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Herr Jörg Asmussen Hauptgeschäftsführer des GDV unterlässt Kontrolle in Sachen 28 Jahre Wirtschaftsverbrechen der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer AZ: 70 HV 95-750 152/50 NO Wa



WDR - Der ungleiche Kampf - Wenn Versicherungen nicht zahlen. - Es gibt kein System lt. #GDV #Asmussen Hierzu meine E-Mail vom 16.02.2022 an Herrn Hauptgeschäftsführer des GDVs Jörg Asmussen.


Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Hauptgeschäftsführer des GDV und Verwaltungs- und Fachbeirates der BaFin sowie Beirat und Sponsor des International Center for Insurance Regulation (ICIR) Herr Jörg Asmussen Wilhelmstraße 43 / 43 G D-10117 Berlin Fax: 030-2020-6000 E-Mail: Joerg.asmussen@gdv.de; Berlin@gdv.de


Beitrag: WDR Beitrag - Der ungleiche Kampf – Wenn die Versicherung nicht zahlt https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/257/2575365/2575365_40608980.mp4

Ihre Aussage: „Es sind Einzelfälle es lässt sich kein systematisches Vorgehen erkennen.“



Sehr geehrter Herr Asmussen,


als Hauptgeschäftsführer des GDV und Verwaltungs- und Fachbeirates der BaFin sowie Beirat und Sponsor des International Center for Insurance Regulation (ICIR) zeigen wir Ihnen und sämtlichen Medienvertretern die von Ihnen abgestrittene Systematik auf.


in Sachen

27 Jahre Wirtschaftsverbrechen der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer AZ: : 70 HV 95-750 152/50 NO Wa


  1. Verdacht auf Korruption mit Bildung eines kriminellen Netzwerkes – Untergrabung der Rechtstaatlichkeit mit Aufsichtsorganen u.a. BaFin der BRD

  2. Verdacht auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche

  3. Verstoß gegen VAG und BNotO - mit Unterschlagung von gesetzlichem Schadenersatz und Schadensmaximierung - von 1995: DM 80.000 zu 2021: EUR ca.13.3 Mio. (Nur Immobilienschaden)

  4. Aktienmanipulation durch illegale Bereicherung

  5. Verstoß gegen Compliance Governance Kodex mit Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte

  6. Verstoß gegen FISG Gesetz und aktienrechtliche Kompetenzen des Vorstandes der Allianz SE – CEO Oliver Bäte


Begründung:


  1. Verdacht auf Korruption mit Bildung eines kriminellen Netzwerkes – Untergrabung der Rechtstaatlichkeit mit Aufsichtsorganen

Beweis: https://www.m-j-g.de/vorstand.html Zusammenschluss Allianz SE von Richtern, Präsidenten von AG,LG,OLG in München, Vertreter der Notar- und Rechtsanwaltskammer, Generalstaatsanwalt mit Sitz im Münchner Justiz Palast die sich über Urteile beraten.

Die Gesellschaft fördert: (Beweis: https://www.m-j-g.de/gesellschaft.html )

· durch Vorträge und Diskussionen das Fachwissen und die berufliche Tätigkeit des Einzelnen,

· den Gedankenaustausch und die Verbundenheit zwischen den verschiedenen juristischen Berufen,

· das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis, von Legislative, Exekutive und Judikative.

Folgen:

seit 1995 bis heute rechtswidrige Prozesse zum Vorteil der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer (siehe nachfolgende Urkundenbeweise unter Punkt - Rechtliche Ausführungen inkl. Urkundenbeweisen vom 11.01.2022:

· 8 verschwundene Bände Gerichtsakten des OLG während der Urteilsfindung Urkundenbeweis: https://drive.google.com/file/d/1Om8x6sEnxLRXCieIn6feN3_TKC-w-Waj/view?usp=sharing

· Rechtsbeugende Zwangsenteignung meiner Immobilie in Grünwald (heutiger Wert: EUR 7,5 – 8 Mio.) mit der vorsätzlichen Löschung und Urkundenfälschung am 03.03.2005 Beweis: Berichtigungsbewilligung vom 20.10.2003 aus Urteil Az: 31 U 3664/01

· Rechtsbeugende Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Weilheim unserer Immobilien in Starnberg Az: 169/07 (Wert : EUR 4,8 Mio) und Garmisch Az: 168/07 (Wert: EUR 1,3 Mio) durch Urkundenfälschung infolge Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes der betrügerischen Streithelfer Notar/Allianz SE und Grundbuchamt/Freistaat Bayern.

Beweise für Schaffung eines Netzwerkes:

· Berichterstattung von ARD – Panorama über Bildung von nicht unabhängigen gerichtlichen Gutachtern / GDV Beweis: https://www.youtube.com/watch?v=Y0kFSCd2MQg&t=3s

· WDR – Der ungleiche Kampf – Wenn Versicherungen nicht zahlen: https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/ondemand/weltweit/fsk0/257/2575365/2575365_40608980.mp4

· Unterlassene Ermittlungen der BaFin gegen Allianz SE seit 2003 und ist durch deren Unterlassung mitverantwortlich für die ungehemmte Schadenmaximierung der Allianz SE mit Zwangsversteigerung unserer Immobilien und Ruin unserer Familie BaFin – CFO – Dr. Paul Achleitner der Allianz SE – Frau Anne-Katrin Achleitner Beraterin bei der BaFin

Az.: Q 24-VU 5312-387/03,

Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003

GZ Q23-QB 4301-2007/2936


  1. Verdacht auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche Verdacht auf Steuerhinterziehung des Aufsichtsratsvorsitzendenden Dr. jur. Schulte – Noelle a.D. von Dividenden durch Baltershofstiftung https://www.baltershof-stiftung.de/de/#section-6 vergl. Allianz SE Headquarter Telefonnummer: 089/3800-0 mit Baltershofstiftung 089-3800 55 92 Mitglieder der Stiftung: Vertreten durch: Dr. Henning Schulte-Noelle (Vors.) Renate Schulte-Noelle (stv. Vors.) Annette Beckmann (GF) Katharina Schulte-Noelle (GF) Thorsten Beckmann Philipp Schulte-Noelle

