum Vorteil der Allianz SE keine unabhängige Justiz existiert und gemäß der öffentlichen und somit verlässlichen TV-Recherchen und Berichterstattung von ARD und WDR wird die rigide Vorgehensweise der Allianz Versicherung mit nicht unabhängigen Gutachtern und der Justiz aufgezeigt.
Beweis: Video: Versichert und Verloren https://www.youtube.com/watch?v=pK2_6QvjU7A - https://www.youtube.com/watch?v=W_k_XcEzXsw Die Macht der Versicherungskonzerne – Die Nein Sager.
Ein weiterer Beweis für den Verrat an der Rechtsstaatlichkeit und das Versagen einer nicht unabhängigen Justiz ist der 26-jährige Amtshaftungsbetrug in unserem Notarhaftpflichtfall mit gewolltem Eigentumsverlust unserer gesamten Immobilien, denn zum Vorteil der Allianz SE wird uns mit allen Mitteln verhindert unsere Grundrechte einzuklagen.
Beweis: s. Anlage der Amtshaftungsbetrug mit Urteilsbeweisen und nachstehender Ausführung
Wir sind schuldlos an – Fehlern des Staates - den gerichtl. festgestellten fehlerhaften Beurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes mit der nichtigen Notarurkunde von 1982 und gemäß Urteil des Landgericht München I von 2001 hat infolgedessen 1982 eine Gesamtrechtsvernichtung stattgefunden, die mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist!
Die Allianz SE, die als Notarhaftpflichtversicherer gesetzlich zur sofortigen Schadensregulierung verpflichtet ist um weitere Schäden zu verhindern, unterlässt in Kenntnis des verursachten Schadens infolge der Falschbeurkundungen von 1982, seit 1995 bis heute unter dem Dauerdelikt des Betruges § 78, 263 STGB die gesetzliche Schadenersatzzahlungspflicht und hat sämtliche Schäden selbst verursacht.
Unter der verletzten Amtspflicht des Notar- ,der Allianz und des Grundbuchamtes -meiner Streithelfer- und der Amtsträger Deutschlands findet seit 26 Jahren unsere Familientragödie ohnegleichen statt.
Infolge der unterlassenen Schadensregulierung der Allianz SE und des Notar seit Februar 1995 wurde zu unseren Lasten unter 12-jährigen rechtswidrig auferlegten Prozessen mit erschlichenen Urteilen unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes folgendes gerichtlich festgestellt:
Vorprozesse mit Allianz SE und des Grundbuchamtes als Streithelfer § 68 ZPO Nebenintervention- Streitverkündung 18.12.1996 und 03.07.1997
Beschluß des BayObLG 07.12.1995 -Amtspflichtverletzungen des Grundbuchamtes durch falsche Grundbucheintragungen der Verlust unserer Villa in Grünwald gerichtl. festgestellt gerichtl. Wertgutachten EUR 2,88 Mio
Urteil des OLG 05.07.1999 – Die Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 aufgrund der Amtspflichtverletzungen des Notars bei der Beurkundung 1982
Urteil des OLG 20.10.2003 – Herausgabe und Löschung unserer Villa in Grünwald 2005
Gerichtl. Wertgutachten der Immobilie von 2004: EUR 2,88 Mio
2005: Löschung der Immobilie von Amts wegen im Grundbuch
Die Nebeninterventionswirkung § 68 ZPO dient zur Wahrung der gesetzlichen Ansprüche und geht nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder und macht ein neues Verfahren unzulässig.
Schadenersatzprozesse gegen Allianz SE/Notarstreithelfer:
LG M I vom 02.01.2001 – Kein Mitverschulden an den Falschbeurkundungen von 1982, wodurch eine Gesamtrechtsvernichtung stattgefunden hat, aber ohne Schadenersatz
Urteil des Oberlandesgerichts vom 14.09.2006 nach 5 1/2 Jahren– kein Schadenersatz - unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung
Beschluss Bundesgerichtshof vom 07.12.2007- Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde – Ist rechtlos ergangen wegen fehlender Klageparteien durch Mandatsniederlegung der BGH Anwältin am 05.03.2007 und Klagerücknahme der Allianz SE November 2007.
Unsere Strafanzeige 2008 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dr. Strötz blieb ohne Ermittlungen.
Gesetzeslos nach 14 Jahren Rechtsbeugung mit der Zwangsenteignung unserer Villa in Grünwald 2005 auf der wir unser Leben und Vermögen aufgebaut hatten, war unsere Verzweiflungstat am 10.05.2009 - gedeckt vom Recht auf Selbstverteidigung, des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB – um unseren bevorstehenden Ruin und die bereits angeordneten Zwangsversteigerungen weiterer Immobilien und das Erbe für unsere Kinder mithilfe von Notaren zu retten.
Unser befreundete Notar Dr. Sammeth kannte den Fall sehr gut und wir hielten ihn in aus Verzweiflung in unserem Hause fest, nachdem er uns Hilfe verweigerte, um durch seinen ehem. Notarsozius Frhr von Oefele mittels einer Faxbestätigung zu erhalten, dass er sich dem seit 1995 andauernden Notarhaftpflichtbetruges annimmt und beendet, da Frhr von Oefele bereits für uns mit Schreiben vom 18.04.2008 die Allianz SE um eine Einigung gebeten hatte.
Die Allianz SE hat bis heute strikt jegliche Einigung verweigert und uns 2008 durch die Security der Allianz SE des Hauses verwiesen als wir persönlich bei der Allianz wegen einer Einigung waren.
Rechtlos wie zur NS-Zeit, zum Vorteil der Allianz SE werden wir schuldlos durch Fehler des Staates und die Allianz SE seit 1995 gepeinigt, genötigt und durch rechtswidrige Prozesse mit erschlichenen Urteilen meines betrügerischen Notarstreithelfers Allianz SE und des Grundbuchamtes vorsätzlich und gewollt unserer 4 Immobilien zwangsenteignet und mit Urteil des LG M II von 2010 unschuldig und rechtsbeugend zu 8 und 7 ½ Jahren Haft verurteilt.
Die Richter, die Staatsanwaltschaft des LG M II und unsere Strafverteidiger vertuschten unser Motiv und die Fakten des Allianz-Verbrechens seit 1995 an uns Notar- und Staatsopfern. Vertreter der Allianz SE waren an jedem Prozesstag anwesend und wir wurden weiterhin auch mit Urteil vom 2010 rechtsbeugend inhaftiert.
Ungehindert, gesetzeslos wird seit 1995 bis heute -mittlerweile lebensbedrohend- unsere Existenz vernichtet und wir in die Armut getrieben, damit sich der Weltkonzern Allianz SE unter dem Dauerdelikt des schweren Notarhaftpflicht-Betruges § 78a, 263 StGB unseres gesetzlich zustehenden Schadenersatzes bereichern kann mit dem gewollten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder und unserer unwiederbringlichen Lebenszeit. Wir werden seit 26 Jahren in unserem Tun und Glücklichsein ausgebremst.
