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Feststellungsklage zur Grundbuchberichtigung & Schadenersatz -Andrea Schmidt Präsidentin Landgericht



E-Mail vom 01.08.2021 um 13:12 Uhr an Andrea Schmidt (Bild - rechts) - Präsidentin des Landgericht München I - Feststellungsklage vom 22.11.2020 zur Grundbuchberichtigung und Schadenersatz gegen Allianz SE - Andrea Schmidt Präsidentin Landgericht


Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Sonntag, 1. August 2021 um 13:12 An: markus.soeder@soeder.de <markus.soeder@soeder.de>, staatskanzlei@stk.bayern.de <staatskanzlei@stk.bayern.de>, Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de <Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de>, Ehrt, Beate <beate.ehrt@ag-m.bayern.de> Betreff: Grundbuchberichtigung gemäß Ihres Amtseides und Schutz unserer Grund-und Menschenrechte im Freistaat Bayern

Ministerpräsident von Bayern, Dr. Söder - Az: B II 3-2000.2001-35-50-2

Landgericht München I Az: 31 T 13380/20

Amtsgericht München Az: 158 C 17268/20

Landesjustizkasse Bamberg AZ: 626204018501

Grundbuchblatt: Gemarkung Grünwald 7169, Flurstücknr 629, Robert-Koch-Strasse 13

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,

aufgrund Ihrer Unterlassungen seit 2020 zur Wiederherstellung unserer Grund- und Menschenrechte im Freistaat Bayern und den zahlreichen Aufforderungen an Sie, gemäß Ihres Amtseides Art 56 GG diese einzuhalten wurde mir nun mit der beiliegenden Rechnung der Landesjustizkasse in Höhe von EUR 8.738,50 vom 21.07.2021 Kosten für die Ablehnung meiner Ihnen bekannten bzw. nachgewiesenen und gesetzlichen Grundbuchberichtigungsansprüche unzulässig geltend gemacht.

Sie sind als Ministerpräsident von Bayern hierzu verpflichtet unrichtige bzw. durch Betrug erschlichene Grundbucheintragungen (vor allem durch beim OLG Verschwundene Akten / Streithelfer Grundbuchamt München = Freistaat Bayern) dieses bei Hinweisen nachzugehen und entsprechend zu bereinigen und sämtliche Kosten hierfür zu übernehmen und von Amts wegen für die sofortige Berichtigung des Grundbuches Sorge zu tragen. Ich sehe mich daher außer Stand weiterhin Ihren Job zu machen!

Im Nachgang nochmals die Ihnen bereits mehrfach vorliegenden Urkundenbeweise!

Andernfalls machen Sie sich der Mithilfe des Betruges und Strafvereitelung im Amt strafbar!

Ich bitte um Mitteilung bis 10.08.2021 und Übermittlung der Stornorechnung der Landesjustizkasse und Hinweise über die Grundbuchberichtung.

Adrienne Weingarth

Der Betrug

Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 (Anlage A 0) überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Immobilie in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth.

Beweis: Anlage A 0 – Notarurkunde Dr. Walberer

Unser geplanter Speicherausbau mit Dachflächenfenstern war ausdrücklich auf Seite 9 des Vertrages von der Mutter und Schwester genehmigt zur anteiligen Gleichstellung

Der Notar vergaß bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen.

In der Folgezeit nahmen die Notare Friedrich, Dr. Terwey und Ruhland wie auch das Grundbuchamt weitere Falschbeurkundungen auf der fehlerhaften Urkunde des Notar Dr. Walberer von 1982 vor.

Folgen der Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare- rechtswidrige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht: 1. unterlassene Amtspflichten Notar Dr. Walberer und seine Notarhaftpflichtversicherung - Allianz Versicherungs AG - war ab Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreits, eingeleitet durch die Schwester bzw. Mutter, durch Schreiben unseres RA. Dr. Deckert (Anlage A 1-3) in Kenntnis seines schweren Beurkundungsfehlers vom 15.03.1982.

Beweis: Anlage A 1-3 – Warnhinweise von Rechtsanwalt an Notar zur Bereinigung der Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/1xUHzC-pjDMZKTXRZqsaZVSQI34eXYUgN/view?usp=sharing

Der Notar und die Allianz wussten somit von den damit verbundenen unzulässigen Grundbucheintragungen und den gravierenden Folge- und Vermögensschäden für uns, wenn er und die Allianz nicht unverzüglich schadensmindernd die Fehler beheben. Der Notar hat das Gebot des sichersten Weges für Urkundenbeteiligte!

Der Notar und Allianz billigten vorsätzlich im Grundbuchrechtsstreit den Eintritt des Vermögensschadens unseres Eigentum in Grünwald, der Betrug war durch Unterlassungen vollendet § 263 StGB!

  • 03.03.1995 Grundbucheintrag: Bruchteilsbildung des Eigentum von Amts wegen (Anlage A 4)

Beweis: Anlage A 4 – Bruchteilsbildung durch Grundbuchamt München https://drive.google.com/file/d/1fB_YPrcIO_V5FOxQ_Y6Auz_LUGP7lvPs/view?usp=sharing

  • 07.12.1995 Grundbucheintrag: Amtswiderspruches von Amts wegen gegen mein Eigentum mit Beschluss des Bay.ObLG BR 2 Z 90/95 vom-07.12.1995 (Anlage A 5) infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen.

Beweis: Anlage A 5 – Beschluss Bay ObLG fehlerhafte Grundbucheintragungen https://drive.google.com/file/d/1iZG3LhD40VmMQFW2gt2TH7OoVyXmcvtG/view?usp=sharing

Beweis: Anlage A 5 a – Löschung Eigentum durch Grundbuchamt https://drive.google.com/file/d/18vJLNZ__g7f7w82Gdgb3OgeXSeJz_PAh/view?usp=sharing

  • die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig

Der Notar und die Allianz entzogen sich sittenwidrig unter Vortäuschung falscher Tatsachen weiterhin mit „justitia fiat“ seiner gesetzlichen Amtspflicht einer Neubeurkundung des fehlerhaften Notarvertrages vom 1982 gemäß seinem Schreiben vom 11.03.1996. (Anlage A 6)

Beweis: Anlage A 6 – Notar Walberer verwies auf Rechtsweg ohne Heilung seiner Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing

Ebenso entzog sich die Allianz in Kenntnis des bereits eingetretenen Schadens am 03.03.1995 der gesetzlichen Schadensminimierung-bzw. Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB mit dem irrtumserregenden Schreiben vom 12.04.1996 (Anlage A 6a)“ die Mutter muss den Vertrag ohne Abstriche vollziehen“, anstelle des Notars!

Beweis: Anlage A 6a – Allianz -Mitteilung, die Mutter muss den Vertrag vollziehen – Hinweis auf falschen Rechtsweg https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing

2. Unterlassene Amtspflichten mit rechtswidrigen Prozessen und erschlichenen Urteilen

In der Betrugsfolge wurden mir von dem Notar/Allianz, der Mutter und mit den Anwälten rechtswidrige, da unzulässige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern aufgebürdet, denn dem Notar Dr. Walberer wurde am 17.12.1996 der Streit verkündet, dem er beitrat und nach seinem Tod am 18.01.1999 trat seine Ehefrau Antonia Walberer in dessen Streitverkündungsstellung ein und dem Grundbuchamt/Freistaat Bayern wurde der Streit am 03.07.1997 verkündet.

In dem seit 1995 andauernden rechtswidrigen Zustand prozessierten die Urkundenbeteiligten (Mutter/Tochter) untereinander, obwohl es die gesetzliche Pflicht meiner Streithelfer Notar/Allianz und des Grundbuchamtes zur Regulierung des Schadens infolge der Falschbeurkundungen von 1982 war und infolge unterlassener Amtspflichten meiner betrügerischen Streithelfer wurde mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen gerichtlich festgestellt:

  • die Gesamtnichtigkeit des Notarvertrages mit Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 ( Anlage A 7) infolge der fahrlässigen Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 15.03.1982.

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000.

Beweis: Anlage A 7 – Nichtigkeit der Notarurkunde

  • die Löschung und Herausgabe meines Eigentum in Grünwald mit Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 (Anlage A 8)

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004

  • die Grundbuchlöschung meines Eigentum in Grünwald am 03.03.2005 von Amts wegen auf dem wir unser Leben aufgebaut hatten. (Anlage 5 a)

Durch den Verlust des Elternhauses in Grünwald (Wertgutachten 2004: EUR 2,88 MIO) erfolgte die Fälligstellung der darauf eingetragenen Kredite mit der Folge der Zwangsversteigerungen unseres EFH Starnberg, der ETW Garmisch und Verlust der ETW in Italien.

Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§ 322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 263 StGB, 826 BGB, das für den gesamten aufgezeigten Notarfall zutreffend ist und gemäß OLG-Urteil-Celle 3 U 239/04 vom 26.01.2005 und § 19 Abs. 1 Satz 2 BnotO::

„Kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten(Mutter gegen Tochter) im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht besteht“

Daher wurde die Urkundenbeteiligte-Mutter auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben. (RGZ 61, 359/365; 78,389/393; BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. §322 Anm. 9; Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80). Die Allianz hat sich auf diesem Wege um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundbuchberichtigungsansprüche verschafft, die mir bis heute verwehrt werden.

Daher ist die Mutter bzw. die Schwester Layritz an die sie die Immobilie (gerichtl. Wertgutachten 2004: Euro 2,88 Mio.) nach der Grundbuchlöschung 2005 übertrug, aus den Urteilen nur formell Berechtigte, und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben.

Gesetzliche Ansprüche

Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:

  • einen Grundbuchberichtigungsanspruch und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)

  • die Allianz hat mir sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die mir aus der fehlerhaften Notarurkunde(n) entstanden sind aus vorsätzlich verschuldetem Unrecht § 826 BGB, das bis heute andauert – Dauerdelikt § 78a, § 263 StGB mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes und der unwiederbringlichen Lebenszeit.

