Herbert Hainer, Aufsichtsrat Allianz SE - Präsident des FC Bayern München
Der Aufsichtsrat hat die Aufgaben den Vorstand - CEO Oliver Bäte Allianz SE - zu beraten insbesondere zu überwachen und zu kontrollieren. Herr Hainer ist im Wissen des Allianz Betrug mit Schreiben vom 13.06.2020 und mehrfachen Aufforderungen den Betrug der Allianz SE seit 1995 zu beenden.
E-Mail vom 05.08.2021
Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: Donnerstag, 5. August 2021 um 12:03 An: oliver.baete@allianz.com <oliver.baete@allianz.com>, jm.hagemann-snabe@siemens.com <jm.hagemann-snabe@siemens.com>, contact@siemens.com <contact@siemens.com>, gerd.krick@fresenius.com <gerd.krick@fresenius.com>, board@fresenius.com <board@fresenius.com>, Herbert.hainer@fcbayern.com <Herbert.hainer@fcbayern.com>, heinrich.frontzek@festo.com <heinrich.frontzek@festo.com>, manfred.knof@commerzbank.com <manfred.knof@commerzbank.com>, kathrin.kerls@bmw.de <kathrin.kerls@bmw.de>, oliver.zipse@bmw.de <oliver.zipse@bmw.de> Cc: weingarth@itelcom.us <weingarth@itelcom.us> Betreff: WG: SEC CIK #0001127508 - Criminal Report - Allianz SE fraud in the USA and Germany - 26 years of notary liability fraud exposes Allianz's behave
Sehr geehrte Aufsichtsräte und Vorstände der Allianz SE,
sehr geehrter Vorstand der Commerzbank und BMW,
Ihnen liegen seit über einem Jahr die Beweisunterlagen des Allianz Notarhaftpflichtbetruges vor und zeige Ihnen meine Strafanzeige gegen die Allianz SE Herrn Bäte im Verlauf dieser Email inkl. Anlagen an.
Ich habe Sie bereits mehrfach in Ihrer Funktion als Aufsichtsräte und Vorstände um Hilfestellung §138 StGB und sofortige Einstellung des Betruges aufgefordert, der Sie bislang nicht nachgekommen sind.
Sie verstoßen weiterhin gegen
- § 138 StGB Nichtanzeige von Straftaten
- den Deutschen Governance Kodex
- Ihre aktienrechtliche Kompetenzen als Vorstand und Aufsichtsrat
und machen sich hier strafbar.
Aus diesem Grunde sehe ich mich gezwungen diesen Fall auch im Hinblick der bereits veröffentlichten Pressemitteilungen von ARD und Panorama, die ebenfalls die Vorgehensweise der Allianz SE beweisen, hier um internationale Hilfe zu suchen und Strafermittlungen anzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth <weingarthadrienne@gmail.com> Datum: Mittwoch, 4. August 2021 um 20:30 An: merrick.garland@usdoj.gov <merrick.garland@usdoj.gov>, merrick.garland@crm.usdoj.gov <merrick.garland@crm.usdoj.gov>, criminal.division@usdoj.gov <criminal.division@usdoj.gov>, Chair@sec.gov <Chair@sec.gov> Cc: oliver.baete@allianz.com <oliver.baete@allianz.com>, michael.diekmann@allianz.com <michael.diekmann@allianz.com> Betreff: SEC CIK #0001127508 - Criminal Report - Allianz SE fraud in the USA and Germany - 26 years of notary liability fraud exposes Allianz's behave
U.S. Department of Justice
Attorney General Mr. Merrick B. Garland
950 Pennsylvania Avenue, NW Washington, DC 20530-0001
Securities and Exchange Commission
Chairman Gary Gensler
100 F Street, NE
Washington, DC 20549
Criminal Report
against
ALLIANZ SE
CEO
Oliver Bäte
Königinstr. 28
80802 München
Dear Mr. Merrick B. Garland,
Dear Mr. Gensler,
Dear Mr. Bäte,
Due to the US lawsuits against Allianz SE and the media reports, we show you with the courage of desperation our plight due to the 26 years of notary liability fraud of Allianz SE as a notary liability insurer, which is aware of the damage caused by the false notarizations of the notary and the Land registry from 1982 since 1995 until today under the permanent offense of fraud of the legal obligation to pay damages withdraws with the destruction of our entire real estate, our life's work and life.