Unsere Kinder haben Deutschland wegen Firmen- und Privatkontenlöschung durch die Allianz SE verlassen, die sich weigerte eine abgetretene vollstreckbare Ausfertigung des OLG in Höhe von EUR 180.000,-- auf das Konto meines Sohnes Steve zu bezahlen und hat damit die Firma meines Sohnes in Deutschland und USA ruiniert.
Die Allianz SE arbeitet illegal mit unserem Vermögen, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben.
Fortgesetze Rechtsbeugung zum Vorteil der Allianz SE/Notarstreithelfer:
Das Grundbuchamt München/mein Streithelfer § 68 ZPO verweigert mit falschen Beschlüssen vom 21.09.und 02.10.2020 sowie vom 19.01.2021 die Grundbuchberichtigung des seit 1982 unrichtigen Grundbuches in Grünwald und die Herausgabe meines Elternhauses in Grünwald.
Am 22.11.2020 habe ich Feststellungsklage beim Landgericht München I AZ: 15 O16008/20 eingereicht, die ohne Anwalt nicht bearbeitet wird und unserer Familie wird durch die Allianz SE über unseren 51. Anwalt unter Vorlage der Feststellungsklage wieder Gefängnis angedroht, um uns erneut mundtot zu machen. Aus diesem Grund hatten wir um Schutz und Hilfe bei ausländischen Behörden dem US-George-Marshall-Center und dem Militärstützpunkt ersucht.
Die staatliche Prozesskostenhilfe wird mir auf der Grundlage meiner Feststellungsklage vom 22.11.202 vom Landgericht M I 15 O16008/20 mit Beschluss vom 01.02.2021 und dem Oberlandesgericht 1 W 324/21 vom 10.03.201 verweigert, das im Widerspruch lt. § 138 ZPO zu der ergangenen Entscheidung des LG M I von 2001 steht im Wissen, dass wir schuldlos sind und auch die maßgebende Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO der Vorprozesse, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, wurde bei der Begründung unterschlagen!
Die Einklagung unserer Grundrechte und die Wiederherstellung unserer Menschenrechte zum Vorteil der Allianz SE wird uns verwehrt und die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf die ihr günstigen rechtskräftigen und schuldhaft erschlichenen OLG und BGH-Entscheidungen, die rechtlos unter verschwundenen Gerichtakten und fehlender Klageparteien ergangen sind.
Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 823, 826 BGB und es gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.
Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 68,72,78 ZPO, des Notar/ Allianz SE und des Grundbuchamtes dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche.
Das Folgegericht ist an die rechtlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden und an die Interventionswirkung des § 68 ZPO, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht.
Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:
Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus) und schuldrechtlichen Herausgabeanspruch § 985 BGB (gerichtl. Wertgutachten 2004: 2,88 Mio - aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)
Die Allianz hat uns den gesamten materiellen und immateriellen, selbstverursachten und nicht verjährten Schaden § 826 BGB und aus § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges zu ersetzen, der uns aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.
Eine Verjährung ist ausgeschlossen, da die Tat am 03.03.1995 mit gewolltem Eigentumsverlust vollendet und bis heute nicht beendet ist § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges.
Unsere Schadensaufstellung vom 18.04.2007 über EUR 6,7 Mio liegt der Allianz SE vor.
Wenn das, was wir 26 Jahre durchleben mussten, wenn der Schock nicht zu einer Reform und zum Handeln der EU führt, dann weiß ich nicht wie groß der Schock sein muss."
Das EU-Recht, die Grundrechtecharta – die Würde des Menschen- und die Rechtsstaatlichkeit verbietet es EU-Organen über das uns in Deutschland zugefügte Unrecht hinwegzusehen:
Es darf nicht sein, dass die Allianz SE in Deutschland und von der EU gedeckt wird, während die Behörden in USA, Australien und Bermuda die Allianz SE, Oliver Bäte wegen Betruges, Verstoß gegen das Versicherungs – und Geldwäschegesetz und wegen Terrorismusfinanzierung angeklagt und verurteilt wird.
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Der Konzern, der mit seiner Profitgier Gewinne über Menschen stellt, der Behörden, Anwälte, Richter und Staatsanwälte manipuliert und der sich ungehindert der Gesetze als Notarstreithelfer mit dem schwere Notarhaftpflichtbetrug (Dauerdelikt des Betruges § 78s, 263 StGB) im Wissen -dass wir völlig schuldlos sind - die fortgesetzte und mittlerweile lebensbedrohende Existenzvernichtung unserer Familie betreibt, muss von Deutschland bzw. der EU zwingend beaufsichtigt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Das europäische Recht ist der Kitt der EU, das Recht hält die EU zusammen und jeder EU-Bürger muss sich darauf verlassen können, dass er im Gericht auf unabhängige Richter trifft, die frei von politischem Druck entscheiden können.
Unabhängigkeit der Justiz ist entscheidend, das ist nicht verhandelbar.
Wenn es um die Gültigkeit des Rechts geht, kann es keine Kompromisse geben. Das Recht muss gelten und es ist die wichtigste Aufgabe Deutschlands und der EU seine Bürger zu schützen und die Grundrechtecharta der Union definiert klar die Rechte von uns EU-Bürgern.
Diese Rechte sind von den Organen und Institutionen der Union ebenso wie von den Mitgliedsstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen, zu achten und zu garantieren, denn die Charta geht bei der Gewährung von Abwehr und Schutzrechten weit über das deutsche Grundgesetz hinaus, sie sichert u.a. weitgehende Rechte von älteren Menschen.
Das fundamentale Recht der Menschenwürde in Art. 1 gilt als absolut und einschränkungslos und Sie, sehr geehrte Frau von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, dürfen die Fortsetzung dieses Notarhaftpflichtbetruges mit unserem unvorstellbaren Leid nach 26 Jahren nicht weiter billigend in Kauf nehmen und dass wir - mein kranker und pflegebedürftiger Ehemann (79) mit 2-fachen Schlaganfall und Pflegestufe 3 - weiterhin unverschuldet unter dem lebensbedrohenden Unrecht und in Armut leben und sterben müssen.