Schadenersatzprozesse gegen beklagten Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007

Vor diesem Hintergrund war auch der im Zuge vorgenannter Vorprozesse zeitgleich laufendende Schadenersatzprozess gegen den beklagten Nebenintervenient und Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007 unzulässig.

Gesetzlich maßgebend ist die Nebeninterventionwirkung meiner Streithelfer § 72,74,68 ZPO:

Die Nebeninterventions-Bindungswirkung dient zur Wahrung der gesetzlichen Ansprüche des Streitverkünders!

Das in den Folgeprozessen entscheidende Gericht hat die maßgebende Bindungswirkung nicht berücksichtigt und offen gelegt:

Das Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden und an die Interventionswirkung des § 68 ZPO, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht.

  • Vorinstanzliche LG Urteil MI 2405654/00 vom 02.01.2001 (Anlage 9 I)

Mein Mitverschulden ist ausgeschlossen:

Mit den fehlerhaften Beurkundungen von 1982 handelt es sich um eine Gesamtrechtsvernichtung bei der Beurkundung, die auch mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist ( anerkannt in der Rechtsprechung für die Fälle der Feststellungsklage, in denen die Feststellung den tatsächlich begehrten Zustand vollständig regelt)“. Beweis: Anlage A 9I Schadenersatzklage gegen Notar / Allianz

  • OLG-Urteil 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 (Anlage 9 II) 5 ½ Jahre: Ablehnung des Schadenersatzes:

Auch die OLG-Entscheidung hat die Allianz als beklagter Notar-Nebenintervenient, die seit 1995 zur gesetzlichen Schadenersatzzahlung verpflichtet war auf rechtswidrigem Weg unter Vortäuschung falscher Tatsachen unter der verletzten Notar- Allianz Schadensminimierungspflicht § 254 BGB sittenwidrig erschlichen, zudem waren bei Erlass des Urteils am 29.06.2006 8 Bände Gerichtsakten inkl. gerichtl. Wertgutachten der Villa in Grünwald verschwunden (Anlage A 10) und tauchten am 24.07.2006 (Anlage A 11) wieder auf.

Beweis: Anlage A 10 und A 11 Verschwundene Akten während Urteilsfindung inkl. Gerichtsgutachten

Der gesetzliche Schadenersatzanspruch wurde mir aberkannt:

„Wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter im Vorprozess von 1997!

Ein Vergleich in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten unter der verletzen Notarpflicht und des Grundbuchamtes ist ebenso rechtswidrig, wie die geführten Prozesse, außerdem widerspricht die Annahme eines einseitigen sittenwidrigen Vergleiches dem Gesetz:. Durch einen möglichen Vergleich vom 7.11.1997 (Anlage A 11a) wäre - die Notarhaftung weggefallen, - die darin vorgesehene Abgabe meiner Eigentumsanteile hätten die

Kreditkündigungen der im Grundbuch eingetragenen Banken zur Folge - der Vergleich war ausschließlich zugunsten der Schwester.) Der Notar/Allianz beteiligte sich nicht an dem Vergleich.

Beweis: Anlage A 11a RA Bub und Gauweiler – nicht annehmbarer Vergleich

  • BGH-VZR III 233/06 vom 07.12.2007

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Der Schriftsatz der BGH-Anwältin Frau von Giercke vom 12.01.2007 (Anlage 12) - Honorar EUR 21.623,33 war dementsprechend rechts- und sittenwidrig. Die Anwältin legte am 05.03.2007 das Mandat nieder und die Allianz zog ihre unzulässige Klage zurück. Die Allianz SE hatte innerhalb der 12 jährigen Prozesse ca. 400.000 EUR nur an aufgelaufenen Folgeschäden bezahlt. (gerichtliches Wertgutachten der Villa in Grünwald: - Stand 2004: EUR 2.88 Mio./ Stand:2021 ca. EUR 7.0 Mio. )

  • Beweis: Anlage A 12 – BGH Rechtsanwältin

Strafrechtliche Fakten

  1. Generalstaatsanwalt Dr. Strötz AZ: 4 AR 216/08 vom 06.05.2008

Unser Strafantrag unter Vorlage sämtlicher Urteile im o.g. Betrugsdelikt § 263 blieb ohne Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft!

  1. Strafurteil VRs 14241/109 vom 10.05.2010 (Anlage A 13)

Ohne die unterlassenen Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes Dr. Strötz im Betrugsdelikt meiner Streithelfer wäre unsere Verzweiflungstat an dem befreundeten Notar Dr. Sammeth mit Hilfsapell am 10.05.2009 nicht geschehen. Unsere Tat war die direkte Folge der 14 Jahre Rechtsbeugung schweren Ausmaßes mit gewolltem Eigentumsverlust, infolge der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982.

Beweis: Anlage A 13 – Strafurteil wegen erpresserischen Menschenraub

Vorgeschichte:

Wir waren unbescholtene, wohlhabende Bürger, mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München. Eine glückliche Familie mit 2 Kindern und stolz auf das, was wir uns jahrzehntelang auf der von meinem jüdischen Vater erschaffenen Immobilie in Grünwald, die er bei Notar Dr. Sammeth 1954 unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer jahrelanger schwerer körperlicher Arbeit. Hier durch umfangreiche Um-An- und Ausbauten der Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien - direkt am Strand.

Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg.

Gesetzeslose Ohnmacht

Nun standen wir in unserer gesetzeslosen Ohnmacht, in höchster Verzweiflung mit dem Rücken an der Wand und mussten irgendwie die drohende Gefahr unseres Ruins, den bevorstehenden Untergang unseres gesamten Lebenswerkes, abwenden.

Notar Frhr von Oefele, der den Fall kannte und Nachfolger von Dr. Sammeth war, hatte sich als Vermittler in der Notarsache mit Schreiben vom 18.04.2008 (Anlage A16) bei der Allianz und mir angeboten, welches die Allianz nicht annahm, die in dem Fall nie zu einer Einigung bereit war.

Beweis: Anlage A 16 Einigungsversuch

https://drive.google.com/file/d/1d7tpJudawtEOzinACWs_5LlXiwwU7EDb/view?usp=sharing Ein freundschaftliches Verhältnis mit Notar Dr. Sammeth bestand durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspielen der den Fall sehr gut kannte und die Erstbeurkundung 1954 (Fehler – Vergessen der salvatorischen Klausel) vorgenommen hat, daher ersuchten wir ihn in unserem Haus am 10.05.2009 verzweifelt um Hilfeleistung um gemeinsam mit Frhr von Oefele die Notar-Sache beenden zu können, der ja am 18.04.2008 seine Hilfe angeboten hatte.

Notar Dr. Sammeth verweigerte uns die Hilfe und in höchster Notwehr, im vermeintlichen Schutz der Notare, versuchten wir unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder, das wir im Schutz und Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut hatten, zu retten, indem wir Notar Dr. Sammeth in unserem Haus festhielten um von seinem ehemaligen Notarsozius Frhr von Oefele eine Faxbestätigung zu erhalten, mit der Zusage, dass er sich des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit angeboten hatte und wir folglich Notar Dr. Sammeth sofort freigelassen hätten.

In höchster Verzweiflung erschien uns das als ein angemessenes Mittel des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB um die weiteren bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer Immobilien in Starnberg und Garmisch abzuwenden.

Auszug gesetze-im-internet.de / Bundesamt der Justiz – StGB § 34

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Auch das entscheidende Strafgericht als Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden, an die Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO der rechtswidrigen Vorprozesse meines betrügerischen Notar-Streithelfer/Allianz und des Grundbuchamtes/Freistaat, das gerade im Strafprozess als unser Motiv und somit als Urteilswirkung bindend ist sowie an die gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare.

Das Straf-Urteil vom 10.05.2010 ist ebenfalls unter Vortäuschung falscher Tatsachen arglistig erschlichen worden, denn es beweist auch hier die unterlassenen Amtspflichten der Staatsanwaltschaft und des Richters Alt und Untätigkeit der Pflichtverteidiger, wie bei allen Anwälten in dem Fall, mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE, somit wurden die maßgebenden Fakten der Vorgeschichte des Notarfalls vertuscht:

Unsere Beweggründe, das Tatmotiv, die Hintergründe, Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat, insbesondere aber die rechtswidrigen Prozesse mit erschlichenen Urteilen, mit der unter der verletzten Allianz/ Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern meiner betrügerischen Streithelfer § 68 ZPO mit gewolltem Eigentumsverlust als Indizienbeweis fanden keinerlei Würdigung bei der Strafbemessung.

Unterschlagen wurde auch das gerichtl. Wertgutachten Maier der Immobilie Grünwald von 2004: 2,88 Mio. (Anlage A14) und der Inhalt meiner Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 EUR 6.7 Mio. Anlage ( Anlage A 15), sowie meine 21 Seiten vom 29.07.2009 womit ich in Untersuchungshaft der Staatsanwaltschaft alles aufzeigte, u.v.a.m. Beweis: Anlage A 14 – OLG MUC Gerichtliches Gutachten über 2.88 Mio. EUR https://drive.google.com/file/d/1UJqrf3leRAxb2IFn3gkSfXYEtI9V6rHS/view?usp=sharing

Beweis: Anlage A 15 – Schadenaufstellung vom 18.04.2007 https://drive.google.com/file/d/17cZP6uyj6XOHvYcYgejWCGNzoRR0hroF/view?usp=sharing

Die Sitzung wurde abgebrochen als ich von den verschwundenen Akten beim OLG zu berichten begann und bekam in den 7 Prozesstagen keine Gelegenheit mehr mich über den Fall weiter zu äußern. (Gehörsverstoss)

Die Notare und unsere Pflichtverteidiger sagten zu unserer Verteidigung nichts, ein Vertreter der Allianz war an jedem Prozesstag zugegen und protokollierte mit.

Man hat uns als Notaropfer und Hilfesuchende bei den Notaren Dr. Sammeth und Frhr. Oefele, zu 8 ½ und 7 Jahren Haft verurteilt und weggesperrt wegen räuberischer Erpressung!