We are completely innocent of the case (judgment of the LG MI from 2001) and like my Jewish father during the Nazi era, our family has been innocently tormented for 26 years by Allianz SE's greed for profit, our life's work and lives being destroyed by expropriation and auctions of our real estate, imprisoned, driven into poverty and the US company iTelCom Inc. of our son Steve Weingarth was deliberately made insolvent.
The supervisory boards of Allianz SE, in your function as chairwoman of the supervisory board of Siemens AG, Mr. Jim Hagemann Snabe, - Fresenius SE & Co KG, Dr. Gerd Krick, - Festo AG SE & Co, KG, Dr. Eichinger and the football club FC Bayern Munich, Mr. Hainer, as well as the board of Commerzbank AG, Mr. Knof and CEO of the BMW Group, Mr. Oliver Zipse, we involved in the notary alliance case and asked for help. (see as follow-up)
We fear for our lives, because our family was threatened with prison again in order to silence us in favor of Allianz SE, so that we are cheated of our worldwide guaranteed basic rights!
Nobody helps us in the FRG, nor does any of our previous 56 lawyers take action against the Allianz Group and its machinations due to a conflict of interests, so we desperately asked for help and protection at the US George Marshall Center and the military base in Garmisch -Partenkirchen on 07/07/2021.
Please put an end to 26 years of severe human rights violations and the continued destruction of our lives with constant threats and coercive measures by the machinations of Allianz SE, which was never ready to come to an agreement and has to compensate for all the damage it caused itself. Allianz SE has since received the statement of damage dated April 18, 2007 in the amount of EUR 6.7 million.
For clarification, we ask you to use the following evidence (attachments - Google Docs download) to determine, the original files are available to the LG M I AZ: 15 0 16008/20 together with my declaratory action, which will not be processed without a lawyer and can be requested there:
Der Allianz - Betrug
Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 (Anlage A 0) überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Immobilie in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth.
Beweis: Anlage A 0 – Notarurkunde Dr. Walberer
https://drive.google.com/file/d/1wNWYMMkCWbQyee89_BPRnKWiXRqhUgiA/view?usp=sharing
Unser geplanter Speicherausbau mit Dachflächenfenstern war ausdrücklich auf Seite 9 des Vertrages von der Mutter und Schwester genehmigt zur anteiligen Gleichstellung
Der Notar vergaß bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen.
In der Folgezeit nahmen die Notare Friedrich, Dr. Terwey und Ruhland wie auch das Grundbuchamt weitere Falschbeurkundungen auf der fehlerhaften Urkunde des Notar Dr. Walberer von 1982 vor.
Folgen der Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare- rechtswidrige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht: 1. unterlassene Amtspflichten Notar Dr. Walberer und seine Notarhaftpflichtversicherung - Allianz Versicherungs AG - war ab Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreits, eingeleitet durch die Schwester bzw. Mutter, durch Schreiben unseres RA. Dr. Deckert (Anlage A 1-3) in Kenntnis seines schweren Beurkundungsfehlers vom 15.03.1982.
Beweis: Anlage A 1-3 – Warnhinweise von Rechtsanwalt an Notar zur Bereinigung der Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/1xUHzC-pjDMZKTXRZqsaZVSQI34eXYUgN/view?usp=sharing
Der Notar und die Allianz wussten somit von den damit verbundenen unzulässigen Grundbucheintragungen und den gravierenden Folge- und Vermögensschäden für uns, wenn er und die Allianz nicht unverzüglich schadensmindernd die Fehler beheben. Der Notar hat das Gebot des sichersten Weges für Urkundenbeteiligte!
Der Notar und Allianz billigten vorsätzlich im Grundbuchrechtsstreit den Eintritt des Vermögensschadens unseres Eigentum in Grünwald, der Betrug war durch Unterlassungen vollendet § 263 StGB!