Vor dem Hintergrund bitten wir Sie u.a. gemäß meinen Anträgen unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Für eine Mitteilung sind wir Ihnen wegen der Eilbedürftigkeit bis 09.11.2021 sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
E-Mail vom 06.10.2021 20:34 Uhr - EINLEITUNG EINES EU-ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN VERLETZUNG DER MENSCHENRECHTE UND AMTSEID ART. 56 GG - per Fax und Einschreiben
Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Mittwoch, 6. Oktober 2021 um 20:34 An: criminal.division@usdoj.gov <criminal.division@usdoj.gov>, failla-nysdchambers@nysd.uscourts.gov <failla-nysdchambers@nysd.uscourts.gov>, Chair <chair@sec.gov>, merrick.garland@crm.usdoj.gov <merrick.garland@crm.usdoj.gov>, eu-de-kommission@ec.europa.eu <eu-de-kommission@ec.europa.eu>, bjoern.seibert@ec.europa.eu <bjoern.seibert@ec.europa.eu>, petra.hielkema@eiopa.europa.eu <petra.hielkema@eiopa.europa.eu>, info@eiopa.europa.eu <info@eiopa.europa.eu>, vorzimmer.pet4@bundestag.de <vorzimmer.pet4@bundestag.de>, flooda@sec.gov <flooda@sec.gov> Cc: melanie.bergermann@wiwo.de <melanie.bergermann@wiwo.de>, GCMCPublicAffairs@marshallcenter.org <GCMCPublicAffairs@marshallcenter.org>, wsjcontact@wsj.com <wsjcontact@wsj.com>, info@bild.de <info@bild.de>, nytnews@nytimes.com <nytnews@nytimes.com>, dan.mccrum@ft.com <dan.mccrum@ft.com>, Musaddi, Ashik X <ashik.x.musaddi@jpmorgan.com>, solly1@bloomberg.net <solly1@bloomberg.net>, alec.phillips@gs.com <alec.phillips@gs.com>, alexander.simon@welt.de <alexander.simon@welt.de>, berlin.newsroom@news.reuters.com <berlin.newsroom@news.reuters.com>, berlin@dpa.com <berlin@dpa.com>, maybrit-illner@zdf.de <maybrit-illner@zdf.de>, kontakt@welt.de <kontakt@welt.de>, redaktion@faz.de <redaktion@faz.de>, redaktion@zdf.de <redaktion@zdf.de>, diplo@monde-diplomatique.de <diplo@monde-diplomatique.de>, international@lemonde.fr <international@lemonde.fr>, help@thesun.co.uk <help@thesun.co.uk>, letters@washpost.com <letters@washpost.com>, letters@usatoday.com <letters@usatoday.com>, herbert.fromme@sueddeutsche.de <herbert.fromme@sueddeutsche.de>, office@wienerzeitung.at <office@wienerzeitung.at>, info@dpgmedia.nl <info@dpgmedia.nl>, wienheute@orf.at <wienheute@orf.at>, InternetredaktionWien@orf.at <InternetredaktionWien@orf.at>, delegation-vienna@eeas.europa.eu <delegation-vienna@eeas.europa.eu>, Rasa.Ostrauskaite@eeas.europa.eu <Rasa.Ostrauskaite@eeas.europa.eu>, poldep-citizens@europarl.europa.eu <poldep-citizens@europarl.europa.eu>, nyhetstips@dn.se <nyhetstips@dn.se>, interneteditor@hurriyet.com.tr <interneteditor@hurriyet.com.tr>, ndr@ndr.de <ndr@ndr.de>, torsten.huber@t-online.de <torsten.huber@t-online.de> Betreff: Allianz SE CEO Oliver Bäte - Entrechtung unserer jüdischen Familie in Deutschland seit 26 Jahren durch schwersten Notarhaftpflichtbetrug seit 1995 und Existenzvernichtung
HILFSAPPELL AN US-BEHÖRDEN:
USDOJ – ATTORNEY GENERAL MR.MERRICK B. GARLAND
SEC – PRÄSIDENT MR. GARY GENSLER
BUNDESBEZIRKSRICHTERIN MRS. KATHERINE POLK FAILLA – 25 zugelassene Klagen gegen AllianzGI - Allianz SE CEO Oliver Bäte.
Entrechtung unserer jüdischen Familie in Deutschland seit 26 Jahren
Schwerste Menschenrechtsverletzungen zum Vorteil der Allianz SE
AN DIE
EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRÄSIDENTIN FRAU VON DER LEYEN
1049 BRÜSSEL-BELGIUM
FAX 030-2280 2222
EIL-ANTRAG:
EINLEITUNG EINES EU-ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND WEGEN VERLETZUNG DER MENSCHENRECHTE UND AMTSEID ART. 56 GG
Unterlassene Amtspflichten folgender Amtsträger zum Vorteil der Allianz SE-Oliver Bäte:
Bundeskanzlerin Dr. Merkel – Az: 012-K 609 542/04/0001 – Unterlassungen seit 2001
Bundespräsident Steinmeier – Az: 11-000 17 -15 -311 /18 – Unterlassungen seit 2018
Außenminister Maas – Az: Wgl 9569/2018 – Unterlassungen seit 2018
Ministerpräsident von Bayern, Dr. Söder – Az: B II 3-2000.2001-35-50-2 – Unterlassungen seit 2020
Präsident des Oberlandesgericht München, Herr Küspert AZ: 1 W 324/21
Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Justizminister Eisenreich AZ: E3-1402E-II-9988/2018
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages Pet:4-19-07-3005-046557- Sieht keine Veranlassung zum Handeln -Schreiben vom 15.09.2021!
So wird die freiheitliche rechtsstaatliche Demokratie von denen ausgehöhlt, die sie schützen müssten – eine gleichgültige Grausamkeit gegenüber uns Opfern.
AN DIE
EUROPEAN INSURANCE AND OCCUPATIONAL PENSIONS AUTHORITY (EIOPA)
PRÄSIDENTIN PETRA HIELKEMA
60327 FRANKFURT AM MAIN
FAX 069-9511 1919
EIL-ANTRAG:
Ermittlung und Überwachung der BaFin
wegen
Unterlassenen Ermittlungen der BaFin seit 2003:
Az.: Q 24-VU 5312-387/03,
Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003
GZ Q23-QB 4301-2007/2936
Antrag auf Ermittlung vom 25.08.2021/Mark Branson
gegen
Allianz SE, Oliver Bäte AZ: 70 HV 95-750 152/50 NO WA Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer
wegen
fortgesetzten lebensbedrohenden schweren Betruges § 78a, 263 StGB seit 1995 unter Verstoß gegen die Menschenrechte, Versicherungsgesetz, aktienrechtliche Kompetenzen etc.
Sehr geehrte Vertreter der US-Behörden,
sehr geehrte Präsidentin der EU-Kommission Frau von der Leyen,
sehr geehrte Präsidentin der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA Frau Hielkema,
die Allianz SE stellt Profite über Menschen, sie hat einen schädlichen Einfluss auf die Politik und setzt die Demokratie außer Kraft.