Unsere Immobilien in Garmisch und Starnberg - unser Zuhause, wurde während unserer Haft, zwangsgeräumt und zwangsversteigert.

Beweis: Anlage A 17 und A 18 Zwangsversteigerung der Immobilien https://drive.google.com/file/d/1j4aAqD0S50k9csUmknkzcJnbQfaGYjrw/view?usp=sharing

Unsere Kinder und Enkelkinder haben wegen des Amtshaftungsbetruges den „Rechtsstaat“, Deutschland verlassen, da diese ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Unter der verletzten Notar- und Allianzpflicht, des Grundbuchamtes und des Staates findet seit 26 Jahren eine Familientragödie ohnegleichen statt. Wir werden wie seinerzeit mein jüdischer Vater zur NS-Zeit unschuldig gepeinigt genötigt, zwangsenteignet, inhaftiert und unverschuldet in die Armut getrieben, damit sich der Weltkonzern Allianz SE unseres gesetzlich marginalen Schadenersatzes bereichern kann mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder und der unwiederbringlichen Lebenszeit.

Die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf das ihr günstige rechtskräftige und schuldhaft erschlichene OLG-Urteil vom 14.09.2006 und unter dem Dauerdelikt des Betruges § 78a, 263 StGB werden wir seit 26 Jahren bis heute mit permanent drastischen Zwangsmaßnahmen und Alterationen der Gläubiger und Justiz bedroht und genötigt und es wird uns wiederholt Gefängnis angedroht um uns in dem Fall mundtot zu machen!

Gesetzliche Ansprüche

Wir sind schuldlos an gerichtl. festgestellten Notar- und Grundbuchfehlern lt. Urteil des LG M I von 2001 und die Allianz SE hat nachweislich als Notarhaftpflichtversicherer sämtliche Schäden selbst verursacht und zu ersetzen. Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 68,72,72 ZPO dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche:

Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:

1. Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus)und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)

2. Die Allianz hat mir den materiellen und immateriellen selbstverursachten nicht verjährten Schaden § 826 BGB und § 78a, 263 StGB Dauerdelikt zu ersetzen, der mir aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.

Dies gilt auch wenn die arglistig erschlichene Entscheidung des OLG 1 U 2463/01 vom14.09.2006 unter der verletzen Notar- und Allianz-Schadensminimierungspflicht § 254 BGB seit 1995 mit 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten rechtskräftig ist und es gilt das vorinstanzl. Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.

Dieses grobe Gesetzeslosigkeit unter schwersten Menschenrechtsverletzungen darf in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht bestehen bleiben und bitte um Wiederherstellung unserer verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte und unserer Würde.

Bitte helfen Sie unserer Familie und beantrage wie in Ihrem Ausschuss erwähnt den Fall zu veröffentlichen, damit darüber öffentlich diskutiert werden kann, welches Schicksal eine fehlerhafte Notarurkunde hervorruft und die Allianz SE sich mit BaFin und GDV nicht über die bestehenden Gesetze stellen darf. Wie z.B: in dem Panorama Beitrag der ARD https://youtu.be/W_k_XcEzXsw ersichtlich wird.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme welche Maßnahmen Sie zu unserem Schutz ergreifen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth

Bundeskanzlerin Dr. Merkel - Az: 012-K 609 542/04/0001

Bundespräsident Steinmeier - Az: 11-000 17 -15 -311 /18

Außenminister Maas - Az: Wgl 9569/2018

Ministerpräsident von Bayern, Dr. Söder - Az: B II 3-2000.2001-35-50-2

Vorstand der Allianz SE, Oliver Bäte AZ: 70 HV 95-750 152/50 NO WA

Präsident des Oberlandesgericht München, Herr Küspert AZ: 1 W 324/21

Sehr geehrte Amtsträger der BRD, sehr geehrter Herr Bäte, Vorstand der Allianz SE,

wir sind schuldlos an Notar- und Grundbuchfehlern, wir sind unschuldige Opfer des Staates, wir rufen Sie immerzu um Hilfe an und müssen um unsere verbürgten Grundrechte betteln. Wir sind verzweifelte Menschen in Not, die unter Androhung von Gefängnis mundtot gemacht werden sollen, die um ihr Leben fürchten und bei ausländischen Staaten um Hilfe und Schutz suchen müssen, da sich unter der verletzten Notar/ Allianzpflicht, des Grundbuchamtes und Staates eine Familientragödie ohnegleichen abspielt.

Es ist die Aufgabe der politischen Führung Menschen in Not vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die Politik erlässt die Gesetze, die von der Politik gemäß Amtseid § 56 GG verpflichtend zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit einzuhalten sind, die zum Schutz der verfassungsrechtlich verbürgten Menschenrechte dienen und deshalb bitten wir Sie und die Allianz dem Notarhaftpflichtfall ein Ende zu setzen, denn hinter uns steht das Recht, das zu schützen ist.

Wir haben keine Schuld, uns wurden 26 Jahre unseres Lebens durch den Notarfall gestohlen und unser Lebenswerk vernichtet und wie Sie bitte den Unterlagen und Urteilen entnehmen möchten, hat die Allianz in dem Fall sämtliche Schäden selbst verursacht und hat den Schaden auch zu ersetzen:

Die Allianz stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf das ihr günstige rechtskräftige OLG-Urteil 1 U 2463/01 vom 14.09.2006, das unter Vortäuschung falscher Tatsachen arglistig erschlichen wurde, welches bewusst rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt wurde, dem, was nicht recht ist, den Stempel des Rechts zu geben und unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten (inkl. Wertgutachten der Villa in Grünwald EUR: 2,88 MIO) nach 5½-jährigem Prozess zugunsten der Allianz ergangen ist.

Die OLG-Entscheidung wurde wie alle Urteile in den 15 Jahren unzulässigen Prozessen unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes - meine Streithelfer/Nebenintervenienten § 68,72,74 ZPO, Streitverkündung: 1996 und 1997 - auf rechtswidrigem Wege erschlichen und die BGH-Nichtzulassungsbeschwerde erging unter fehlenden Klageparteien am 07.12.2007, deshalb steht der Allianz SE der gerichtl. zuerkannte Anspruch - durch Aberkennung meines gesetzlichen Schadenersatzanspruches – nicht zu und aus derart erschlichenen Urteilen mit den Unterlassungen seit 1995 wurde fortgesetzt die Zwangsversteigerungen unserer Immobilien betrieben.

Bis heute fand in keinem Urteil und Beschluss, die maßgebende Nebeninterventionswirkung § 68 ZPO Berücksichtigung, die nie zu Lasten des Streitverkünders geht und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient! Die Interventionswirkung wurde auch in den Beschlüssen des LG M I AZ:15 0 16008 vom 01.02.2020 und OLG 1 W 324/21 vom 10.03.2021 nicht berücksichtigt, womit mir die staatliche Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung meiner Grundrechte verwehrt wird.

:

Der Konzern darf sich nicht länger auf das schuldhaft erschlichene OLG-Unwert Urteil vom 14.09.2006 berufen, da die die Allianz als Notarhaftpflichtversicherer ab Februar 1995 in Kenntnis der Gesamtrechtsvernichtung infolge der Amtspflichtverletzungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982 (Beschluss des BayObLG AZ: 2 Z 90/95 vom 7.12.1995 und OLG AZ: 31 U 5819/98 vom 05.07.1999) war und die gesetzliche Pflicht zur Schadensminimierung- bzw. Schadensersatzzahlung § 254 BGB hat und sich dieser unter Verlust unsere Immobilien unseres gesamten Vermögens bis heute mit unseren 51(!) Anwälten entzieht und das Grundbuch Grünwald weiterhin unrichtig bleibt.

Die Allianz SE hat mir als Geschädigte den verursachten, nicht verjährten Schaden § 826 BGB und § 78a, 263 StGB (Dauerdelikt)zu ersetzen, dies gilt auch wenn die erschlichene Entscheidung rechtskräftig ist und demnach gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und des Grundbuchamtes von 1982, einer Gesamtrechtsvernichtung, die auch mit dem gesamten Wert des angegriffenen Wertes anzusetzen ist.

Meine diesbezügliche Feststellungsklage vom 22.11.2020 liegt Ihnen und dem LG M I Gericht vor, die aber ohne Anwalt nicht gewertet wird und kein Anwalt übernimmt den Fall, mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE.

-

Wir sind unschuldige Opfer durch Fehler des Staates und bitten Sie, die Amtsträger des Staates und die Allianz SE nicht länger wegzusehen und dazu beizutragen, dass uns mit einer Einigung geholfen wird.

Geben Sie uns bitte unsere verbürgten Grundgesetze und unsere Würde zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth



 