  2. Verstoß gegen VAG und BNotO - mit Unterschlagung von gesetzlichem Schadenersatz und Schadensmaximierung - von 1995: DM 80.000 zu 2021: EUR ca. 13.3 Mio. (Nur Immobilienschaden)

siehe nachfolgende Urkundenbeweise unter Punkt – Rechtliche Ausführungen inkl. Urkundenbeweisen vom 11.01.2022:

  1. Aktienmanipulation durch illegale Bereicherung

Es wird vermutet, dass durch die Schaffung des aufgezeigten Netzwerkes von BaFin, GDV, Richter, Staatsanwälten und Ausbildung von Gerichtsgutachtern, vorsätzlich ein finanzieller Vorteil für die Allianz SE geschaffen wird, da die Allianz SE viel Geld in diese Bildung von Netzwerk steckt, gerichtsmassige Haftpflichtfälle mit Hilfe von Richtern verschleppt, Schäden vorsätzlich maximiert um Haftpflichtgeschädigte in finanzielle Not zu bringen um für die Allianz SE günstige Vergleiche zu schließen und somit Aktie künstlich mit Hilfe dieses kriminellen Netzwerkes manipuliert bzw. beschönigt wird.

Dies verstößt gegen die Unparteilichkeit von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten ist Bildung eines kriminellen Netzwerkes, verstößt gegen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und ist kumulatives banden- und gewerbsmäßigen Zusammenwirken mit der Allianz SE.

Beweis: siehe nachfolgende Urkundenbeweise unter Punkt – Rechtliche Ausführungen inkl. Urkundenbeweisen vom 11.01.2022:



  1. Verstoß gegen Compliance Governance Kodex mit Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte

Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns).


  1. Verstoß gegen FISG Gesetz und aktienrechtliche Kompetenzen des Vorstandes der Allianz SE – CEO Oliver Bäte


Das FISG-Gesetz wurde eigens wegen dem Wirecard-Skandal vom Bundestag verabschiedet, das zur Stärkung der Finanzmarktintegrität mit Fokus auf das interne Steuerungs- und Kontrollsystem dient, womit die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sichergestellt und das Vertrauen der Anleger in den deutschen Finanzmarkt gestärkt werden soll



Als Anlage (14,5 MB) übersenden wir Ihnen Beweise wie der ehemalige Finanzvorstand der Allianz SE – Dr. Paul Achleitner sich rechtswidrig der Zahlung eines Vollstreckbaren Titels des OLG München von 2006 i.H.v ca. 180.000 EUR zzgl. Zinsen entzogen hat, den ich an die Firma meines Sohnes abgetreten hatte und dadurch vorsätzlich die Kontenlöschungen mit anschließender Obdachlosigkeit und den Ruin der Firmen meines Sohnes in Deutschland und USA verursacht hat.


Beweise für Prozessverschleppungen von Prof. Dr. Schwintowski Humbold Universität Berlin

- Berichterstattung von ARD – Panorama über Bildung von nicht unabhängigen gerichtlichen Gutachtern Beweis: https://www.youtube.com/watch?v=Y0kFSCd2MQg&t=3s


Mit diesem kriminellen System entzieht sich die Allianz SE ungehindert als Notarhaftpflichtversicherer und mein Notarstreithelfer unter der verletzten Notarpflicht gemäß dem Dauerdelikt des Betruges § 78a, 263 StGB seit Februar 1995 bis heute der gesetzlichen Schadenersatzzahlung § 254 BGB trotz Kenntnis der gerichtlich festgestellten Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes mit der gerichtlich festgestellten Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982, einer Gesamtrechtsvernichtung an der wir lt. Urteil des LG M I von 2001 kein Mitverschulden haben.

Die Allianz SE hat mit Vertragsschließung des Notares die Haftpflicht des Notares übernommen und ist daher vertraglich an die Schadensregulierung gemäß § 254 BGB, nach dem VAG und BnotO verpflichtet und entzieht sich dieser seit 1995 im kumulativen Zusammenwirken mit rechtswidrigen Prozessen und Prozessverschleppung als mein Notarstreithelfer unter der verletzten Notarpflicht.

Sämtliche Beteiligten halten diesen rechtswidrigen Zustand zum Vermögensvorteil der Allianz SE aufrecht und unter schwersten Grund und Menschenrechtsverletzungen wird unsere jüdische Familie schuldlos und ungehemmt unserer sämtlichen Immobilien (EUR ca.13,3 Mio.) zwangsenteignet, zwangsversteigert, völlig ruiniert, inhaftiert und mit täglichen zahlreichen Gläubigeralterationen aus Folgeschäden u.a. aus den rechtswidrigen Zwangsversteigerungen mit Zwangsmaßnahmen und Kontenpfändungen von mir und meinem durch den 26-jährigen Fall -schwer herzkranken und pflegebedürftigen Ehemannes mit 2 Schlaganfällen- auf das Schlimmste fortgesetzt entrechtet.


Die Situation ist für uns nicht nur existenzbedrohend, sondern lebensbedrohend und wir brauchen dringend Hilfe.


Beweis:

Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Villa in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth. Unser Speicherausbau war in der Notarurkunde ausdrücklich genehmigt. Der Notar vergaß 1982 bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen. In der Folgezeit bauten wir unser Leben mit den Immobilien in Starnberg und Garmisch auf dem Elternhaus in Grünwald auf und mit weiteren Verletzungen der Prüfungspflicht wurden fehlerhafte Folgebeurkundungen der Notare Dr. Terwey, Friedrich und Ruhland sowie des Grundbuchamtes erstellt.

Die Allianz war als Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer seit Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreites in Kenntnis durch die Warnschreiben unseres RA Dr. Deckert aufgrund der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982 und der fehlerhaften Folgebeurkundungen und dass die fehlerhaften Beurkundungen eine Gesamtrechtsvernichtung unseres Eigentums zur Folge haben werden. Deshalb war es für den Notar und die Allianz die sofortige gesetzliche Pflicht um weitere Schäden für uns zu verhindern, das gesetzliche „Gebot des sichersten Weges für die Urkundenbeteiligten“, zu befolgen mit einer Neubeurkundung-, Schadensminimierung- und Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB.

Im Wissen der gravierenden Vermögensschäden und infolge der Unterlassungen durch den Notar und seiner eingebundenen Haftpflichtversicherung Allianz SE wurde am 03.03.1995 die Bruchteilsbildung unseres Eigentum von Amts wegen durch das Grundbuchamt vorgenommen, mit Beschluss des BayObLG vom 07.12.1995 ein Amtswiderspruch gegen mein Eigentum von Amts wegen im Grundbuch eingetragen und 10 Jahre später am 03.03.2005 von Amts wegen gelöscht.