Wir fordern von Deutschland eine strenge Regulierung und Beaufsichtigung des Weltkonzern Allianz SE und die EU, EIOPA und BaFin zum Handeln auf.
Während die Allianz SE, CEO Oliver Bäte von den US-Behörden USDOJ, der SEC und von der Australischen Aufsichtsbehörde (ASIC) wegen Betruges, sowie von der Bermudaaufsicht (BMA) wegen Verstoß gegen das Versicherungs- und Geldwäschegesetz und wegen Terrorismusfinanzierung verklagt und verurteilt wird, wird der Konzern von deutschen Behörden gedeckt bzw. erst auf Druck der US-Behörden steht der Konzern nun auch im Visier der BaFin.
Wir sind Bürger des Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland.
Wir fordern aufgrund der 26-jährigen Menschrechtsverletzungen durch Zwangsmaßnahmen in Deutschland und der seit 2003 zum Vorteil der Allianz SE unterlassenen Ermittlungen der BaFin-Präsidenten Herr Jochen Sanio, Herrn Hufeld und des neuen Präsident der BaFin Herrn Branson gemäß unserem nachfolgenden Ermittlungsantrag vom 25.08.2021, mit Erinnerung vom 05.09.2021 und Termin 15.09.2021 entsprechend Ihrer Aufsicht bzw. Kontrollgremien; die BaFin gemäß den schärferen Regeln des neuen Finanzmarktintegritätsgesetz FISG gegen CEO Oliver Bäte der Allianz SE vorzugehen und umgehend gemäß der geltenden Gesetzgebung zur Verantwortung zu ziehen:
Das schwere fortgesetzte Betrugs-Dauerdelikt § 78a, 263 StGB der Allianz SE seit 1995 unter staatlicher Duldung ist lebensbedrohend und sofort zu beenden:
Wir haben gemäß Urteil des Landgericht München I AZ: 2405654/00 vom 02.01.2001 kein Mitverschulden an der nichtigen Notarurkunde von 1982 und unserer Gesamtrechtsvernichtung infolge gerichtl. festgestellter Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982 – den Fehlern des Staates/Amtsträgern!- und den nachgewiesenen Unregelmäßigkeiten der Justiz u.a. verschwundene Gerichtsakten beim Oberlandesgericht München zum Zeitpunkt der Urteilsfindung im 5½-jährigen Schadenersatzprozess zum Vorteil der Allianz SE.
Die Allianz SE hat als Notarhaftpflichtversicherer- und Notarstreithelfer mit rechtswidrigen Verfahren seit 1995 in Kenntnis des verursachten Schadens der Amtsträger von 1982, sämtliche Schäden mit erschlichenen Urteilen § 823, 826 BGB unter der verletzten Notarpflicht durch unterlassene gesetzliche Schadensregulierung – und Schadensersatzzahlungspflicht § 254 BGB - die Zwangsenteignung und Zwangsversteigerungen unserer 4 Immobilien - selbst verursacht, damit unsere Existenz vernichtet und uns rechtschaffene, wohlhabende Bürger in unverschuldete Armut und Gefängnis getrieben.
Unsere Kinder haben bereits Deutschland wegen Firmen- und Privat- Kontenlöschung durch die Allianz SE verlassen, die sich weigerten, eine abgetretene Vollstreckbare Ausfertigung in Höhe von 390.000 EUR auf das Konto meines Sohnes zu bezahlen und damit die Firma meines Sohnes in Deutschland und USA ruiniert. Unterlassene BaFin Ermittlung: Az: GZ Q23-QB 4301-2007/2936.
Beweis: Unterlagen/Urteile im nachfolgenden BaFin-Ermittlungsantrag vom 25.08.2021 – die Unterlagen liegen der Allianz als Verfahrensbeteiligter und beklagter Notarstreithelfer ebenfalls vor.
Der Konzern arbeitet illegal mit dem Vermögen unserer jüdischen Familie, das wir auf der fehlerhaften Notarurkunde aufgebaut und ein Leben lang hart dafür gearbeitet haben.
Die Schäden maximieren sich täglich: Schaden 1995: DM 80.000 - 2007: EUR 6,7 MIO.
Die Allianz SE, die eigene Gewinne über Menschen stellt, die uns durch unseren 51. eingeschalteten Anwalt Gefängnis androht, falls wir das 26-jährige Allianz-Verbrechen nicht ruhen lassen, muss beaufsichtigt werden, zumal uns das George-Marshall-Center und Militärstützpunkt in Garmisch-Partenkirchen, wo wir Schutz und Hilfe gesucht haben, uns geraten hat uns an den Präsidenten der Vereinigen Staaten Joe Biden zu wenden!
Aus diesem Grund stellen wir auch einen verzweifelten Hilfsappell an obige Vertreter der US-Behörden.
Sehr geehrte Präsidentin der EU-Kommission Frau von der Leyen und Präsidentin der EIOPA, Frau Hielkema, geben Sie uns unsere verfassungsrechtlich verbürgten Menschenrechte zurück.
Wegen der Eilbedürftigkeit erwarten wir Ihren Ermittlungsstand bis 15.10.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Mittwoch, 25. August 2021 um 12:02 An: mark.branson@bafin.de <mark.branson@bafin.de>, poststelle@bafin.de <poststelle@bafin.de> Cc: Weingarth, Steve <weingarth@itelcom.us>, olaf.scholz@bundestag.de <olaf.scholz@bundestag.de>, chair@sec.gov <chair@sec.gov> Betreff: Ermittlungsantrag BaFin gegen Allianz SE - Vorstand Oliver Bäte und Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Diekmann
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Präsident Mark Branson Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt am Main
Fax.: 0228-4108-1550
Eilantrag auf Ermittlung
gegen
Allianz SE
Vorstand Oliver Bäte
Königinstraße 28
80803 München
Allianz SE
Aufsichtsratsvorsitzender Michael Diekmann
Königinstraße 28
80803 München
wegen Betruges § 263 StGB und Verstoß gegen aktienrechtliche Kompetenzen
im Fall
Allianz SE Aktenzeichen: 70 HV 95-750 152/50 NO WA Notarhaftpflichtbetrug
wissentlich Beteiligte des Betruges / Aufsichtsräte der Allianz SE
- Herr Hagemann Snabe , Siemens AG
- Herr Dr. Eichinger, Fa. FESTO AG SE - Herr Dr. Gerd Krick der Fa. Fresenius Se & Co KG (Aufsichtsrat Michael Diekmann bei Fresenius Se & Co KG - Herr Hainer, Aufsichtsrat des FC Bayern
sowie
Herr Manfred Knof, Vorstand Commerzbank AG
Herr Oliver Zipse, Vorstand der BMW AG
Um die Missstände zu beseitigen, stellen wir folgende Anträge und fordern im Namen des Volkes von Ihnen, Herr Branson, als neuer Präsident der BaFin, entsprechend dem FISG und den Sonderbefugnissen des VAG aufsichtlich tätig zu werden und entsprechende Weisungen zu erlassen:
dem Allianz- Notarhaftpflichtbetrug seit 26 Jahren sofort ein Ende zu setzen.