E-Mail XXX


Von: Adrienne Weingarth <weingarthadrienne@gmail.com> Datum: Freitag, 12. Februar 2021 um 15:14 An: christine.lambrecht@bundestag.de <christine.lambrecht@bundestag.de>, Georg.eisenreich@stmj.bayern.de <Georg.eisenreich@stmj.bayern.de>, markus.soeder@soeder.de <markus.soeder@soeder.de>, Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de <Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de>, Peter.kuespert@olg-m.bayern.de <Peter.kuespert@olg-m.bayern.de>, beate.ehrt@ag-m.bayern.de <beate.ehrt@ag-m.bayern.de>, staatskanzlei@stk.bayern.de <staatskanzlei@stk.bayern.de>, bundesrat@bundesrat.de <bundesrat@bundesrat.de>, wahlkreis@reiner-haseloff.de <wahlkreis@reiner-haseloff.de>, ministerpraesident@stk.sachsen-anhalt.de <ministerpraesident@stk.sachsen-anhalt.de>, Angela.merkel@bundestag.de <Angela.merkel@bundestag.de>, angela.merkel@cducsu.de <angela.merkel@cducsu.de>, Horst.seehofer@bundestag.de <Horst.seehofer@bundestag.de>, ec-president-vdl@ec.europa.eu <ec-president-vdl@ec.europa.eu>, kai.spitzer@ec.europa.eu <kai.spitzer@ec.europa.eu>, Walter.steinmeier@bundestag.de <Walter.steinmeier@bundestag.de>, poststelle@bpra.bund.de <poststelle@bpra.bund.de>, peter.altmaier@bundestag.de <peter.altmaier@bundestag.de>, wolfgang.schaeuble@bundestag.de <wolfgang.schaeuble@bundestag.de>, heiko.maas@bundestag.de <heiko.maas@bundestag.de>, Olaf.scholz@bundestag.de <Olaf.scholz@bundestag.de>, info@bundestag.de <info@bundestag.de> Cc: secretariat@gfiainsurance.org <secretariat@gfiainsurance.org>, Victoria.saporta@iaisweb.org <Victoria.saporta@iaisweb.org>, lfink@blackrock.com <lfink@blackrock.com>, berlin@dpa.com <berlin@dpa.com>, Bodo-Klaus.Eidmann@munich-online.de <Bodo-Klaus.Eidmann@munich-online.de>, c.philippsen@faz.de <c.philippsen@faz.de>, chefredaktion@manager-magazin.de <chefredaktion@manager-magazin.de>, Christian.stenzel@bild.de <Christian.stenzel@bild.de>, diereportage@ndr.de <diereportage@ndr.de>, friedrich.kabler@axelspringer.com <friedrich.kabler@axelspringer.com>, Heribert.prantl@sueddeutsche.de <Heribert.prantl@sueddeutsche.de>, info@gruene-bundestag.de <info@gruene-bundestag.de>, info@tz.de <info@tz.de>, john.jungclaussen@zeit.de <john.jungclaussen@zeit.de>, klaus.ott@sueddeutsche.de <klaus.ott@sueddeutsche.de>, kontakt@hallo-meinung.de <kontakt@hallo-meinung.de>, Markus.knall@merkur.de <Markus.knall@merkur.de>, markwort@fdp-muenchen-land.de <markwort@fdp-muenchen-land.de>, oberhuber.nadine@capital.de <oberhuber.nadine@capital.de>, onlineredaktion@tz.de <onlineredaktion@tz.de>, poststelle@bka.de-mail.de <poststelle@bka.de-mail.de>, redaktion@starnberger-merkur.de <redaktion@starnberger-merkur.de>, redaktion_mm_online@manager-magazin.de <redaktion_mm_online@manager-magazin.de>, Robert.schneider@focus.de <Robert.schneider@focus.de>, sandra.janssen@burda.com <sandra.janssen@burda.com>, schilling.m@az-muenchen.de <schilling.m@az-muenchen.de>, sekretariat.schwintowski@rewi.hu-berlin.de <sekretariat.schwintowski@rewi.hu-berlin.de>, spiegel@spiegel.de <spiegel@spiegel.de>, 'handelsblatt@ handelsblattgroup.com' <>, eric.gujer@nzz.ch <eric.gujer@nzz.ch>, redaktion@focus.de <redaktion@focus.de>, monitor@wdr.de <monitor@wdr.de>, service-redaktion@rbb-online.de <service-redaktion@rbb-online.de> Betreff: Ermittlungsauftrag der Amtsträger wegen Rechtsbeugung seit 03.03.95 gemäß Amtsermittlungsgrundsatz - vs. Allianz SE und bayr. Justiz - evtl. Marktmanipulation DAX Unternehmen in Bayern durch BAFIN und Bayr. Justiz / www.m-j-g.de/vorstand.html gedeckt?

E-Mail per Fax

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident Dr. Haseloff

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder, Az: BII 3-2000.2001-35-50-2

Sehr geehrter Herr Minister des Staatsministerium der Justiz Herr Eisenreich

sehr geehrte Präsidentin des Amtsgerichts München Frau Beate Ehrt als Vorstand im Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. Az: GW-7169/19 und GW-7169/17

sehr geehrte Präsidentin des Landgerichts München Frau Andrea Schmidt Az: AZ: 2405654/00 Az: 15 0 16008/20

sehr geehrter Präsident des OLG München Herr Dr. Peter Küspert und Präsident des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes und Vorstand im Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. „Ich sehe die Demokratie in Deutschland derzeit noch nicht ernsthaft bedroht“ (https://www.diplomatisches-magazin.de/artikel/peter-kuespert-ich-sehe-die-demokratie-in-deutschland-derzeit-noch-nicht-als-ernsthaft-bedroht-an) Az: 1 U 2463/01 vom 14.09.2006

Hier wurde dieses OLG Urteil unter verschwundenen Akten 8 Bänden (Beweis Anlage –Akten verschwunden OLG München) der Vorprozesse mit Gerichtsgutachten der Immobilie in Grünwald 2.88 Mio EUR erlassen – Ich sehe hier die Demokratie zugunsten der Allianz SE gewollt außer Kraft gesetzt

Sie sind Vorstandsmitglieder der Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. und Hauptverantwortliche für den Schutz des verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzips in Bayern und untergraben durch Ihre Funktion als Präsidenten der jeweiligen Gerichte durch Ihren Vorsitz und Sitz der Gesellschaft im Justizpalast München gemeinsam mit Konzernen u.a. Allianz SE des Dr. Brüggemann und HypoVereinsbank Prof. Dr. Andreas Früh als „Schatzmeister“ die Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Münchener Gerichte.

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder, Az: BII 3-2000.2001-35-50-2

Sehr geehrter Herr Minister des Staatsministerium der Justiz Herr Eisenreich

der Ihnen vorliegende Beschluss des Landgerichts München I Az. 15 0 16 0008/20 vom 02.02.2021 verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.

Unhaltbar ist daher die gerichtliche Entscheidung des LG M I außerdem wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wurde, welches hier der Fall ist und die fortgesetzte Begehung des Betruges der Allianz SE seit 03.03.1995, im Wissen und Kenntnis der Richter, unberücksichtigt bleibt.

Hier wurde entgegen den gerichtlichen Urkunden- und anderen Beweisen gegen die Allianz SE und Grundbuchamt aus der Feststellungsklage vom 22.11.2020 und der Unrichtigkeit des Grundbuchamtes (Antrag Grundbuchberichtigung vom 06.09.2020, 26.09.2020 und 28.12.2020 gemäß Hinweis LG M I vom 17.12.2020) eine sachfremde Entscheidungen getroffen:

  1. „Mitverschulden an einem Notar- und Grundbuchfehler trotz des Schutzbereiches des Notares und Nebenintervention mit Streitverkündung des Notars und Grundbuchamtes / Freistaat Bayern“ entgegen des LG-Urteils von 2001 - in dem sämtliche Schäden mit der Beurkundung von 1982 festgestellt wurden.

  2. wurde kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, worauf sich das Gericht in der Klageabweisung beruft und der Betrug der Allianz SE seit 03.03.1995 unter Täuschung und der Herbeiführen des rechtswidrigen Zustandes mit dem Vermögensverlust und der Zwangsenteignungen unserer Immobilien vollendet ist, jedoch ist die Tat durch die Gerichte mit den andauernden Gläubigerforderungen resultierend aus dem Betrug bis heute nicht beendet und bleibt seitens des Gerichts weiter unangetastet bzw. berücksichtigt.

Dies ist z. B. bei der Bestimmung der Verjährungsfrist von Bedeutung, da die Verjährung gemäß § 78a StGB erst dann beginnt, wenn die Tat beendet ist. Außerdem kann sich ein Gehilfe nur vor Beendigung einer Tat der Beihilfestrafbar machen und sich hieraus ein Dauerdelikt des Amtshaftungsfalles ergibt. Durch die unterlassene Rechtsprechung des Landgerichts mit o.g. Beschluss wird das Dauerdelikt entgegen der Auffassung des Landgerichts weiter fortgesetzt und keine Verjährung eingetreten ist.

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen ist, ich dennoch bereits am 06.09.2020, 26.09.2020 und 28.12.2020 Anträge beim Grundbuchamt auf Grundbuchberichtigung und Feststellungsklage vom 22.11.2020 beim Landgericht München I gestellt habe und es Ihrer Amtspflicht entsprechend Ihrem Amtsermittlungsgrundsatz und gemäß den verfassungsrechtlichen Grundgesetzen Art. 3 Abs. 1 GG ist – hier von Amts wegen zu ermitteln.

Der Ausdruck von Amts wegen bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt. Im Strafrecht wird es zur Tatsache, dass die Verfolgung bestimmter Straftaten (Offizialdelikte) von Amts wegen durch den Staat zu erfolgen hat : Hier der Allianzbetrug mit fortgesetzten Folgen mit unterlassener Strafermittlungen – Generalstaatsanwalt Dr. Strötz Az: 4 AR 216/08 vom 06.05.2008 Folge: Richter Alt Az: 14 VRs 14241/109 vom 10.05.2010

Durch die Unterlassungen der Berichtigungen des Grundbuchamtes und aufgezeigter Willkür des Landgerichts besteht gemäß § 839 Abs 1 und 2 BGB nachgewiesene Amtshaftung. Welches mit der Enteignung unserer Immobilie in Grünwald (Bruchteilsbildung) Starnberg, Garmisch und Italien von Amts wegen, im Wissen des beteiligten Notar Dr. Walberer und der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer nicht fortgesetzt und nicht durch Amtsträger mit mehrfachen Anträgen nicht unterbrochen wurde.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,

auf Ihre Veranlassung hat mir Regierungsdirektor Dr. Thum des Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 01.09.2020 entgegen Ihrer und Herr Dr. Thums aufgezeigten Amtsermittlungsgrundsatz zur Untersuchungspflicht geantwortet mit dem Hinweis „Einen Antrag bei der Ausgangsbehörde zu stellen, die betroffen ist.“ zustellen, welche gemäß beiliegenden Beschluss sich deren Amtspflichten und Ihrem Hinweis entzieht und sich einer Grundbuchberichtigung des falschen Grundbuches widersetzt.