Der Notar entledigte sich seiner Amtspflicht mit Schreiben vom 11.03.1996 unter „ Justitia fiat“ und die Allianz entzog sich mit Schreiben vom 12.04.1996 unter Vortäuschung falscher Tatsachen,- die Mutter müsse den Notarvertrag ohne Abstriche vollziehen - der gesetzlichen Schadenersatzzahlungspflicht - bis heute.

I. Gesetzeswidrige Vorprozesse der Urkundenbeteiligten unter der verletzten Notarpflicht/Allianz und der Pflicht des Grundbuchamtes Freistaat Bayern, meiner Streithelfer § 67,68,72,74 ZPO mit Streitverkündung am: 18.12.1996 und 03.07.1997

Es wurden uns Urkundenbeteiligten, der Mutter Hentschel gegen die Tochter Weingarth im Zusammenwirken mit den Anwälten und der Justiz ab 1996 10 J rechtswidrige Prozesse - da kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht besteht ( OLG Celle vom 26.01.2005 und § 19 Abs,1 Satz 2 BnotO) - auferlegt und in den Prozessen unter der verletzen Notarpflicht, waren die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer und der Freistaat Bayern/Grundbuchamt, durch Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997, meine an den rechtswidrigen Prozessen beteiligten betrügerischen Streithelfer § 72,74,67,68 ZPO mit den Wirkungen nach § 68 ZPO der Nebeninterventionsbindungswirkung, die für die Folgeprozesse von maßgebender Bedeutung ist und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient.

Die Streithelfer unterließen Ihre gesetzliche Pflichten gemäß § 67 ZPO, mir als Streitverkünder und Hauptpartei im eigenen Interesse infolge der Falschbeurkundungen von 1982 mit allen Angriffs- und Verteidigungsmitteln beizustehen und einzugreifen um den Verlust der Immobilie Grünwald mit einer Neubeurkundung, einer Grundbuchberichtigung und gesetzlicher Schadensminimierung- und Ersatzzahlung § 254 BGB zu verhindern.

Folglich wurde durch Unterlassungen mit arglistig und sittenwidrig erschlichenen Urteilen § 823 und § 826 BGB, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, den Stempel des Rechts zu geben (OLG 25 U4267/75 vom 27.01.1976), auf unserem Rücken mit nachfolgenden Urteilen die Fehler des Grundbuchamtes von 1982 durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen (BayObLG 1995), die Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 1999) und die Herausgabe und Löschung meines Eigentums in Grünwald (OLG 2003) festgestellt und von Amts wegen durch das Grundbuchamt/Freistaat Bayern, meines betrügerischen Streithelfers durch Urkundenfälschung § 267 StGB am 03.03.2005 gelöscht:

· Beschluss des BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995 -Amtspflichtverletzungen des Grundbuchamtes durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen mit Verlust unserer Villa in Grünwald – Amtswiderspruch gegen unser Eigentum zugunsten der Mutter, das am 03.03.1995 in Bruchteilseigentum umgebildet worden war

· Die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig.

· Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 – Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 aufgrund der Amtspflichtverletzungen des Notars und des Grundbuchamtes bei der Beurkundung 1982, Streitverkündung Notar/Allianz SE 18.12.1996 und Grundbuchamt 03.07.1997, Streithelfer § 72,74,67,68 ZPO:

Nichtannahme des Vergleichs im Zuge des OLG am 07.11.1997

Der Vergleich auf den sich das OLG 1 U 2463/01 vom 14.09 2006 und das Strafgericht LM II vom 10.05.2010 beruft, in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten und unter der verletzen Notarpflicht/Allianz SE und des Grundbuchamtes, ist ebenso unzulässig und rechtswidrig wie die geführten Prozesse und die Annahme eines einseitig sittenwidrigen Vergleiches widerspricht dem Gesetz. Unsere Vergleichsvorschläge wurden nicht angenommen und der Vergleichsvorschlag der RAte Bub, Gauweiler der Mutter Hentschel vom 07.11.1997 war ausschließlich zu Gunsten der Schwester Layritz. (Anlage A 11a) Ich sollte meine Eigentumsanteile zugunsten der Schwester abgeben, dass die Kreditkündigungen, der im Grundbuch eingetragenen Kredite zur Folge hätten und sämtliche bisher angefallenen Prozesskosten und Treppenhausrenovierung etc. begleichen, außerdem hätte ich mit dem Vergleich die Notarhaftung unterbrochen. Der betrügerische Notar/Allianz SE und das Grundbuchamt, meine Streithelfer beteiligten sich nicht an dem Vergleich.

· Bundesgerichtshof BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000 -Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde

· Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 – Herausgabe und Löschung unserer Villa in Grünwald - gerichtl. Wertgutachten der Immobilie von 2004: EUR 2,88 Mio. Beweis: Anlage A 8 Oberlandesgericht München Herausgabe von Grünwald 20.10.2003

· Bundesgerichtshof BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004 – Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde

· 03.03.2005: vorsätzlich gewollte Löschung der Immobilie durch Urkundenfälschung § 267 StGB meines betrügerischen Streithelfers des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern

Wert der Immobilie in Grünwald: heutiger Wert: EUR 7,5 bis 8,0 Mio Einschätzung Immobilien Engel & Völkers auf der Grundlage des gerichtl. Wertgutachtens von 2004 EUR: 2,88 Mio.

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1. Die Mutter und anschließend die Schwester wurde auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens Grünwald und die Allianz SE hat sich auf dem perfiden Weg um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundberichtigungsansprüche an meinem Elternhaus/Grünwald ermöglicht.

2. Aufgrund der Rechtswidrigkeit und der Bindungswirkung nach § 68 ZPO stehen mir gesetzlich Grundbuchberichtigungsansprüche an meinem Elternhaus in Grünwald zu, da auch kein gutgläubiger Erwerb infolge weiteren falschen Folgeeintragungen durch das Grundbuchamt auf die Mutter bzw. die Schwester im Grundbuch Grünwald durch inhaltlich unzulässige Eintragungen bzw. Urkundenfälschungen stattgefunden hat.