Anordnungen und Sonderbefugnisse zu treffen bzw. einen Sonderbeauftragten für den Vorstand Herrn Bäte der Allianz SE einzusetzen
Ermittlungen einzuleiten gegen den Vorstand Herrn Bäte und Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Diekmann und gegen die Aufsichtsräte der Allianz SE als wissentlich Beteiligte in dem Delikt:
Dazu erhalten Sie im Nachgang zur Überprüfung und Ermittlung sämtliche Beweise und Urteile des andauernden Allianz-Betruges seit 1995. Die Beweismittel liegen der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer/Prozessbeteiligter/Streithelfer § 68 Nebenintervention mit Bindungswirkung und Beklagte in Vertretung der Notarswitwe Antonia Walberer ebenfalls vor, sowie dem LG München I AZ: 15 O 16008/20 zusammen mit meiner Feststellungsklage vom 22.11.2020, die ohne Anwalt nicht bearbeitet wird und kein Anwalt übernimmt den Fall. Die Prozesskostenhilfe in dem Allianzdelikt wird mir rechtsbeugend und kostenpflichtig vom LG M I und OLG 1 W 324/21 unter Zwangsmaßnahmen verweigert und somit die Wiederherstellung unserer Menschenrechte.
Hinweis:
Unser Mitverschulden als Notargeschädigte mit einem gerichtl. festgestellten nichtigen Notarvertrag ist ausgeschlossen (Beweis LG MI 2405654/00 vom 02.01.2001) Mit den gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Notar- und des Grundbuchamtes von 1982 fand eine Gesamtrechtsvernichtung bei der Beurkundung statt, die mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist, und die Rechtsvernichtung setzt sich bis heute fort.
Sehr geehrter Herr Branson, Präsident der BaFin,
es ist international und national von höchster Bedeutung, dass die BaFin unter Ihrer Führung als neuer von auswärts herbeigerufenem, von der Politik unabhängigen, Präsidenten eine Behörde von Weltklasse mit „Biss“ im Interesse aller Verbraucher wird und entsprechend den schärferen Regeln des neuen Finanzmarktintegritätsgesetz FISG gegen die Allianzführung Oliver Bäte und Michael Diekmann strafrechtlich vorgeht.
Die BaFin hat Ermittlungen in dem Milliardenbetrug von Wirecard unterlassen, ebenfalls hat die BaFin ab 2003 unter Präsident Herrn Jochen Sanio Az.: Q 24-VU 5312-387/03, Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003 und 2020 unter Präsident Herrn Hufeld und Herrn Bundesfinanzminister Olaf Scholz den zur Ermittlungen angezeigten, seit 1995 bis heute andauernden Millionenbetrug der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer nicht unterbunden und uns dadurch die Menschenrechte entzogen, die Familie zerstört und unsere Existenz vernichtet.
Die Allianz SE, Vorstand Herr Oliver Bäte und Aufsichtsratsvorsitzender Michael Diekmann stiften aus Profitgier in Deutschland nachweislich Richter, Generalstaatsanwälte und Rechtsanwälte zu rechtswidrigen Prozessen, gesetzesfremden Urteilen/Beschlüssen und Schriftsätzen an und bereichert sich als Notarhaftpflichtversicherung in Folge eines gerichtl. festgestellten Notarfehlers von 1982 mit arglistig erschlichenen Urteilen seit 1995 unseres gesetzlich zustehenden Schadenersatzes § 823, 826 BGB = § 263 StGB Betrug. Gerichtlich festgestellter Schaden 2001: 2,88 Mio. EUR, Schaden 2007: EUR 6,7 Mio. – siehe hierzu auch den durch Vereinsbeiträgen finanzierten Verein https://www.m-j-g.de/vorstand.html mit Sitz im Justizpalast München.
Die Allianz-Führung setzt sich über die Gesetze hinweg, Versicherungsfälle werden über Jahrzehnte verzögert und im Vertrauen auf die Notarurkunde sind wir dem Betrugsdauerdelikt § 78a, 263 StGB der Allianzführung mit gewollter Zwangsenteignung und Zwangsversteigerungen unserer gesamten Immobilien seit 1995 recht- schutz- und schuldlos ausgeliefert. Machtlos müssen wir der systematischen Vernichtung unseres gesamten Lebenswerkes und Existenz durch die Allianz SE zusehen und werden bis heute mit Zwangsmaßnahmen lebensbedrohend genötigt. Unsere Kinder haben bereits Deutschland wegen Firmen- und Privat- Kontenlöschung durch die Allianz SE verlassen, die sich weigerten, eine abgetretene Vollstreckbare Ausfertigung in Höhe von 390.000 EUR auf das Konto meines Sohnes zu bezahlen und damit die Firma meines Sohnes in Deutschland und USA ruiniert. Unterlassene BaFin Ermittlung: Az: GZ Q23-QB 4301-2007/2936
Rechtsanwalt Dr. Lück der Kanzlei Wagensonner in München, der 51. (!) Anwalt in dem Fall mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE, der den Fall in 6 Wochen nur kursorisch bewertet hat, droht uns mit Schreiben vom 21.06.2021 Gefängnis an, sollten wir den schweren Millionenbetrug der Allianz SE nicht ruhen lassen!
Wir sind in Deutschland zum Vorteil der Allianz rechtlos wie auch der ARD-Beitrag https://www.youtube.com/watch?v=pK2_6QvjU7A und Recherche Panorama https://www.youtube.com/watch?v=W_k_XcEzXswr zeigt.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE betrügt somit nachweislich ungehindert in großem Ausmaß in Deutschland und USA mit verheerenden Folgen, manipuliert damit das Ranking der Aktien und verstößt gegen aufsichtsbehördliche Vorschriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts auch in den USA für die AllianzGI gelten. Weiterhin gegen den Corporate Governance Kodex, die globalen Menschenrechte und somit auch gegen die aktienrechtlichen Kompetenzen des Vorstandes und Aufsichtsrates.
Sehr geehrter Herr Branson, Sie werden gebeten uns aufgrund der Eilbedürftigkeit und den bisherigen unterlassenen Ermittlungen der BaFin bis 03.09.2021 den Status Ihrer Veranlassungen mitzuteilen, da bereits Strafanzeige von der ITelCom Inc. gegen die Allianz SE in USA eingereicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Der Allianz - Betrug
Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 (Anlage A 0) überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Immobilie in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth.