Das Schreiben vom 01.09.2020 ist eine Irreführung des Staatsministeriums, denn nach nun 6 Monaten wurden meine o.g. Anträge beim Grundbuchamt entgegen des o.g Hinweises abwiesen, das Landgericht München I entgegen meinem Feststellungsklage vom 22.11.2020 mich wiederum auf das Grundbuchamt verwiesen und selbst meine Feststellungsklage mit der Feststellung der Unrichtigkeit des Grundbuches mit Beschluss vom 02.02.2021 abgewiesen und mir Prozesskostenhilfe verwehrt wird, obwohl ich keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hatte.

Diese Willkür ist mit sofortiger Wirkung entsprechender Ihrer aufgezeigter Amtspflicht, ein Ende zu setzen und nicht Ratschläge den Geschädigten zu erteilen und den bewiesenen Amtshaftungsbetrug zu verschleiern und irreführend fortzusetzen.

Ich hatte Herrn Dr. Thum zur einvernehmlichen Klärung des gesamten Falles am 05.02.2021 um 11.00 Uhr wiederholt angerufen, ihn leider nicht erreicht und um Rückruf gebeten auf den ich bislang noch warte.

Der Amtshaftungsfall mit der seit 26 Jahren andauernden Verletzung unserer verfassungsrechtlichen Grundgesetze und Ihr verpflichtender Amtseid geben mir das Recht,

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder Az: BII 3-2000.2001-35-50-2

Sehr geehrter Herr Minister des Staatsministerium der Justiz Herr Eisenreich

und

die Präsidenten des AG – LG – OLG München

Sie aufzufordern, nach dem Amtsermittlungsgrundsatz, die Grundbuchberichtigung sowie die Feststellungsklage von Amts wegen vollumfänglichen gemäß o.g. Aufklärungspflicht, Anträgen und die verfassungskonforme Rechtsstaatlichkeit in diesem Fall

bedingt durch die fortgesetzte Rechtsbeugung

vorgenannte Richter des Landgericht ggfs. disziplinarisch wegen Unparteilichkeit (www.m-j-g.de/vorstand.html) zugunsten der Allianz SE zu verfolgen und gemäß den Ihnen vorliegenden gerichtlichen Beweisen einen gesetzeskonformen Beschluss auf der Grundlage meines Feststellungsantrages vom 22.11.2020, zu veranlassen, um die Rechtsstaatlichkeit und Objektivität der Gerichte in Bayern wiederherzustellen wegen der Eilbedürftigkeit bis zum 19.02.2021.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth

Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Dienstag, 9. Februar 2021 12:16 An: Angela.merkel@bundestag.de; ec-president-vdl@ec.europa.eu; kai.spitzer@ec.europa.eu; Walter.steinmeier@bundestag.de;poststelle@bpra.bund.de; peter.altmaier@bundestag.de; wolfgang.schaeuble@bundestag.de; heiko.maas@bundestag.de; Olaf.scholz@bundestag.de; info@bundestag.de; markus.soeder@soeder.de; 'Curth, Daniela (StK)'; 'ZIVILRECHT, STMJ'; oliver.beaete@allianz.com; michael.diekmann@allianz.com; hsn.ag@allianz.com; henning@baltershof-stiftung.de;Herbert.hainer@fcbayern.com; clarissa.haller@siemens.com; gerd.krick@fresenius.com; heinrich.frontzek@festo.com; fraktion@cducsu.de; Horst.seehofer@bundestag.de; Gabriel.Bernardino@eiopa.europa.eu; 'BUL'; poststelle@gensta-m.bayern.de;notarkammer@notarkasse.de; kanzlei@notare-ruhland-ruhwinkel.de; florian.toncar.wk@bundestag.de; kay.gottschalk@bundestag.de; poststelle@bafa.bund.de Cc: president@whitehouse.gov; info@joebiden.com; kamala.harris@doj.ca.gov; chairmanoffice@sec.gov; Christian.lindner@bundestag.de; 'Dean Baquet'; dan.mccrum@ft.com; secretariat@gfiainsurance.org; Victoria.saporta@iaisweb.org; lfink@blackrock.com; kfeinberg@feinberglawoffices.com; Michelle.Bachelet@ohchr.org; sotremba@kpmg.com; buerger@afdbundestag.de; investor.relations@allianz.com; info@allianzgi.de; bverfg@bundesverfassungsgericht.de;info@safkhetcapital.com; contact@rolandberger.com; Brent.Bracelin@gmail.com; tim.ryan@pwc.com; andy.baldwin@ey.com; joe.ucuzoglu@deloitte.com Betreff: Wirecard - Siemens - Fresenius - SEC Investigations - Allianz SE - Marktmanipulation DAX Unternehmen in Bayern durch BAFIN und Justiz / www.m-j-g.de/vorstand.html gedeckt. Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland mit Amtseid Art. 56 GG / Präsidentin der Europäischen Kommission Frau von der Leyen

  • Bundeskanzlerin Dr. Merkel Az: 012-K 609 542/04/0001

  • Bundespräsident Steinmeier Az: 11 – 000 17-15-311/18

  • Präsident des Bundestages Schäuble

  • Bundesfinanzminister Scholz

  • Bundeswirtschaftsminister Altmaier

  • Bundesinnenminister Seehofer

  • Außenminister Maas Az: Wgl. 9569/2018

  • Bayerischer Ministerpräsident Dr. Söder Az: B II 3-2000.2001-35-50-2

und Ermittlungsbehörden Staatsanwaltschaft, BAFIN, ESMA, EIOPA

Wie im Wirecard-Skandal greifen Sie und Ihre Kontrollgremien gegen einen Konzern nicht ein und es wird gegen den offensichtlichen Betrug der Allianz SE nicht ermittelt. Wir schreien seit Jahren um Hilfe, zeigen die Rechtbeugung und Unregelmäßigkeiten der Bafin und der Bayr. Justiz im Zusammenwirken der Münchener Juristischen Gesellschaft (www.m-j-g.de/vorstand.html), mit den Grundgesetzesverletzungen, Zwangsenteignungen unserer Immobilien und Machtmissbrauch an unserer jüdischen Familie an und völlig schuldlos an gerichtlich festgestellten fehlerhaften Notar- und Grundbucheintragungen von 1982 sind, was sie als Verantwortliche der Regierung und Amtsträger unberührt lässt und verschaffen hierdurch der Allianz SE einen Vermögensvorteil. Ihre unterlassene Beaufsichtigung der BAFIN wie bei Wirecard und im Allianz-Betrugs-Delikt mit den Aufsichtsräten der Allianz SE

  • Herr Hagemann Snabe , Siemens AG

  • Herr Dr. Eichinger, Fa. FESTO AG SE

  • Herr Dr. Gerd Krick der Fa. Fresenius Se & Co KG (Aufsichtsrat Michael Diekmann bei Fresenius Se & Co KG)

  • Herr Hainer, Aufsichtsrat des FC Bayern

  • Herr Karl Heinz Rummenigge Präsident des FC Bayern

stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland und der Welt dar, dass die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland außer Kraft setzt. siehe nachfolgende E-Mail.

Da stellt sich für jeden Analysten und Aktionär die Frage ob die Aktien dieser Konzerne - gegen Siemens und Fresenius AG hat die SEC bereits ermittelt - , mit gutem Gewissen weiter empfohlen werden können.

Als Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland gemäß Ihrem Amtseid Art. 56 GG haben Sie geschworen das Grundgesetz, die Gesetze des Bundes und die Rechtssicherheit durch die Verfassung zu wahren und in der Öffentlichkeit gedenken Sie in tiefer Demut der Holocaustopfer, während Sie über zwei Jahrzehnte die Hilfeschreie unserer jüdischen Familie ignorieren.

Sie dulden bis heute den Betrugsholocaust der Allianz SE, die sich als Notarhaftpflichtversicherer seit 03.03.1995 der gesetzlichen Schadenersatzpflicht im kumulativen Zusammenwirken mit den beteiligten Richtern und Generalstaatsanwälten der Bayerischen Justiz, den Notaren, Notarkammer, Rechtsanwälten und des Grundbuchamtes München/Freistaat Bayern (Allianz SE /Notar und Grundbuchamt waren Streithelfer §68, 72, 74 ZPO in den Verfahren) entzieht und sind dadurch mitverantwortlich für die Zwangsenteignung unserer Immobilien, unseres gesamten Vermögens und Lebens seit 26 Jahren. s. Tatbestand aus nachfolgender Email vom 13.08.2020.

Wie lange wollen Sie, die Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Allianz SE, über diesen Allianz-Holocaust, einem Trauma in der 3. Generation an unserer jüdischen Familie weiter hinwegsehen, entgegen der heutigen internationalen Gleichstellung sämtlicher Rassen und Nationalitäten und wir wie seinerzeit mein jüdischer Vater in der NS-Zeit, ebenfalls unschuldig auf das Schlimmste genötigt zwangsenteignet und inhaftiert wurden und unsere Kinder und Enkelkinder Deutschland verlassen haben.

Es kann nicht mit dem Finger auf Nachbarländer gezeigt werden, sondern angefangen werden im eigenen Land die Demokratie wieder herzustellen, die fernab von jeglicher Rechtsstaatlichkeit ist, wenn es Konzerne betrifft und die Gerichte sind zu einer unparteiischen Verfahrensführung gemäß der im Grundgesetz verankerten Grundrechte zu verpflichten, die geltendes Recht und daher bindend und maßgebend für alle Menschen sind!

Es ist Ihre Verpflichtung bei dem geringsten Verdacht von Unregelmäßigkeiten nachzugehen und detailliert aufzuklären, damit solche Fälle wie im Wirecard Skandal und Schmiergeldaffären wie Siemens AG – 2007- (allesamt in Bayern) sich nicht wiederholen, erst recht, wenn mehrfach Fälle von Korruption in Bayern aufgetaucht sind.

Beweis für das „Netzwerk“ ist der Verein der Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. https://www.m-j-g.de/vorstand.html mit Sitz im Münchner Justizpalast zusammen mit den Oberlandes- und Landgerichten, der sich über Mitgliedbeitrage finanziert und, in dem sich Rechtsanwälte, Richter, Generalstaatanwälte, Staatsanwälte, Präsidenten des LG und OLG München gemeinsam mit der Allianz SE und HypoVereinsbank vermutlich über Urteile und Verfahrensausgänge beraten. (Beweis: Quelle – https://www.m-j-g.de/gesellschaft.html das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis, von Legislative, Exekutive und Judikative.) hier wird die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zugunsten der Konzerne außer Kraft gesetzt.