3. Daher ist die Schwester Layritz an die sie die Immobilie am 18.01.2006 nach der Grundbuchlöschung meines Eigentums am 03.03.2005 übertrug aus den Urteilen nur formell Berechtigte und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben gemäß § 895 BGB.


II: Gesetzeswidriger Schadenersatzprozesse gegen Allianz SE/beklagten Notarstreithelfer, die seit Februar 1995 gesetzl. zur Schadensminimierung und Regulierung nach § 254 BGB verpflichtet ist:

Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 72,74,67, 68 ZPO der Vorprozesse, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde nicht angewandt und man ließ uns weiter prozessieren.

Mir wurde der Schadenersatz aberkannt, ohne Berücksichtigung der maßgebenden Wirkungen gemäß § 68 ZPO, an die das Folgegericht gebunden ist, die eine abweichende Entscheidung verbietet, ein neues Verfahren unzulässig macht und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient.

· vorinstanzliches LG M I AZ:2405654/00 vom 02.01.2001 – Kein Mitverschulden an den Falschbeurkundungen von 1982, wodurch eine Gesamtrechtsvernichtung stattgefunden hat, ohne Schadenersatz, ohne Hinweis auf Streithelfer und die eintretenden Wirkungen nach § 68 ZPO.

· Urteil des Oberlandesgericht AZ: 1 U 2463/01 zugestellt am 14.09.2006 nach 5 1/2 Jahren– kein Schadenersatz wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter von 1997- unter 8 Bänden maßgebenden verschwundenen Gerichtsakten der Vorprozesse mit Gerichtgutachtenüber 2,88 Mio ab 10.04.2006 zum Zeitpunkt der Urteilsfindung am 29.06.2006 und tauchten am 24.07.2006 wieder auf. Das OLG-Urteil ist in Divergenz zu dem vorinstanzlichen Urteil des LG M I von 2001 ergangen, „dass wir kein Mitverschulden haben“ und fand dadurch ebenfalls keine Wertung und wurde unterschlagen.

· Bundesgerichtshof BGH VZR III 233/06 vom 07.12.2007- Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtlos ergangen wegen fehlender Prozessvoraussetzungen, der fehlenden Klageparteien durch Mandatsniederlegung der BGH- Anwältin Frau von Giercke am 05.03.2007 mit einem gesetzesfremden Schriftsatz und Klagerücknahme der Allianz SE November 2007.

· Im Februar 2007 hatte ich aus Verzweiflung, da die BGH-Anwältin trotz der ihr aufgezeigten Rechtslage einen gesetzesfremden Schriftsatz erstellte, wie meine bisherigen Anwälte auch, bei dem vorsitzenden Richter Schlick des BGH unter Vorlage sämtlicher Beweise eine Urkundenklage eingereicht, die keine Beachtung fand.

Generalstaatsanwaltschaft Dr. Strötz AZ 4 AR 216/08 vom 06.05.2008 – unterlassene Ermittlungen

· Unsere Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt unter Vorlage sämtlicher Urteile des Betrugsdeliktes § 263 StGB blieb ohne Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes

Die objektive Rechtskraft eines Urteils § 322 ZPO muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 78a, 263 StGB, und § 823, 826 BGB, das für den gesamten Fall seit 1995 bis heute zutreffend ist:

Es wird uns die Wiederherstellung unserer Grundrechte bis heute verwehrt mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben.

Beweis: OLG 25 U 4267/75 vom 27.01.1976 - RGZ 61, 359/365;78,389/393;BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. § 322 Anm. 9 Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80


III. Gesetzeswidrige Inhaftierung


Keiner von unseren 13 Rechtsanwälten hat uns in den 14 rechtsbeugenden Jahren im Sinne des Gesetzes vertreten, sondern im Auftrag der Allianz gehandelt, so dass jede Einigung von der Allianz strikt verweigert wurde wie auch die des Notar Frhr von Oefele vom 18.04.2008, der sich für uns einsetzte. Ebenfalls 2008 hat uns die Allianz mit der Security des Hauses verwiesen als wir dort persönlich wegen einem Gespräch waren und zwischenzeitlich hatten die auf der Immobilie Grünwald eingetragenen Banken infolge der Löschung meines Elternhauses in Grünwald 2005, bereits die Kredite für unsere Immobilien in Starnberg und Garmisch fällig gestellt und die Zwangsversteigerungen der Immobilien angeordnet.

In höchster Verzweiflung war unsere Verzweiflungstat in gesetzesloser Ohnmacht am 10.05.2009, Notwehr gemäß § 34 StGB

· die direkte Folge der 14 Jahre Unterlassungen o.g. Amtsträger, von Menschen, die uns lt. Gesetz schützen müssen - mit gewolltem Verlust der Immobilie in Grünwald und der angeordneten Zwangsversteigerungen unserer weiteren Immobilien, die wir auf Grünwald aufgebaut hatten

· gedeckt vom Recht auf Selbstverteidigung des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB verursacht durch 14 Jahre täglicher Nötigung und Schädigung an Leben, Leib, Seele und Eigentum.

Rechtfertigender Notstand § 34 StGB

1 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

2 Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wir waren eine glückliche unbescholtene Familie mit 2 Kindern. Mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München und wir waren stolz auf das, was wir uns ab 1970 jahrzehntelang auf dem von meinem Vater erschaffenen Elternhauses in Grünwald, das er 1954 bei Notar Dr. Sammeth – unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ, weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer schwerer körperlicher Arbeit. Durch Schaffung von 2 Appartements 1979 in München, die wir auch bei Notar Dr. Sammeth beurkunden ließen und umfangreiche Um- An- und Ausbauten unserer Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien – direkt am Strand. Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg.

In unserer 14-jährigen gesetzeslosen Ohnmacht mit der Zwangsenteignung meines Elternhauses in Grünwald 2005, worauf wir unser Leben aufgebaut hatten und mit dem Rücken an der Wand wollten wir am 10.05.2009 unseren bevorstehenden Ruin und die bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer weiteren Immobilien aufhalten und mithilfe von Notaren retten, da Notare ursprünglich die Schadensverursacher waren.

Mit unserer Verzweiflungstat wollten wir mit unserem, durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspiel befreundeten Notar Dr. Sammeth und seinem ehem. Sozius Notar Frhr von Oefele, die beide von dem Amtshaftungsfall Kenntnis hatten -im vermeintlichen Schutz der Notare unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder retten.