Beweis: Anlage A 0 – Notarurkunde Dr. Walberer
Unser geplanter Speicherausbau mit Dachflächenfenstern war ausdrücklich auf Seite 9 des Vertrages von der Mutter und Schwester genehmigt zur anteiligen Gleichstellung
Der Notar vergaß bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen.
In der Folgezeit nahmen die Notare Friedrich, Dr. Terwey und Ruhland wie auch das Grundbuchamt weitere Falschbeurkundungen auf der fehlerhaften Urkunde des Notar Dr. Walberer von 1982 vor.
Folgen der Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare- rechtswidrige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht: 1. unterlassene Amtspflichten Notar Dr. Walberer und seine Notarhaftpflichtversicherung - Allianz Versicherungs AG - war ab Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreits, eingeleitet durch die Schwester bzw. Mutter, durch Schreiben unseres RA. Dr. Deckert (Anlage A 1-3) in Kenntnis seines schweren Beurkundungsfehlers vom 15.03.1982.
Beweis: Anlage A 1-3 – Warnhinweise von Rechtsanwalt an Notar zur Bereinigung der Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/1xUHzC-pjDMZKTXRZqsaZVSQI34eXYUgN/view?usp=sharing
Der Notar und die Allianz wussten somit von den damit verbundenen unzulässigen Grundbucheintragungen und den gravierenden Folge- und Vermögensschäden für uns, wenn er und die Allianz nicht unverzüglich schadensmindernd die Fehler beheben. Der Notar hat das Gebot des sichersten Weges für Urkundenbeteiligte!
Der Notar und Allianz billigten vorsätzlich im Grundbuchrechtsstreit den Eintritt des Vermögensschadens unseres Eigentum in Grünwald, der Betrug war durch Unterlassungen vollendet § 263 StGB!
03.03.1995 Grundbucheintrag: Bruchteilsbildung des Eigentum von Amts wegen (Anlage A 4)
Beweis: Anlage A 4 – Bruchteilsbildung durch Grundbuchamt München https://drive.google.com/file/d/1fB_YPrcIO_V5FOxQ_Y6Auz_LUGP7lvPs/view?usp=sharing
07.12.1995 Grundbucheintrag: Amtswiderspruches von Amts wegen gegen mein Eigentum mit Beschluss des Bay.ObLG BR 2 Z 90/95 vom-07.12.1995 (Anlage A 5) infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen.
Beweis: Anlage A 5 – Beschluss Bay ObLG fehlerhafte Grundbucheintragungen https://drive.google.com/file/d/1iZG3LhD40VmMQFW2gt2TH7OoVyXmcvtG/view?usp=sharing
Beweis: Anlage A 5 a – Löschung Eigentum durch Grundbuchamt https://drive.google.com/file/d/18vJLNZ__g7f7w82Gdgb3OgeXSeJz_PAh/view?usp=sharing
die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig
Der Notar und die Allianz entzogen sich sittenwidrig unter Vortäuschung falscher Tatsachen weiterhin mit „justitia fiat“ seiner gesetzlichen Amtspflicht einer Neubeurkundung des fehlerhaften Notarvertrages vom 1982 gemäß seinem Schreiben vom 11.03.1996. (Anlage A 6)
Beweis: Anlage A 6 – Notar Walberer verwies auf Rechtsweg ohne Heilung seiner Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing
Ebenso entzog sich die Allianz in Kenntnis des bereits eingetretenen Schadens am 03.03.1995 der gesetzlichen Schadensminimierung-bzw. Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB mit dem irrtumserregenden Schreiben vom 12.04.1996 (Anlage A 6a)“ die Mutter muss den Vertrag ohne Abstriche vollziehen“, anstelle des Notars!
Beweis: Anlage A 6a – Allianz -Mitteilung, die Mutter muss den Vertrag vollziehen – Hinweis auf falschen Rechtsweg https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing
2. Unterlassene Amtspflichten mit rechtswidrigen Prozessen und erschlichenen Urteilen
In der Betrugsfolge wurden mir von dem Notar/Allianz, der Mutter und den Anwälten rechtswidrige, da unzulässige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern aufgebürdet, denn dem Notar Dr. Walberer wurde am 17.12.1996 der Streit verkündet, dem er beitrat und nach seinem Tod am 18.01.1999 trat seine Ehefrau Antonia Walberer in dessen Streitverkündungsstellung ein und dem Grundbuchamt/Freistaat Bayern wurde der Streit am 03.07.1997 verkündet.
In dem seit 1995 andauernden rechtswidrigen Zustand prozessierten die Urkundenbeteiligten (Mutter/Tochter) untereinander, obwohl es die gesetzliche Pflicht meiner Streithelfer Notar/Allianz und des Grundbuchamtes zur Regulierung des Schadens infolge der Falschbeurkundungen von 1982 war und infolge unterlassener Amtspflichten meiner betrügerischen Streithelfer wurde mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen gerichtlich festgestellt:
die Gesamtnichtigkeit des Notarvertrages mit Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 ( Anlage A 7) infolge der fahrlässigen Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 15.03.1982.
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000.
Beweis: Anlage A 7 – Nichtigkeit der Notarurkunde
die Löschung und Herausgabe meines Eigentum in Grünwald mit Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 (Anlage A 8)
Beweis: Anlage A 8 Löschung und Herausgabe https://drive.google.com/file/d/1t6OeXBHrjaanOYY9MKEO1qCbBwheV6Cx/view?usp=sharing
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004
die Grundbuchlöschung meines Eigentum in Grünwald am 03.03.2005 von Amts wegen auf dem wir unser Leben aufgebaut hatten. (Anlage 5 a)
Durch den Verlust des Elternhauses in Grünwald (Wertgutachten 2004: EUR 2,88 MIO) erfolgte die Fälligstellung der darauf eingetragenen Kredite mit der Folge der Zwangsversteigerungen unseres EFH Starnberg, der ETW Garmisch und Verlust der ETW in Italien.
Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§ 322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 263 StGB, 826 BGB, das für den gesamten aufgezeigten Notarfall zutreffend ist!
Außerdem besagt das OLG-Urteil-Celle 3 U 239/04 vom 26.01.2005 und § 19 Abs. 1 Satz 2 BnotO::
Es besteht: „Kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten(Mutter gegen Tochter) im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht“
Daher wurde die Urkundenbeteiligte-Mutter auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben. (RGZ 61, 359/365; 78,389/393; BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. §322 Anm. 9; Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80). Die Allianz hat sich auf diesem Wege um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundbuchberichtigungsansprüche verschafft, die mir bis heute verwehrt werden.
Daher ist die Mutter bzw. die Schwester Layritz an die sie die Immobilie (gerichtl. Wertgutachten 2004: Euro 2,88 Mio.) nach der Grundbuchlöschung 2005 übertrug, aus den Urteilen nur formell Berechtigte, und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben.