Auch die Siemens-Schmiergeldaffäre 2007 zeigt wie unter dem „System“ die Bayr. Justiz nur unter massiven internationalen Druck die Ermittlungsakten an die SEC Behörde in Washington herausgegeben hat um lokale Konzerne zu schützen

Mitglieder dieses Vereins sind u.a. Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle AZ: 14 Zs 2632/18 und der ehemalige Generalstaatsanwalt Dr. Strötz AZ: 4 AR 216/08 vom 06.05.2008, die beide Ermittlungen gegen die Allianz SE abgewiesen haben, das von internen Absprachen mit Rechtsbeugung zugunsten der Allianz SE zeugt.

Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Scholz,

Ihnen untersteht die Beaufsichtigung der BAFIN und fordern Sie letztmalig auf, wie bereits mit E-Mail vom 13.08.2020 Ihre vom Gesetzgeber übertragene Verantwortung und Amtseid ernst zu nehmen, Ihre Aufgabe zu erfüllen und unter Ihrer Kontrolle ist die BAFIN zu verpflichten umgehend den Allianz-Betrug aufzuklären, der unter mehrjährigen Aufforderungen mit unseren Immobilien-Zwangsenteignung ohne gerichtlich festgestellten Schadenersatz schließlich der BAFIN seit 2003 Az: Q 23 (101978) 194-2095/2003 und AZ: Q 24-VU 5312-397/03 vorliegt und Ihnen sehr geehrter Herr Scholz sowie der ESMA und EIOPA spätestens seit 13.08.2020 gemäß E-Mail Verlauf vollumfänglich bekannt ist!.

Hierzu auch mein Appell an den FDP Abgeordneten Herrn Florian Toncar, Herrn Scholz gemäß seinem „Weckruf zu mehr Kontrolle“ und entsprechend dem Finanzmarktintegritätsgesetz zur Sorgfalt zu verpflichten.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,

Fortgesetzte Rechtsbeugung zugunsten der Allianz SE in Bayern durch Beschluss vom 02.02.2021 des Landgericht München I Az. 15 0 16008/20.

Die Richter des Landgericht München I AZ: 15 0 16008/20 Herr Dr. Tholl (Vorsitzender Richter), Herr Dr. Kröger und Frau Dr. Höffe, setzen die Rechtsbeugung zugunsten der Allianz SE mit Beschluss vom 02.02.2021(Anlage) ungehindert fort, ungeachtet der Feststellungsklage vom 22.11.2020 mit zahlreichen Beweisen gegen die Allianz SE die ausschließlich auf Urteilsbeweisen basieren (Anlage) und Ihnen vorliegen. Hierzu verweise ich auch auf mein Hilfsappell an Sie mit meinem Schreiben vom 24.01.2021 (Anlage).

Daher ist es Ihre Aufgabe und Verantwortung als Ministerpräsident von Bayern und Jurist, der jahrzehntelangen Rechtsbeugung der Bayerischen Justiz zugunsten der Allianz SE umgehend Einhalt zu gebieten, denn Rechtsbeugung durch Richter sind eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und stellen für jeden Bürger und Notargeschädigten eine elementare Gefahr mit fatalen Auswirkungen dar, die den Gesetzgeber und Amtsträger verpflichten einzuschreiten, da Rechtsbeugung nach § 339 StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

Weiterer Beweis für diese Willkür und Rechtsbeugung zum Schutze von Konzernen mit möglichen illegalen Absprachen in Vereinen. – Münchener Juristische Gesellschaft e.V. In diesem Amtshaftungsbetrug waren im 5 ½ jährigen (!) Notarhaftungs-Schadenersatzprozess vor dem OLG München 1 U 2463/01 gegen die Allianz SE zur Urteilsfindung 8 Bände Gerichtsakten mit Gerichtsgutachten von 2004 mit dem Wert unserer Immobilie in Grünwald in Höhe von Euro 2,88 Mio verschwunden!

Die Verfassung und die Grundgesetze geben mir hier das Recht, Sie sehr geehrter Herr Dr. Söder zum Handeln aufzufordern und zu veranlassen, vorgenannte Richter des Landgericht ggf. disziplinarisch wegen Unparteilichkeit (www.m-j-g.de) zu verfolgen, den Beschluss vom 02.02.2021 aufzuheben und gemäß den Ihnen vorliegenden gerichtlichen Beweisen einen gesetzeskonformen Beschluss auf der Grundlage meines Feststellungsantrages vom 22.11.2020 in Konvergenz zu dem Landgerichtsurteil LG MI AZ: 2405654/00 vom 02.01.2001 in dem sämtlicher Schaden mit der Beurkundung 1982 festgestellt wurde, zu veranlassen, um die Rechtsstaatlichkeit und Objektivität der Gerichte in Bayern wiederherzustellen.

Jegliches Abwarten und Unterlassung von Amtspflichten stellt einen Verstoß gegen Ihren Amtseid und Grundgesetzesverletzung dar und es ist in Ihrer Verpflichtung den Schutz der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Bayern zu wahren und bei nur geringsten Verdacht von Unregelmäßigkeiten nachzugehen und detailliert aufzuklären, damit solche Fälle wie in Wirecard und Schmiergeldaffären wie Siemens AG – 2007- (allesamt in Bayern), Ermittlung Securites and Exchange Commission sich nicht wiederholen. Denn Sie sind als Ministerpräsident für den Schutz des Volkes und des Bürgers zuständig und Ihnen obliegt neben der Pflichten des Herrn Scholz und von Frau Merkel im eigenen Bundesland für Recht und Ordnung Sorge zu tragen und erst Recht, wenn mehrfache Fälle von Korruption in Bayern aufgetaucht sind und eine Integrität der Justiz in Bayern in Gefahr ist.

Sehr geehrter Herren der Allianz SE

  • Oliver Bäte Vorstand

  • Aufsichtsratsvorsitzender Michael Diekmann

  • Aufsichtsratsvorsitzender Schulte-Noelle a.D. – Inhaber der Baltershof Stiftung mit ausschließlicher Schulte-Noelle Familien Vertretung – unter Allianz SE Telefonnummer 089-3800-0 zu erreichen. / mögliches Steuersparmodel? und Schuldbekenntnis zu den „Schatten der NS-Vergangenheit“ in nachfolgender Email

Sie haben mit Ihrer grausamer Profitgier zu NS-Zeit jüdischen Menschen, Lebensversicherungen im Wissen verkauft, diese niemals ausbezahlen zu müssen, um Beiträge zu kassieren, Ihr Unternehmen damit aufzubauen durch Finanzierung mit dem Geschäft der Juden Vergasungen mit dem Tod an Unschuldigen. Heute zerstören Sie mit Ihrem fortgesetzten „Betrugs-Holocaust“ systematisch seit 26 Jahren, drei Generationen an unserer jüdischen Familie mit vorsätzlichen Zwangsenteignung unserer Immobilien mit Zerstörung unseres Lebenswerks und Lebens und entziehen sich als Notarhaftpflichtversicherer (jährlich gibt es tausende Notarfälle) dem gesetzlichen Schadenersatz um damit die Allianz SE Aktie gemeinsam mit Ihrem Sitz und dem Netzwerk im Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. und Transparency e.V. illegal konkurrenzloser zu gestalten. Hier ist die Ausbildung eigener gerichtlicher Gutachter und Zahlungen von Mitgliedbeiträgen lukrativer als marginale gesetzliche Schadenersatzzahlungen zu leisten. (Beweis – Beitrag NRD – gegen den Sie Unterlassungsklage erhoben haben.) https://www.youtube.com/watch?v=pK2_6QvjU7A&t=502s

Bei solchen Anschuldigungen gegen ein deutsches Dax-notiertes Unternehmen, welches sich vor Schutz von US-Ermittlungsbehörden von der NYSE distanzierte und deren dubiosen Geschäftsphilosophie in Deutschland weiter betreibt, stellt sich für jegliche Analysten die Frage ob die Allianz SE Aktie und der am Betrug beteiligten Aufsichtsräten der Siemens AG, Fresenius AG (gegen beide hat die SEC bereits ermittelt) mit gutem Gewissen weiter empfohlen werden kann.

Ihre Schadensmaximierungspolitik anfänglicher Schaden DM 80.000 – gerichtliches OLG Gutachten unserer VILLA Grünwald EUR 2.88 MIO ,womit wir durch Sie, als beteiligter Streithelfer § 72,74 ZPO in den Verfahren unter der verletzten Notarpflicht gewollt zwangsenteignet wurden und den daraus entstandenen Zwangsversteigerungen des EFH Starnberg, ETW Garmisch, ETW Italien sind zu Ihrer Zahlung von insgesamt ca. 400.000,- Euro (aufgelaufene Schäden) kein Schadenersatz, sondern ausschließlich auf selbstverursachte aufgelaufene Schäden durch Ihre Konzernführung zurückzuführen, in dem Sie sich des gegen das Urteil des Landgerichts München LG MI 2405654/00 seit 02.01.2001 wiedersetzen um Geschädigte vorsätzlich ihrer Existenz zu berauben und uns an der gerichtlichen Verteidigung gemeinsam mit Ihrem Netzwerk u.a. mit Sitz im Münchener Justizpalast Dr. Hendrik Brüggemann als Leiter für Recht & Compliance der Allianz Deutschland AG zu hindern.

Zahlreiche Einigungsversuche wurde von Ihnen mit der Behauptung falscher Tatsachen abgewiesen, auch unser persönliche Vorsprache in Ihrem Hause im Headquarter – Königinstraße28 - 2008 blieb erfolglos, wie zuletzt das Schreiben Ihres Chefsyndikus Dr. Ress vom 11.08.2020 beweist. Trotzdem sind wir weiterhin zu einer außergerichtlichen Einigung bereit.