Wir hatten unser Leben im Schutz und im Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut und wollten nichts anderes als eine notarielle Bestätigung per Fax mit der Zusage, dass sich Notar Fhr von Oefele des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit am 18.04.2008 angeboten hatte, damit das vorinstanzliche Urteil des LG M I von 2001 in Kraft tritt und der Notarfall beendet wird.

Notar Dr. Sammeth verweigerte uns nach einem langen Bittgespräch in unserem Haus die so notwendige existenzielle Hilfe und aus Verzweiflung hielten wir ihn in der Hoffnung fest, auf Hilfe durch Notar Frhr von Oefele, da dieser den Fall kannte und bereits für am 18.04.2008 die Allianz SE um eine Einigung gebeten hatte. Wir hätten Notar Dr. Sammeth niemals ein Haar gekrümmt und ihn nach Erhalt des Faxes sofort freigelassen und telefonierten diesbezüglich mehrfach mit Frhr von Oefele, was in der Verhandlung und in den Telefonaufzeichnungen unterschlagen wurde. siehe meine 21 Seiten vom 29.07.2007 an die Staatsanwaltschaft.

Straf-Urteil des LG M II AZ: 1 Ks 47 Js 14241/09 vom 10.05.2010 – 7 und 8 ½ Jahre Haft

Die Richter des LG M II, die Staatsanwaltschaft und unsere Strafverteidiger vertuschten unser Motiv, die Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat.

Vertuscht wurden ebenfalls:

· die rechtswidrigen Prozesse der Urkundenbeteiligten gegeneinander mit den arglistig erschlichenen Urteilen im gesamten Amtshaftungsprozess

· die aufgezeigten Fakten des Betruges der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer seit Februar 1995 mit gewolltem Eigentumsverlust ab 03.03.1995 meines betrügerischen Notarstreithelfer Allianz SE

· die Streitverkündung am 18.12.1996 dem Notar/Allianz

· die Streitverkündung am 03.07.1997 dem Freistaat Bayern/Grundbuchamt

· die von den Streithelfern herbeigeführten Bruchteilsbildung und Amtswiderspruch gegen mein Eigentum durch Fehler des Grundbuchamtes BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995, die Nichtigkeit der Notarurkunde OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999, die Herausgabe meines Eigentum OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 mit der 2005 ebenfalls gewollten Zwangsenteignung unserer Immobilie in Grünwald und dass mir Grundbuchberichtigungsansprüche zustehen.

· die Urkundenfälschung des Grundbuchamtes § 267 StGB mit der Löschung unseres Eigentum 2005

· die Nebeninterventionsbindungswirkung § 68 ZPO, die von höchster Bedeutung für die Folgegerichte ist und von Amts wegen zu beachten, da sie eine abweichende Entscheidung verbietet und daher auch für das LG M II Strafgericht bindend ist, da diese zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche und unserer Unschuld dient. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die gerichtlichen Entscheidungen im Vorprozess und die der Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen, sog. tragenden Feststellungen (§ 68 ZPO). Insoweit reicht die Interventionswirkung damit weiter als die Wirkung der Rechtskraft, die nur die im Tenor getroffene Entscheidung des Gerichts selbst umfasst (§ 322 Abs. 1 ZPO).

· dass vom OLG 1 U 2463/01 in Auftrag gegebene gerichtl. Wertgutachten von 2004, der Villa in Grünwald über EUR 2,88 Mio.

· Beweis: Anlage A 14

· die 8 Bände verschwundenen Gerichtsakten des OLG 1 U 2463/01 vom 14.09.2006

· die maßgebende Begründung in meiner Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 über EUR 6,7 Mio. Beweis: Anlage A 15 Schadensaufstellung vom 18.04.2007 liegt der CEO Oliver Bäte vor

· sowie meine 21 Seiten vom 29.07.2009 u.v.a.

In zu tiefster Verzweiflung, da mein Pflichtverteidiger RA Kränzlein in dem Strafverfahren sich von Anfang an - vermutlich im Auftrag der Allianz - weigerte unser Motiv für unsere Tat zu berücksichtigen, der auch nicht bei der Haftprüfung erschienen ist, habe ich mit meinem Schreiben vom 29.07.2009, das die Gegendarstellung zum Haftbefehl und Beweis unserer Unschuld ist, vollumfänglich die Begründung des Amtshaftungsbetruges niedergeschrieben und dieses an die Staatsanwaltschaft M II, Staatsanwältin Frau Dever gesandt. Das Schreiben fand bis auf 4 Seiten keine Beachtung bei der Urteilsfindung und zudem wurde folgendes festgestellt:

· Lt. Gerichtsprotokoll vom 28.04.2010 (Blatt 1673/1674) wurden die Urkunden/Urteile der Amtshaftungsprozesse lediglich im Selbstleseverfahren § 249 Abs.2 StP0 eingeführt und aus der falschen Akte 47 Js 1658/08 entnommen, die nicht Bestandteil dieses Verfahrens war, unsere Tat 2009 war und nicht im Zusammenhang mit unserem Verfahren stand.

· Lt. Gerichtsprotokoll vom 03.05.2010 (Blatt 1704) wurden nur 4 Seiten aus meinen 21 Seiten (Blatt 383-387) zu unserer Tat verlesen, aber festgestellt, dass sich der Inhalt der Urkunden/Urteile aus meiner Gegendarstellung den 21 Seiten ergibt.

· Lt. Gerichtsprotokoll vom 10.05.2020 (Blatt 1721/1722) hatten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit nur vom Wortlaut der Urkunden Kenntnis zu nehmen. Die verlesenen Urkunden sind nicht zu beanstanden und im Sonderband „Zivilurteile“ sind alle wichtigen Schreiben enthalten.

Unsere Strafverteidiger und die Zeugen Notar Dr. Sammeth und Notar Frhr von Oefele sagten nichtszu unserer Verteidigung und Vertreter der Allianz SE waren an jedem Prozesstag anwesend und protokollierten, wie auch bei jedem bisherigen Prozess, den Prozessverlauf mit.