Gesetzliche Ansprüche
Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:
einen Grundbuchberichtigungsanspruch und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)
die Allianz hat mir sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die mir aus der fehlerhaften Notarurkunde(n) entstanden sind aus vorsätzlich verschuldetem Unrecht § 826 BGB, das bis heute andauert – Dauerdelikt § 78a, § 263 StGB mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes und der unwiederbringlichen Lebenszeit.
Schadenersatzprozesse gegen beklagten Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007
Vor diesem Hintergrund war auch der im Zuge vorgenannter Vorprozesse zeitgleich laufendende Schadenersatzprozess gegen den beklagten Nebenintervenienten und Streithelfer Notar/Allianz von 2000-2007 unzulässig.
Gesetzlich maßgebend ist die Nebeninterventionwirkung meiner Streithelfer § 72,74,68 ZPO:
Die Nebeninterventions-Bindungswirkung dient zur Wahrung der gesetzlichen Ansprüche des Streitverkünders und wurde von den Folgegerichten nicht berücksichtigt:
Das in den Folgeprozessen entscheidende Gericht hat die maßgebende Bindungswirkung nicht berücksichtigt und offen gelegt:
Das Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden und an die Interventionswirkung des § 68 ZPO, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht.
Vorinstanzliche LG Urteil MI 2405654/00 vom 02.01.2001 (Anlage 9 I)
Mein Mitverschulden ist ausgeschlossen:
Mit den fehlerhaften Beurkundungen von 1982 handelt es sich um eine „Gesamtrechtsvernichtung bei der Beurkundung, die auch mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist ( anerkannt in der Rechtsprechung für die Fälle der Feststellungsklage, in denen die Feststellung den tatsächlich begehrten Zustand vollständig regelt)“. Beweis: Anlage A 9I Schadenersatzklage gegen Notar / Allianz
OLG-Urteil 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 (Anlage 9 II) 5 ½ Jahre: Ablehnung des Schadenersatzes:
Auch die OLG-Entscheidung hat die Allianz als beklagter Notar-Nebenintervenient, die seit 1995 zur gesetzlichen Schadenersatzzahlung verpflichtet war auf rechtswidrigem Weg unter Vortäuschung falscher Tatsachen unter der verletzten Notar- Allianz Schadensminimierungspflicht § 254 BGB sittenwidrig erschlichen, zudem waren bei Erlass des Urteils am 29.06.2006 8 Bände Gerichtsakten inkl. gerichtl. Wertgutachten der Villa in Grünwald verschwunden (Anlage A 10) und tauchten am 24.07.2006 (Anlage A 11) wieder auf.
Beweise: Anlage A 9 II – OLG Urteil Schadenersatz https://drive.google.com/file/d/14mbvfTsWzwWItvvuwk8wCQD3TRdO_o7D/view?usp=sharing
Beweis: Anlage A 10 und A 11 Verschwundene Akten während Urteilsfindung inkl. Gerichtsgutachten
Der gesetzliche Schadenersatzanspruch wurde mir aberkannt:
„Wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter im Vorprozess von 1997!
Ein Vergleich in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten unter der verletzen Notarpflicht und des Grundbuchamtes ist ebenso rechtswidrig, wie die geführten Prozesse, außerdem widerspricht die Annahme eines einseitigen sittenwidrigen Vergleiches dem Gesetz:. Durch einen möglichen Vergleich vom 7.11.1997 (Anlage A 11a) wäre - die Notarhaftung weggefallen, - die darin vorgesehene Abgabe meiner Eigentumsanteile hätten die
Kreditkündigungen der im Grundbuch eingetragenen Banken zur Folge - der Vergleich war ausschließlich zugunsten der Schwester.) Der Notar/Allianz beteiligte sich nicht an dem Vergleich.
Beweis: Anlage A 11a RA Bub und Gauweiler – nicht annehmbarer Vergleich
BGH-VZR III 233/06 vom 07.12.2007
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde
Der Schriftsatz der BGH-Anwältin Frau von Giercke vom 12.01.2007 (Anlage 12) - Honorar EUR 21.623,33 war ebenfalls rechts- und sittenwidrig. Die Anwältin legte am 05.03.2007 das Mandat nieder und die Allianz zog ihre unzulässige Klage zurück. Die Allianz SE hatte innerhalb der 12jährigen Prozesse ca. 400.000 EUR nur an aufgelaufenen Folgeschäden bezahlt. (gerichtliches Wertgutachten der Villa in Grünwald: - Stand 2004: EUR 2.88 Mio./ Stand:2021 ca. EUR 7.0 Mio. )
Beweis: Anlage A 12 – BGH Rechtsanwältin
Strafrechtliche Fakten
Generalstaatsanwalt Dr. Strötz AZ: 4 AR 216/08 vom 06.05.2008
Unser Strafantrag unter Vorlage sämtlicher Urteile im o.g. Betrugsdelikt § 263 blieb ohne Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft!
Strafurteil VRs 14241/109 vom 10.05.2010 (Anlage A 13)
Ohne die unterlassenen Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes Dr. Strötz im Betrugsdelikt meiner Streithelfer Notar/Allianz SE und Grundbuchamt/Freistaat Bayern wäre unsere Verzweiflungstat an dem befreundeten Notar Dr. Sammeth mit Hilfsapell am 10.05.2009 nicht geschehen. Unsere Tat war die direkte Folge der 14 Jahre Rechtsbeugung schweren Ausmaßes mit gewolltem Eigentumsverlust, infolge der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982.
Beweis: Anlage A 13 – Strafurteil wegen erpresserischen Menschenraub
Vorgeschichte:
Wir waren unbescholtene, wohlhabende Bürger, mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München. Eine glückliche Familie mit 2 Kindern und stolz auf das, was wir uns jahrzehntelang auf der von meinem jüdischen Vater erschaffenen Immobilie in Grünwald, die er bei Notar Dr. Sammeth 1954 unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer jahrelanger schwerer körperlicher Arbeit. Hier durch umfangreiche Um-An- und Ausbauten der Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien - direkt am Strand.
Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg.
Gesetzeslose Ohnmacht
Recht- schutz- und schuldlos an dem Allianzbetrug standen wir in unserer gesetzeslosen Ohnmacht, in höchster Verzweiflung mit dem Rücken an der Wand und mussten irgendwie die drohende Gefahr unseres Ruins, den bevorstehenden Untergang unseres gesamten Lebenswerkes,u.a. die bevorstehenden Zwangsversteigerungen unserer Immobilien abwenden.
Notar Frhr von Oefele, der den Fall kannte und Nachfolger von Dr. Sammeth war, hatte sich als Vermittler in der Notarsache mit Schreiben vom 18.04.2008 (Anlage A16) bei der Allianz und mir angeboten, welches die Allianz nicht annahm, die in dem Fall nie zu einer Einigung bereit war.