Notar Dr. Albrecht – Präsident der Landesnotarkammer Bayern AZ: 3/4/1.1.4.7

Die beteiligten Notare Dr. Walberer, Dr.Terwey, Ruhland und der Präsident der Landesnotarkammer Dr. Albrecht ,die sogenannten „Eckpfeiler des Staates“ übernehmen keinerlei Verantwortung zur Heilung des seit 26 Jahren andauernden Falles an dem wir gemäß LG MI 2405654/00 seit 02.01.2001 völlig schuldlos sind und entziehen sich jeglicher Amtspflichten, obwohl der Schaden mit der Beurkundung des Notar Dr. Walberer und den Folge-Notare angelegt und durch das Grundbuchamt München ungeprüft eingetragen wurde.

Als Notar- und Grundbuch- bzw. Staatsgeschädigte fordern wir öffentlich die genannten hauptverantwortliche Amtsträger der Regierung Deutschlands und die Vorstände bzw. Aufsichtsräte der Allianz SE auf, erfüllen Sie Ihren Amtseid und Verantwortung u.a. FISG § 107 Abs. 4, stellen Sie unsere verletzten Grund- und Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit an unserer jüdischen Familie wieder her. Es darf nicht länger abgewartet werden und erwarten Ihre Veranlassung und Stellungnahme bis 19.02.2020.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth

Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Donnerstag, 13. August 2020 16:48 An: Angela.merkel@bundestag.de; Walter.steinmeier@bundestag.de; poststelle@bpra.bund.de; heiko.maas@bundestag.de; Olaf.scholz@bundestag.de; info@bundestag.de; alexander.dobrindt.wk@bundestag.de; alexander.dobrindt@bundestag.de; markus.soeder@soeder.de; Curth, Daniela (StK); buerger@afdbundestag.de; felix.hufeld@bafin.de; oliver.beaete@allianz.com; michael.diekmann@allianz.com; hsn.ag@allianz.com; henning@baltershof-stiftung.de; Herbert.hainer@fcbayern.com; clarissa.haller@siemens.com; investor.relations@allianz.com; info@allianzgi.de; gerd.krick@fresenius.com; heinrich.frontzek@festo.com; fraktion@cducsu.de; Horst.seehofer@bundestag.de; Gabriel.Bernardino@eiopa.europa.eu; 'BUL'; bverfg@bundesverfassungsgericht.de Cc: president@whitehouse.gov; chairmanoffice@sec.gov; Dean Baquet; dan.mccrum@ft.com; secretariat@gfiainsurance.org; Victoria.saporta@iaisweb.org; lfink@blackrock.com; kfeinberg@feinberglawoffices.com; Michelle.Bachelet@ohchr.org; Ornit.Michael@wjc.org Betreff: Anzeige auf Strafermittlungen / Anzeige Staatshaftung Grundbuchamt München / Freistaat Bayern und Notarhaftung der Allianz SE mit Aufsichtsräte und Richtigstellung / Schadenersatzforderung gegen Medienberichte

Sehr geehrte Amtsträger der BRD, Ermittlungsbehörden Bafin, ESMA, EIOPA, Vorstände und Aufsichtsräte der Allianz SE und Medienvertreter,

In Sachen

1. Staatshaftung des Grundbuchamtes München / Freistaat Bayern gemäß Urteil BayObLG - Az. BR 2 Z 90/95 vom 07.12.199 Freistaat Bayern: Streitverkündung 03.07.1997 2. Notarhaftung der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer/ Streithelfer /Nebenintervenient: OLG Urteil Gesamtnichtigkeit des Notarvertrages 31 U 5819/98 05.07.1999 Streitverkündung 17.12.1996 Allianz SE Az: 70 hv 95-750 152/50 NO Wa

3. Berichtigung der Medienberichte: Dass die Allianz SE seit 1995 eingebunden und ursächlich für die Notar- Geiselnahme in Starnberg am 10.05.2009 war. https://drive.google.com/drive/folders/1ClCVrv9dh5jIGwTkez5j2VBDwjU0yAPP?usp=sharing)

Hier: 25 Jahre schwerste Grundgesetzes- und Menschenrechtsverletzungen an jüdischer Familie

Tatbestand:

Dazu erhalten Sie in Anlage zur Überprüfung und Ermittlung sämtliche Urteile des andauernden Amtshaftungsdelikts seit 1995, die der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer/Prozessbeteiligter/Streithelfer § 68 Nebenintervention mit Bindungswirkung und Beklagte in Vertretung der Notarswitwe Antonia Walberer ebenfalls vorliegen.

Hinweis:

Dem Notar und Freistaat Bayern wurde in dem Prozess mit der Feststellung auf Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982, infolge fehlerhafter Grundbucheintragungen Urteil BayObLG - Az. BR 2 Z 90/95 vom 07.12.199 und fahrlässiger Amtspflichtverletzung des Notars bei der Beurkundung am 15.03.1982 OLG München 31 U 5819/98 05.07.1999 der Streit am 17.12.1996 und dem Freistaat Bayern am 03.07.1997 verkündet.

Die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer entzieht sich seit Februar 1995 der gesetzlichen Schadenersatzzahlung mit dem Dauerdelikt, der bis heute andauernden vorsätzlich verletzten Notar- und Haftpflicht , der unterlassenen Neubeurkundungs- und Schadenersatzzahlungspflicht, mit rechtswidrigen Prozessen und Urteilen, der unterlassenen Amtspflichten von Notaren, Richtern und im Interessenskonflikt stehenden Rechtsanwälten in München und hat damit gewollt die Zwangsenteignungen unserer Immobilien der Villa in Grünwald (Wert EUR 6-7 Mio.) unser EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere unverschuldete Armut zu verantworten.

Ein Mitverschulden an diesem Amtshaftungsdelikt ist ausgeschlossen (Beweis LG MI 2405654/00 vom 02.01.2001) und durch die Gesamtvernichtung unseres Lebenswerkes und Angriff unserer Menschen- und Grundrechte versuchten wir am 10.05.2009 mit unserer Verzweiflungstat des rechtfertigenden Nötigungsnotstand § 34 StGB mithilfe der Notare Dr. Sammeth und Frhr von Oefele - der bereits am 18.04.2008 die Vorstände der Allianz SE zu einer Einigung ersucht hatte (Beweis in Anlage) - den Notarfall nach 14 Jahren Amtsmissbrauch mit Eigentumsvernichtung zu beenden. Diese Fakten fanden ebenfalls bei der Urteilsfindung bei dem Strafgericht und der Strafbemessung keine Berücksichtigung.

Auch in dem Strafprozess war ein Protokollführer der Allianz SE an sämtlichen Verhandlungstagen anwesend.

Beweise: Beiliegendes Dokument „Der Amtshaftungsbetrug.pdf“ mit Urkunden und Gerichtsurteile – Schriftverkehr und falsche Medienberichterstattungen

Sehr geehrte Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland mit Amtseid Art. 56 GG

  • Bundeskanzlerin Dr. Merkel Az: 012-K 609 542/04/0001

  • Bundespräsident Steinmeier Az: 11 – 000 17-15-311/18

  • Außenminister Maas Az: Wgl. 9569/2018

  • Bundesfinanzminister Scholz

  • Bundesinnenminister Seehofer

  • Ministerpräsident Dr. Söder Az: B II 3-2000.2001-35-50-2

Die Amtshaftung stellt ein zentrales Element des deutschen Staatshaftungsrechts dar. Sie folgt aus § 839 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Art. 34 S. 1 des Grundgesetzes (GG). Hiernach haftet der Staat auf Ersatz der Schäden, die durch eine schuldhafte Amtspflichtverletzung eines Amtsträgers (Grundbuchamt München) in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts verursacht werden und die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer die gesetzliche Schadenersatzzahlung seit 25 Jahren verweigert aber durch Teilzahlungen in Höhe von ca. 400.000 EUR anerkannt, obwohl ein gerichtliches Gutachten von EUR 2.8 Mio. der Allianz SE vorliegt. Der Amtshaftungsanspruch stellt einen deliktischen Anspruch dar.

Es liegt daher in der Pflicht der Bayerischen Regierung bzw. des Ministerpräsident Söder für die entsprechende Umsetzung der Gesetze Sorge zu tragen, bei nachgewiesener Nichtzahlung der Notarversicherung / Allianz SE gesamtschuldnerisch den Schaden gemäß § 249 BGB zu begleichen und uns als Geschädigte aus Staats- und Notarhaftung die Schadensregulierung nicht mehr auferlegt werden kann.

Die Bindung der Ausübung der Staatsgewalt an die Verfassung insbesondere der Grundrecht des Einzelnen. Der Rechtsstaat muss Schutz vor staatlichen Machtmissbrauch, die Rechtsgleichheit, die Rechtssicherheit, die Sicherung der staatlichen Ordnung durch die Verfassung gewähren.

Wir Notaropfer schreien seit 25 Jahre um Hilfe und der Staat sieht weg, wie in der NS Zeit.

Gemäß der Gesetze ist von Amts wegen Ermittlungen zum Schutz des Bürgers einzuleiten, damit Ermittlungseingaben gegen Konzerne nicht im Sande verlaufen bzw. mit „nicht erkennbar“ zugunsten der Allianz SE zurück gewiesen werden, wie zuletzt von Generalsstaatsanwalt Reinhard Röttle AZ:14Zs 2632/18 vom 24.09.2018, die vermutlich in der „Münchner Juristischen Gesellschaft e.V.“ (https://www.m-j-g.de/vorstand.htm) mit Sitz im Münchener Justizpalast mit Richtern, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsanwälten zusammen mit der Allianz SE über die „Urteile und Verfahrensausgang beraten.“ Wie unser Amtshaftungsfall beweist.

