A. GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND - Stand 2021 https://www.m-j-g.de/vorstand.html
VORSITZENDER Prof. Dr. Christoph Knauer Rechtsanwalt
STV. VORSITZENDER Prof. Dr. Stephan Lorenz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung, Ludwig-Maximilians-Universität München, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
SCHATZMEISTER Prof. Dr. Andreas Früh Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt, Chefsyndikus und Bereichsvorstand, UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank)
Schriftführer Stephan Kopp Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk, München
B. ERWEITERTER VORSTAND
Hubertus Andrä Polizeipräsident der Landeshauptstadt München a.D.
Prof. Dr. Frank Arloth Ministerialdirektor, Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Eva Maria Brandt Notarin, Vorsitzende des Bayerischen Notarvereins e.V.
Dr. Hendrik Brüggemann Rechtsanwalt, Leiter Recht & Compliance, Allianz Deutschland AG
Michael Dudek Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Präsident des Bayerischen AnwaltVerbands e.V.
Beate Ehrt Präsidentin des Amtsgerichts München
Petra Heinicke Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Vorsitzende des Münchener AnwaltVereins e.V.
Dr. Hans-Joachim Heßler Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Präsident des Oberlandesgerichts München
Prof. Dr. Peter M. Huber Richter des Bundesverfassungsgerichts, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. Roland Jüptner Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern a.D.
Ingrid Kaps Direktorin des Amtsgerichts Erding
Stephan Kersten Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs a.D.
Günther Kolbe Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts
Hans Kornprobst Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft München I
Peter Küspert Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a.D. und Präsident des Oberlandesgerichts München a.D.
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.
Prof. Dr. Eckhart Müller Ehrenvorsitzender, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, vorm. Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Manfred Nötzel Generalstaatsanwalt a.D.
Dr. Beate Ortlepp Syndikus, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Reinhard Röttle Generalstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft München
Dr. Christian Scharpf Oberbürgermeister von Ingolstadt
Beate Schmidt Präsidentin des Bundespatentgerichts a.D.
Dr. h.c. Heino Schöbel Ministerialdirigent a.D., vorm. Leiter des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts
Michael Then Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Medizinrecht, Präsident der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Dr. Harald Wanhöfer Präsident des Landesarbeitsgerichts München
Solms U. Wittig Rechtsanwalt, General Counsel der Hensoldt Gruppe
MITGLIEDSCHAFT
Alle in München und Umgebung tätigen Juristen sind eingeladen, der Gesellschaft beizutreten. Mitglied kann nach der Satzung grundsätzlich jeder sein, der die Erste Juristische Staatsprüfung bestanden oder einen juristischen akademischen Grad erworben hat. Aber auch Studenten können als Mitglieder aufgenommen werden – und sogar Nichtjuristen, wenn sie an der Rechtswissenschaft und ihrer Förderung interessiert sind. Mitglieder können ferner juristische Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein, wenn sie nach ihrer Tätigkeit oder ihren Aufgaben an den Zwecken und Zielen der Gesellschaft interessiert sind. Eine ganze Reihe von Verbänden und großen Unternehmen hat bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 40,-- € für Einzelmitglieder. Studenten und Rechtsreferendare zahlen einen Jahresbeitrag von 10,-- €. Korporative Mitglieder zahlen je nach Größe einen individuellen Beitrag.
DIE GESCHICHTE DER GESELLSCHAFT
Die Münchener Juristische Gesellschaft wurde am 10.12.1965 in den Torggelstuben in München neu gegründet. Sie setzt eine Tradition fort, die bis in das Jahr 1919 zurückreicht. Schon damals gab es eine „Juristische Studiengesellschaft München“, in der neben vielen anderen bedeutenden Persönlichkeiten berühmte Rechtslehrer wie Rabl, Kisch, Frank und Beling gewirkt haben - bis zum Jahre 1933, in dem diese Vereinigung wie so viele andere durch die Machthaber des Dritten Reichs ihr vorläufiges Ende fand.
Um die Neugründung haben sich der damalige Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. Wolfgang Mersmann, der damalige Chefsyndikus der Bayerischen Vereinsbank, Dr. Albrecht Graf von Rechberg, der damalige Präsident des Bayerischen AnwaltVerbands, Rechtsanwalt Dr. Fritz Ostler, und Prof. Dr. Peter Lerche besondere Verdienste erworben. Sie bildeten auch den ersten geschäftsführenden Vorstand der Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist heute mit der großen Zahl ihrer Mitglieder und Freunde eine wichtige Institution in München geworden, die durch ihre regelmäßigen Veranstaltungen aus erster Hand über die neuesten Entwicklungen auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten informiert und stets bemüht ist, die für die Rechtspraxis wichtigen Querbezüge und die für das Rechtsverständnis bedeutsamen grundsätzlichen Probleme aufzuzeigen.
DIE ARBEIT DER GESELLSCHAFT
Die Gesellschaft fördert:
durch Vorträge und Diskussionen das Fachwissen und die berufliche Tätigkeit des Einzelnen,
den Gedankenaustausch und die Verbundenheit zwischen den verschiedenen juristischen Berufen,
das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis, von Legislative, Exekutive und Judikative.
Jedes Jahr werden in der Regel 11 Vortragsveranstaltungen angeboten, für die besonders kompetente Referenten aus den jeweiligen Fachgebieten geworben werden.
Das 50-jährige Bestehen der Gesellschaft wurde am 3. Dezember 2015 in der Residenz München mit einem Festakt, einem Staatsempfang und einem Festvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle mit über 550 Gästen gefeiert.
GÄSTE SIND WILLKOMMEN
Zu den Vorträgen sind über den Kreis der Mitglieder hinaus auch Gäste stets willkommen. Die Gesellschaft will ihre wesentliche Aufgabe,
nämlich die wissenschaftliche Behandlung aktueller Probleme aus allen Rechtsgebieten,
nicht nur im geschlossenen Kreis einer gelehrten Gesellschaft wahrnehmen, sondern alle am Recht interessierten Bürgerinnen/Bürger und damit auch die Öffentlichkeit einbeziehen. Sie dient über die behandelten Themen hinaus dem Gedankenaustausch und der gesellschaftlichen Begegnung der verschiedenen juristischen Berufsgruppen.
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