Die Sitzung wurde abgebrochen als ich von den 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten des OLG 1 U 2463/ 01 vom 14.09.2006 zu berichten begann und unter Gehörsverstoß bekam ich in den 7 Prozesstagen keine Gelegenheit mehr uns zu verteidigen und so wurden wir dementsprechend weiterhin rechtsbeugend mit dem ebenfalls arglistig erschlichenen Urteil des LG M II vom 10.05.2010 inhaftiert und als Opfer des Staates zum Vorteil der eingebundenen Amtsträger, der betrügerischen Allianz SE und des betrügerischen Freistaates Bayern zu 7 und 8 ½ Jahren verurteilt und unschuldig weggesperrt. RA Kränzlein hat sich anschließend mit einer eigenen Kanzlei in der Nymphenburgerstraße selbstständig gemacht!

Bundesgerichtshof BGH 1 StR 519/10 vom 15.12.2020 – Ablehnung der Revision

Die Ablehnung des BGH erfolgte abermals mittels eines gesetzesfremden Schriftsatzes unserer Verteidiger zur Vertuschung des aufgezeigten Amtshaftungsbetruges, damit sich der Weltkonzern Allianz SE mit seiner Profitgier weiterhin mit staatlicher Duldung auf unserem Rücken unter dem Dauerdelikt des schweren Notarhaftpflicht-Betruges § 78a, 263 StGB unseres gesetzlich zustehenden Schadenersatzes bereichern kann um illegal mit unserem Vermögen zu arbeiten, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben.

Man hat uns unschuldige Opfer des Staates und Hilfesuchenden bei den Notaren Dr. Sammeth und Frhr von Oefele zu 7 und 8 1/2 Jahren wegen räuberischer Erpressung und Menschenraub verurteilt und weggesperrt. Unsere Immobilien in Garmisch und Starnberg, unser Zuhause – wurde während unserer Haft ebenfalls gesetzeswidrig zwangsgeräumt und zwangsversteigert.

Unsere Kinder und Enkelkinder, die unser Lebenzweck und Mittelpunkt unsers Lebens sind, haben wegen der Gesetzeslosigkeit Deutschland verlassen, da auch sie in Mitleidenschaft des Betruges gezogen wurden:

· Die Allianz SE, weigerte sich die abgetretene vollstreckbare Ausfertigung des OLG 1 U 2463/01 in Höhe von EUR 180.000,-- auf das Konto meines Sohnes Steve zu bezahlen und hat durch Firmen- und Privatkontenlöschung die Firma und die Existenz meines Sohnes in USA und Deutschland völlig ruiniert. Folgen: - illegaler Zwangsräumung der Wohnung unseres Sohnes Steve ohne richterlichen Beschluss.

Ungeschützt und rechtlos wird auch mit unserer Verurteilung zu 7 und 8 ½ Jahren Haft das 1995 beginnende Betrugsdelikt § 78a, 263 StGB weiterhin auf unserem Rücken als unschuldige Opfer des Staates ausgetragen.

IV. Gesetzeswidrige Zwangsversteigerungen unseres EFH Starnberg (EUR 4.8 Mio Wert 2021) und ETW Garmisch (EUR 1.3 Mio. Wert 2021) während unserer Inhaftierung

Während unserer Haft wurde mit den Zwangsversteigerungen unseres EFH in Starnberg und der ETW in Garmisch der gesetzeswidrige Zustand mit Urkundenfälschungen des Amtsgericht Weilheim, Amtsgerichtsdirektor Dr. Wittig etc. fortgesetzt, der informiert und daher in Kenntnis der Gesetzeswidrigkeit war.

Auf unserem versteigerten Einfamilienhaus in Starnberg wurde ein Neubau mit 6 Eigentumswohnungen auf dem Grundstück in Starnberg erstellt und diese verkauft, auch diese Erwerber, wie auch in Grünwald sind infolge Urkundenfälschung nicht Eigentümer, sondern nur formell Berechtigte.

Die Schäden werden weiterhin durch die Justiz im Zusammenwirken mit der Allianz SE maximiert.

V. Drohende Lebensgefahr infolge der Unterlassungen seit 1995 mit fortgesetzt, ungehemmten Eigentumsverlust.

Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass das nunmehr 27 Jahre andauernde Verbrechen an unserer schuldlosen jüdischen Familie mit den Zwangsenteignung- und Zwangsversteigerungen unserer 4 Immobilien, Inhaftierung permanenten Nötigungen, Gläubigeralterationen und Kontenpfändungen die Gefahr verursacht, die bereits vorhandenen gesundheitlichen Schäden in erheblichen Maßen messbar zu steigern und dadurch evtl. unser Tod einkalkuliert wird.

Insbesondere den meines kranken und pflegebedürftiger Ehemann (79), da mein Mann schwer herzkrank ist und durch diese kaltblütig zugelassenen Belastungen 2 Schlaganfälle erlitten hat und ein Sauerstoffgerät benötigt und das Schlimmste ist für mich die Vorstellung, dass er unter seinen Panikattacken stirbt.

Der ständige Verlust unseres Eigentums mit Existenzgefährdung hat bei meinem Ehemann so schwere Gesundheitsbeschädigungen hervorgerufen hat, dass er bereits 2002 krankheitsbedingt frühpensioniert wurde.

Hinzu kommt die körperliche Beeinträchtigung, dass ihm bei der Festnahme wehrlos am Boden liegend, das rechte Schultergelenk zertreten wurde, er deshalb wegen einem neuen Schultergelenk 2-mal operiert werden musste und der rechte Arm in seiner Funktion eingeschränkt ist. Besonders beschwerend ist noch immer für ihn die lange Haftzeit, dass er als Beamter unschuldig zu 7 Jahren Haft verurteilt wurde und während dieser Zeit 3 Monate im Koma lag und fast gestorben wäre.

Wegen seiner Erkrankung wurde er für 1 Jahr aus der Haft entlassen und musste trotz mehrfacher Widersprüche bei der Staatsanwaltschaft für ein weiteres Jahr in die JVA zurück. Eine Klage bei dem Sozialgericht auf Wiederherstellung des Beamtenstatus wegen Doppelbestrafung wurde abgewiesen. Bei der Strafbemessung blieb im Strafverfahren der Verlust des Beamtenstatus unberücksichtigt und kommt einer Doppelbestrafung gleich.

Mein lieber Ehemann hat unschuldig seinen Beamtenstatus verloren und alles, wofür er gelebt hat, und darf nicht länger unter dem Unrecht leiden und sterben müssen mit der Gefahr, die von der Allianz SE ausgeht.