Beweis: Anlage A 16 Einigungsversuch
https://drive.google.com/file/d/1d7tpJudawtEOzinACWs_5LlXiwwU7EDb/view?usp=sharing Ein freundschaftliches Verhältnis mit Notar Dr. Sammeth bestand durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspielen der den Fall sehr gut kannte und die Erstbeurkundung 1954 (Fehler – Vergessen der salvatorischen Klausel) vorgenommen hat, daher ersuchten wir ihn in unserem Haus am 10.05.2009 verzweifelt um Hilfeleistung um gemeinsam mit Frhr von Oefele die Notar-Sache beenden zu können, der ja am 18.04.2008 seine Hilfe angeboten hatte.
Notar Dr. Sammeth verweigerte uns die Hilfe und in höchster Notwehr, im vermeintlichen Schutz der Notare, versuchten wir unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder, das wir im Schutz und Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut hatten, zu retten, indem wir Notar Dr. Sammeth in unserem Haus festhielten um von seinem ehemaligen Notarsozius Frhr von Oefele eine Faxbestätigung zu erhalten, mit der Zusage, dass er sich des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit angeboten hatte und wir folglich Notar Dr. Sammeth sofort freigelassen hätten.
In höchster Verzweiflung erschien uns das als ein angemessenes Mittel des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB um die weiteren bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer Immobilien in Starnberg und Garmisch abzuwenden.
Auszug gesetze-im-internet.de / Bundesamt der Justiz – StGB § 34
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Auch das entscheidende Strafgericht als Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden, an die Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO der rechtswidrigen, da unzulässigen Vorprozesse meines betrügerischen Notar-Streithelfer, der Allianz und des Grundbuchamtes/Freistaat, das gerade im Strafprozess als unser Motiv und somit als Urteilswirkung bindend ist sowie an die gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare von 1982.
Das Straf-Urteil vom 10.05.2010 ist ebenfalls arglistig unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen worden, denn es beweist auch hier die unterlassenen Amtspflichten der Staatsanwaltschaft und des Richters Alt und Untätigkeit der Pflichtverteidiger, wie bei allen Anwälten in dem Fall, mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE, somit wurden die maßgebenden Fakten der Vorgeschichte des Notarfalls vertuscht:
Unsere Beweggründe, das Tatmotiv, die Hintergründe, Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat, insbesondere aber die rechtswidrigen Prozesse mit erschlichenen Urteilen, mit der unter der verletzten Allianz/ Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern meiner betrügerischen Streithelfer § 68 ZPO mit gewolltem Eigentumsverlust, - der Allianzbetrug - als Indizienbeweis fanden keinerlei Würdigung bei der Strafbemessung.
Unterschlagen wurde auch das gerichtl. Wertgutachten Maier der Immobilie Grünwald von 2004: 2,88 Mio. (Anlage A14) und der Inhalt meiner Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 EUR 6.7 Mio. Anlage ( Anlage A 15), sowie meine 21 Seiten vom 29.07.2009 womit ich in Untersuchungshaft der Staatsanwaltschaft alles aufzeigte, u.v.a.m. Beweis: Anlage A 14 – OLG MUC Gerichtliches Gutachten über 2.88 Mio. EUR https://drive.google.com/file/d/1UJqrf3leRAxb2IFn3gkSfXYEtI9V6rHS/view?usp=sharing
Beweis: Anlage A 15 – Schadenaufstellung vom 18.04.2007 https://drive.google.com/file/d/17cZP6uyj6XOHvYcYgejWCGNzoRR0hroF/view?usp=sharing
Die Sitzung wurde abgebrochen als ich von den verschwundenen Akten beim OLG zu berichten begann und bekam in den 7 Prozesstagen keine Gelegenheit mehr mich über den Fall weiter zu äußern. (Gehörsverstoss)
Die Notare und unsere Pflichtverteidiger sagten zu unserer Verteidigung nichts, ein Vertreter der Allianz war an jedem Prozesstag zugegen und protokollierte mit.
Man hat uns als Notaropfer und Hilfesuchende bei den Notaren Dr. Sammeth und Frhr. Oefele, zu 8 ½ und 7 Jahren Haft verurteilt und uns wie zur Ns-Zeit gesetzeslos wie Tiere weggesperrt.!
Unsere Immobilien in Garmisch und Starnberg - unser Zuhause, wurde während unserer Haft, zwangsgeräumt und zwangsversteigert.
Beweis: Anlage A 17 und A 18 Zwangsversteigerung der Immobilien https://drive.google.com/file/d/1j4aAqD0S50k9csUmknkzcJnbQfaGYjrw/view?usp=sharing
Unsere Kinder und Enkelkinder haben wegen des Allianzbetruges Deutschland verlassen, da diese ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Unter der verletzten Notar- und Allianzpflicht, des Grundbuchamtes und des Staates findet seit 26 Jahren eine Familientragödie ohnegleichen statt.
Wir werden wie seinerzeit mein jüdischer Vater zur NS-Zeit unschuldig gepeinigt genötigt, zwangsenteignet, inhaftiert und unverschuldet in die Armut getrieben, damit sich der Weltkonzern Allianz SE unseres gesetzlich marginalen Schadenersatzes bereichern kann mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder und der unwiederbringlichen Lebenszeit.
Die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf das ihr günstige rechtskräftige und schuldhaft erschlichene OLG-Urteil vom 14.09.2006 unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten und unter dem Dauerdelikt des Betruges § 78a, 263 StGB werden wir seit 26 Jahren bis heute mit permanent drastischen Zwangsmaßnahmen und Alterationen der Gläubiger und Justiz bedroht und genötigt und es wird uns wiederholt Gefängnis angedroht um uns in dem Fall mundtot zu machen!
Gesetzliche Ansprüche
Wir sind schuldlos an gerichtl. festgestellten Notar- und Grundbuchfehlern lt. Urteil des LG M I von 2001 und die Allianz SE hat nachweislich als Notarhaftpflichtversicherer sämtliche Schäden selbst verursacht und zu ersetzen. Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 68,72,72 ZPO dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche:
Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche: 1. Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus)und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)
2. Die Allianz hat uns den gesamten materiellen und immateriellen, selbstverursachten und nicht verjährten Schaden § 826 BGB und § 78a, 263 StGB Dauerdelikt zu ersetzen, der uns aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.
Dies gilt auch wenn die arglistig erschlichene Entscheidung des OLG 1 U 2463/01 vom14.09.2006 unter der verletzen Notar- und Allianz-Schadensminimierungspflicht § 254 BGB seit. 1995 mit 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten rechtskräftig ist und es gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
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