Medienberichte der Süddeutschen Zeitung Münchner Merkur über Bestechung und Korruption in Deutschland https://drive.google.com/drive/folders/1hOJfVZl74Ry0c4Xchk5ztotDLIFLePBQ?usp=sharing

Sehr geehrter Herren der Aufsichtsbehörden über Banken und Versicherungen,

  • Finanzminister Scholz

  • Präsident der Bafin Hufeld und Verwaltungsrat der EIOPA (aus aktuellem Anlass von EIOPA Seite gelöscht)

  • Präsident Bernardino der EIOPA

  • ESMA

Hier: Anzeige auf Strafermittlung

in Ihrer Funktionen als Aufsicht über die Allianz SE Versicherung unterlassen Sie Ermittlungen gegen die Allianz SE wie seinerzeit der Präsident der Bafin Jochen Sanio von 2003- 2008 Az. Q 24-VU 5312-387/03, Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003,

damalige Beraterin Anne Katrin Achleitner – Frau von CFO Allianz SE Paul Achleitner, der verantwortlich für Kontenschließungen meines Sohnes und seiner Firma Deutschland und USA war, nachdem Herr Achleitner zur Zahlung der Vollstreckbaren Ausfertigung aufgefordert wurde. Die Allianz SE hat vorsätzlich die mit Urteil des OLG München 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 ausgeurteilte Vollstreckbare Ausfertigung in Höhe von ca. 447.000 EUR inkl. Zinsen nicht ausgezahlt, trotz Zahlungsaufforderung meines Sohnes und damit gewollt die Zwangsversteigerung unserer Immobilien in GAP und STA zugelassen. Der Betrag wurde von der Allianz SE 2008 / zwei Jahre später an mittlerweile aufgelaufene Folgeschäden und Rechtskosten bezahlt und dies erst nach Anzeige bei der Security Exchange Commission. Gläubigerumgehung mit Billigung der Bafin! Auch dieser Allianzfall ist ein Beispiel wie die Bafin mit unterlassenen Ermittlungen wie z.B. Siemens AG 2007 und Wirecard schützt, da sie nachweislich von diesen durch Mitgliedsbeiträge finanziert wird und der Bundesfinanzminister Olaf Scholz dieses Konstrukt billigt.

Herr Bundesfinanzminister Scholz, wir fordern Sie öffentlich auf Ihrer Amtspflicht und Amtseid zu erfüllen und unverzüglich strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemaligen CFO Allianz SE Herrn Paul Achleitner, Aufsichtsratsvorsitzenden Diekmann wegen Gläubigerbenachteiligung bzw. Umgehung und vorsätzlicher Existenzvernichtung von Notargeschädigten einzuleiten.

Sehr geehrte Herren der Allianz SE Az: 70 hv 95-750 152/50 NO Wa

  • Vorstand Oliver Bäte

  • Aufsichtsratsvorsitzender Herr Diekmann

  • ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender Dr. jur. Schulte-Noelle /Baltershofstiftung

und Aufsichtsräte der Allianz SE – mein Hilfsapell Schreiben vom 12.06.2020 – mitverantwortlich Herrn Diekmann zur Einsicht zu bewegen!

  • Herr Hainer, Aufsichtsrat des FC Bayern

  • Herr Karl Heinz Rummenigge Präsident des FC Bayern

  • Herr Hagemann Snabe , Siemens AG

  • Herr Dr. Eichinger, Fa. FESTO AG SE

  • Herr Dr. Gerd Krick der Fa. Fresenius Se & Co KG (Aufsichtsrat Michael Diekmann bei Fresenius Se & Co KG)

Ich beziehe mich auf unsere unzähligen Einigungsversuche und Schreiben bis dato u.a. Schreiben vom 14.02.2008 in Anlage und mit welcher Verzweiflung wir Ihnen die Schäden und Alterationen gegen meinen Ehemann, mich und unseren Sohn aufgezeigt hatten, die bis heute ungehemmt als Folgeschäden gegen meine jüdische Familie, Sohn mit Firma in USA, ungehindert weiter betrieben werden, infolge Ihrer unterlassenen gesetzlichen Schadenersatzzahlungspflicht §249 trotz 1995 und 1999 gerichtlich festgestellter Grundbuchfehler und Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 infolge fahrlässiger Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 15.03.1982. Selbst der Einigungsversuche des Notars FrHr von Oefele mit Schreiben vom 18.04.2008 blieb von der Allianz SE unbeantwortet. (siehe Anlage) Gemäß beiliegenden Medienberichten wird ersichtlich wie Sie sich generell bei Schadenersatzzahlungen verweigern und absichern. (https://drive.google.com/file/d/1kPzQ3N_KHp9Mt7Q9WxU2Ui-eJHJyy2H4/view?usp=sharing) Versichert und verloren https://drive.google.com/file/d/1kPzQ3N_KHp9Mt7Q9WxU2Ui-eJHJyy2H4/view?usp=sharing

Beweise: Sämtliche Medienberichte über Allianz SE u.a. „die Nein Sager“ im Ersten - Panorama

Aus der Anlage entnehmen Sie die Rechtswidrigkeit der Prozesse, die seit 1995 unter dem Dauerdelikt der verletzten Notar und Allianzpflicht, der unterlassenen Neubeurkundung- und Schadensersatzzahlungspflicht und Streithelfer § 68 ZPO mit Nebenintervention mit gewolltem Eigentumsverlust sämtlicher Immobilien Villa in Grünwald, EFH Starnberg und ETW Garmisch ergangen sind und bis heute durch Folgeprozesse unter Notar- und Staatshaftung leiden, verfolgt werden und in unverschuldeter Armut mit ständigen Alterationen leben.

Veröffentlicht am 16.09.2001 Allianz-Vorstands-Chef Henning Schulte-Noelle und der US-Historiker Gerald D. Feldman im WELT am SONNTAG-Interview https://www.welt.de/print-wams/article615285/Schatten-aus-dem-Dritten-Reich.html Schatten aus dem Dritten Reich „...zu wenig mit notwendigen moralischen Wertmaßstäben beschäftigt.. ..auch dieses Unternehmen... Das ist ein Prozess der Bewusstseinswerdung... Wir müssen alles dafür tun, dass sich so etwas nicht wiederholt ...Besonders bedrückend empfand ich den schleichenden Prozess des Verlustes wirklicher Werte... Dies verband sich mit der menschlichen Schwäche, dem Anpassungsdruck stärker nachzugeben, als bei etwas mehr Mut notwendig gewesen wäre...“

Es hat sich seitdem bei der Allianz SE nichts verändert, denn die grausame Profitgier des Versicherungsunternehmen ist die gleiche wie damals zur NS Zeit, als die Allianz während dem Holocaust – Juden Lebensversicherungen verkaufte um die Beiträge zu kassieren und dies im Wissen, Lebensversicherungen niemals ausbezahlen zu müssen. Durch diese strafrechtliche Vorgehensweise und Profit zum Leid anderer – die bis heute ohne strafrechtliche Konsequenzen blieb – konnte die Allianz ihre Macht in der Welt ausbauen und wuchs zu einem der größten Versicherer und Finanzdienstleister der Welt an.

Dem Allianz – Holocaust seit 1995 an unserer jüdischen Familie ist sofort ein Ende zu setzen , denn es ist ein Trauma in der 3. Generation, das uns bis heute ins Jahr 2020 entgegen der internationalen Gleichstellung sämtlicher Rassen und Nationalitäten begleitet und uns das Gleiche wiederfahren ist wie meinem jüdischen Vater in der NS-Zeit, der ebenfalls unschuldig auf das Schlimmste genötigt zwangsenteignet und inhaftiert wurde.

Dieses Unrecht in Deutschland hat unsere geliebten Kinder und Enkel veranlasst Deutschland zu verlassen, da diese ebenfalls rechtswidrig verfolgt wurden.

Mein lieber Ehemann ist durch den Notar/Allianzbetrug 2002 frühpensioniert worden, ist jetzt schwer herzkrank mit 2 Schlaganfällen (Anlage Foto) und wir werden weiter mit Zwangsmaßnahmen von Gläubigen aus Folgeschäden genötigt. Sie als Lebens- und Haftpflicht Versicherer zerstören nicht nur vorsätzlich unsere Immobilien als Notargeschädigte, sondern auch vorsätzlich Menschenleben und zeigen keinerlei moralische Verantwortung als Vorstand und Aufsichtsräte entgegen des Corporate Codex und Menschenrechte.

Sie denken ausschließlich gewinnorientiert , denn Sie wissen, dass wir gesetzlich so zu stellen sind, wie ohne das schädigende Ereignis der fehlerhaften Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 und verweise auf § 249 BGB.

Sehr geehrte Chefredakteure die folgende Artikel veröffentlich haben https://drive.google.com/drive/folders/1ClCVrv9dh5jIGwTkez5j2VBDwjU0yAPP?usp=sharing

aus dem obigen Text und Beweisen mit Urteilen entnehmen Sie bitte, dass entgegen Ihrer Medienveröffentlichungen im o.g. Fall die Allianz SE seit 1995 als Notarhaftpflichtversicherer/Prozessbeteiligter/Streithelfer § 68 Nebenintervention mit Bindungswirkung und Beklagte in Vertretung der Notarswitwe Antonia Walberer beteiligt war.

Aus diesen Gründen sind sämtliche Veröffentlichungen mit sofortiger Wirkung richtig zu stellen, denn sie stehen nicht im Einklang des Pressekodex in Zeiten von „Fake News“, verletzter Menschenrechte, ordentlicher Berichterstattungen und Antidiskriminierung bzw. Rassismus und erwarten Ihre Nachricht bis zum 25.08.2020.

Darüber hinaus zeigen wir evtl. Schadenersatzansprüche bzw. strafrechtliche Konsequenzen an.

Wir fordern als Notar- und Grundbuch- bzw. Staatsgeschädigte öffentlich die genannten Amtsträger in Deutschland und die Vorstände bzw. Aufsichtsräte der Allianz SE auf, Ihren Amtseid bzw. Verantwortung zu sehen und die Grund- und Menschenrechte zu achten, wieder herzustellen und erwarten eine entsprechende Stellungnahme bis spätestens 25.08.2020.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth


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