Wir sind schuldlos und lt. Gesetz so zu stellen, wie ohne das schädigende Ereignis der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982, da wir gemäß Urteil des Landgericht M I AZ: 2405652/00 vom 02.01.2001 keine Schuld haben an der Gesamtrechtsvernichtung von 1982, die mit den Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und der Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999) und des Grundbuchamts infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen (BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1996) am 15.03.1982 stattgefunden hat.

Trotz der bekannten Risiken für unser Leben, wird uns die Wiederherstellung unserer Grund- und Menschenrechte, der gesetzlich zustehende, von meinen Streithelfern Notar/Allianz SE und Freistaat Bayern selbstverursachten Schadenersatz aus § 823, 826 BGB verwehrt. Ebenfalls werden meine Grundbuchberichtigungsansprüche gemäß meinen Anträgen vom 28.12.2020 und 17.01.2021 beim Grundbuchamt München/Freistaat Bayern, meinem Streithelfer unter Verletzungen der maßgebenden Nebeninterventionsbindungswirkung § 68 ZPO gesetzeswidrig abgelehnt, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, die nie zu Ungunsten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht wird von der Allianz SE im Zusammenwirken mit der Justiz unter Verletzung der Verfassung, der Grund- und Menschenrechte und Gesetze ebenfalls nicht beachtet:


Die Justiz hindert mich an der Durchsetzung meiner gesetzlichen Ansprüche zum Vorteil der Allianz SE:

- Bay. Staatsministerium der Justiz, Justizminister Eisenreich AZ: E3-1402E-II-9988/2018

- Präsident des Oberlandesgericht München: Herr Küspert AZ: 1 W 324/21 – Ablehnung Prozesskostenhilfe für Feststellungsklage meiner gesetl. Schadenersatzansprüche

- Präsidentin des Landgericht M I AZ: 15 O16008/20 –

- Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle AZ:14 Zs 2632/18 unterlassene Ermittlungen

- LG M II Strafurteil Richter Alt AZ: 1 Ks 47 Js 14241/09 vom 10.05.2010- Unterschlagung der Fakten des Verbrechens der Justiz mit der Allianz SE

- AG München Grundbuchamt, GW-7169-19 unrichtiges Grundbuch seit 1982 infolge Urkundenfälschung § 267 StGB durch Löschung meines Eigentums am 03.03.2005 und weiterer Urkundenfälschungen

- Präsident des LG M II AZ:1402E-135/2020 vom 13.02.2020 -Ablehnung meines Antrages auf Beiordnung eines Anwaltes, nachdem ich vergebens bei Rechtsanwalts- und Anwaltskammern um einen Anwalt ersucht hatte.

- LG M I AZ: 15 O16008/20 – Einreichung meiner Feststellungklage vom 22.11.2020 mit sämtlichen Unterlagen beim Amtsgericht München - Weiterleitung an LG MI, die ohne Anwalt nicht bearbeitet wird

- LG M I AZ: 15 O16008/20 vom 01.02.2021 - Ablehnung der staatlichen Prozesskostenhilfe auf der Grundlage meiner Feststellungsklage vom 22.11.2020

- OLG AZ: 1 W 324/21 vom 10.03.201 - Ablehnung der Beschwerde wegen staatlicher Prozesskostenhilfe, das im Widerspruch lt. § 138 ZPO zu der ergangenen Entscheidung des LG M I von 2001 steht, dass wir schuldlos sind, sowie der Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient.

- AG-Präsidentin Beate Ehrt- Grundbuchamt München AZ: GW 7169/19: Ablehnung meiner Grundbuchberichtigungsanträge mit Beschlüssen vom 21.09. und 02.10.2020, sowie vom 19.01.2021 in der gezielten Absicht weitere Urkundenfälschungen vorzunehmen.

· Das Grundbuch Grünwald Blatt 7169, Flurstück Nr. 629, Robert-Koch-Str.13, trotz der aufgezeigten vorsätzlichen Urkundenfälschung § 267 StGB am 03.03.2005 durch das Grundbuchamt/ Freistaat Bayern, meines Streithelfer § 72, 74 und 67, 68 ZPO mit Streitverkündung am 03.07.1997 weiterhin falsch. Auf Urkundenfälschungen mit inhaltlich unzulässigen Grundbucheintragungen kann gesetzlich kein gutgläubiger Erwerb stattfinden. Die Billigung einer Urkundenfälschung im Grundbuch, die ein verheerendes existenzielle Unheil in sich birgt ist maximal verantwortungslos bzw. strafrechtlich

- Die Amtsträger der Bayr. Justiz mit Justizminister Eisenreich AZ:E3-1402E-II-9988/2018 sind im Wissen der Urkundenfälschung § 267 StGB des Grundbuches Blatt 7169, Flurstück Nr. 629, Robert-Koch-Str.13, und billigen weitere Urkundenfälschungen auf dem unrichtigen Grundbuch und den unrechtmäßigen Erwerb durch gutgläubige Bürger.

- Mein Antrag an Justizminister Eisenreich vom 21.12.2021 mit Termin zum 12.01.2022 zur Veranlassung der Richtigstellung des Grundbuches wird ignoriert, um damit die weiter geplanten Urkundenfälschungen des Grundbuches zu verhindern, da das Grundbuch gemäß § 1 GBO t zur rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Führung der Grundstücke verpflichtet ist und Gutglaubensschutz gewährleisten muss.


Beweis: Antrag an Justizminister Eisenreich vom 21.12.2021 https://drive.google.com/file/d/1buvAl_RkjIBam86bQi4-LpXKOY-O-CVs/view?usp=sharing


Die maßgebende Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO, der Vorprozesse mit meinen Streithelfern Notar/Allianz SE und Freistaat Bayern/Grundbuchamt § 72,78 ZPO - Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997 – woran sämtliche Beteiligte, Staatsanwälte, die Folgegerichte, Anwälte und das Grundbuchamt von Amts wegen gesetzlich gebunden sind und die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient und nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde bei sämtlichen Urteilen, Beschlüssen und Schriftsätzen unterschlagen!


Uns wird die Geltendmachung unserer Grundrechte und Wiederherstellung unserer Menschenrechte verwehrt und die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf die ihr günstigen und schuldhaft erschlichenen OLG 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 und BGH-Entscheidungen BGH VZR II 233/06 vom 07.12.2007.


Die „OLG“ und „BGH“ Entscheidungen sind rechtlos unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten und wegen fehlender Klageparteien infolge Mandatsniederlegung mit einem gesetzesfremden Schriftsatz meiner BGH-Anwältin vom 05.03.2007 (Honorar EUR 21.623,33) und durch Klagerücknahme der Allianz SE im November 2007 ergangen.

Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie arglistig erschlichen wurde § 823, 826 BGB und es gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass uns kein Mitverschulden an Fehlern des Staates trifft, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.


Als geschädigte Opfer des Staates haben wir den gesetzlichen Anspruch:

1. Wir sind so zu stellen wie ohne das schädigende Ereignis der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982

2. Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus) und schuldrechtlichen Herausgabeanspruch § 985 BGB (gerichtl. Wertgutachten 2004: 2,88 Mio - aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 7,5 - 8 Mio.)

3. Die Allianz hat uns den gesamten materiellen und immateriellen, selbstverursachten und nicht verjährten Schaden § 823, 826 BGB und aus § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges zu ersetzen, der uns aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.


Eine Verjährung ist ausgeschlossen, da die Tat am 03.03.1995 mit gewolltem Eigentumsverlust der Bruchteilsbildung der Immobilie in Grünwald vollendet und bis heute gemäß § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges nicht beendet ist.


Unsere Schadensaufstellung vom 18.04.2007 über EUR 6,7 Mio liegt der Allianz SE seitdem vor. Stand Januar 2022 ca.13,3 Mio EUR allein der zwangsenteigneten und -versteigerten Immobilien.

Die Beweisurteile, andere Beweisurkunden und die Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 liegen dem Landgericht M I AZ: 15 O16008/20 mit meiner Feststellungsklage vom 22.11.2020 vor, die ohne Anwalt nicht bearbeitet wird.

Es ist alles gerichtlich festgestellt:

Die Fehler des Grundbuchamtes mit Beschluss des BayObLG AZ: BR 2 Z 90/95 vom 7.12.1995, sowie die Amtspflichtverletzung des Notars mit der Nichtigkeit der Notarurkunde mit Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999. Ebenfalls wurde mit Urteil des LG M I: AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001 gerichtlich festgestellt, das wir kein Mitverschulden an der Gesamtrechtsvernichtung von 1982 haben. Die Wirkungen der Nebenintervention gemäß § 68 ZPO dienen zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche, die eine abweichende Entscheidung verbietet und ein weiteres Verfahren unzulässig macht.


Vor diesem Hintergrund ist die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer zur Einhaltung unserer Menschen- und Grundrechte gemäß deren auferlegten Corporate Governance Kodex, dem VAG und der BNotO gesetzlich verpflichtet sämtliche Schäden zu begleichen die uns aus der fehlerhaften Notarurkunde von 1982 entstanden sind.


Die maßgebende Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO, der Vorprozesse mit meinen Streithelfern Notar/Allianz SE und Freistaat Bayern/Grundbuchamt § 72,78 ZPO - Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997 – woran die Folgegerichte und jede juristische Institution und juristische Person, sowie das Grundbuchamt gesetzlich gebunden sind und die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient und nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde bei sämtlichen Urteilen, Beschlüssen und Schriftsätzen unterschlagen!


Als wohlhabende rechtschaffene Familie sind wir schuldlos in diesen kriminellen Sumpf zur Bereicherung der Allianz SE hineingezogen worden und bis 2007 haben wir ca. EUR 250.000,- umsonst an 14 mandatierte Rechtsanwälte bezahlt.


Der 76. Rechtsanwalt Dr. Lück, der Kanzlei Wagensonner in München droht mit E-Mail vom 21.06.2021 unserer Familie - vermutlich im Auftrag der Allianz SE - erneut Gefängnis an, falls wir uns mit dem Verbrechen nicht abfinden, nachdem er den Fall mit den Beweisunterlagen 6 Wochen lang nach eigenen Angaben lediglich kursorisch überprüft hat. Weitere kontaktierte Anwälte ignorieren uns bzw. lehnen u.a. wegen erhöhtem Arbeitsaufwand ab.


Der 87. Rechtsanwalt Prof. Römermann, der Römermann Rechtsanwälte AG, wird gemäß seinem Schreiben vom 05.02.2022 nicht tätig. Er will angesichts unserer unverschuldeten, bekannten Armut ein Stundenhonorar von EUR 400,- und nicht auf Erfolgshonorarbasis für uns tätig werden, obwohl ihm bekannt ist, dass mit Urteil des LG M I von 2001 gerichtl. festgestellt ist, dass wir kein Mitverschulden haben und gemäß den Wirkungen nach § 68 ZPO die Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche feststeht und somit 100% Erfolgsaussichten bestehen, da die Allianz SE nachweislich sämtliche Schäden selbst verursacht hat.

Der rechtswidrige Zustand wird aufrechterhalten, damit die Allianz SE illegal mit unserem Vermögen arbeitet, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben.


Der Fall ist ein Zeugnis maximaler Gesetzeslosigkeit Ihres zu kontrollierenden Versicherungsmitglied - Allianz SE -und dafür wie verzweifelt wir seit 27 Jahren um unsere verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Menschenrechte kämpfen.


Maßgebend und gerichtlich festgestellt ist: Als Notargeschädigte haben wir kein Mitverschulden an einer gerichtlich festgestellten und für nichtig erklärten Notarurkunde, sowie an der 27-jährigen rechtswidrigen Prozessen mit Prozessverschleppungen und daraus resultierenden sämtlichen Folgeschäden mit vorsätzlicher Schadensmaximierung durch die Allianz SE. – siehe E-Mail an Oliver Bäte in Anlage



Sehr geehrter Herr Asmussen, Sie sind als Hauptgeschäftsführer des Dachverbandes der Versicherungen verpflichtet in Kenntnis von Unregelmäßigkeiten diesen nachzugehen und die Allianz SE entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.


Ihrer Rückantwort über Ihre Veranlassungen sehen wir bis zum 28.02.2022 entgegen.


Mit freundlichen Grüßen


Adrienne Weingarth



-- Adrienne Weingarth Partnachstrasse 44 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 0151-17920675 Please follow us: https://www.amtshaftungsbetrug.com


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