03.03.1995 Grundbucheintrag: Bruchteilsbildung des Eigentum von Amts wegen (Anlage A 4)
Beweis: Anlage A 4 – Bruchteilsbildung durch Grundbuchamt München https://drive.google.com/file/d/1fB_YPrcIO_V5FOxQ_Y6Auz_LUGP7lvPs/view?usp=sharing
07.12.1995 Grundbucheintrag: Amtswiderspruches von Amts wegen gegen mein Eigentum mit Beschluss des Bay.ObLG BR 2 Z 90/95 vom-07.12.1995 (Anlage A 5) infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen.
Beweis: Anlage A 5 – Beschluss Bay ObLG fehlerhafte Grundbucheintragungen https://drive.google.com/file/d/1iZG3LhD40VmMQFW2gt2TH7OoVyXmcvtG/view?usp=sharing
Beweis: Anlage A 5 a – Löschung Eigentum durch Grundbuchamt https://drive.google.com/file/d/18vJLNZ__g7f7w82Gdgb3OgeXSeJz_PAh/view?usp=sharing
die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig
Der Notar und die Allianz entzogen sich sittenwidrig unter Vortäuschung falscher Tatsachen weiterhin mit „justitia fiat“ seiner gesetzlichen Amtspflicht einer Neubeurkundung des fehlerhaften Notarvertrages vom 1982 gemäß seinem Schreiben vom 11.03.1996. (Anlage A 6)
Beweis: Anlage A 6 – Notar Walberer verwies auf Rechtsweg ohne Heilung seiner Notarurkunde https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing
Ebenso entzog sich die Allianz in Kenntnis des bereits eingetretenen Schadens am 03.03.1995 der gesetzlichen Schadensminimierung-bzw. Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB mit dem irrtumserregenden Schreiben vom 12.04.1996 (Anlage A 6a)“ die Mutter muss den Vertrag ohne Abstriche vollziehen“, anstelle des Notars!
Beweis: Anlage A 6a – Allianz -Mitteilung, die Mutter muss den Vertrag vollziehen – Hinweis auf falschen Rechtsweg https://drive.google.com/file/d/19UH9KtlYS_YSwek9rpI35dR2Eg-2WSuw/view?usp=sharing
2. Unterlassene Amtspflichten mit rechtswidrigen Prozessen und erschlichenen Urteilen
In der Betrugsfolge wurden mir von dem Notar/Allianz, der Mutter und den Anwälten rechtswidrige, da unzulässige Prozesse unter der verletzten Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern aufgebürdet, denn dem Notar Dr. Walberer wurde am 17.12.1996 der Streit verkündet, dem er beitrat und nach seinem Tod am 18.01.1999 trat seine Ehefrau Antonia Walberer in dessen Streitverkündungsstellung ein und dem Grundbuchamt/Freistaat Bayern wurde der Streit am 03.07.1997 verkündet.
In dem seit 1995 andauernden rechtswidrigen Zustand prozessierten die Urkundenbeteiligten (Mutter/Tochter) untereinander, obwohl es die gesetzliche Pflicht meiner Streithelfer Notar/Allianz und des Grundbuchamtes zur Regulierung des Schadens infolge der Falschbeurkundungen von 1982 war und infolge unterlassener Amtspflichten meiner betrügerischen Streithelfer wurde mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen gerichtlich festgestellt:
die Gesamtnichtigkeit des Notarvertrages mit Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 ( Anlage A 7) infolge der fahrlässigen Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 15.03.1982.
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000.
Beweis: Anlage A 7 – Nichtigkeit der Notarurkunde
https://drive.google.com/file/d/10jURlXj5EHgFN6tXKi03Yd1KhRxrnxtR/view?usp=sharing
die Löschung und Herausgabe meines Eigentum in Grünwald mit Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 (Anlage A 8)
Beweis: Anlage A 8 Löschung und Herausgabe https://drive.google.com/file/d/1t6OeXBHrjaanOYY9MKEO1qCbBwheV6Cx/view?usp=sharing
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004
die Grundbuchlöschung meines Eigentum in Grünwald am 03.03.2005 von Amts wegen auf dem wir unser Leben aufgebaut hatten. (Anlage 5 a)
https://drive.google.com/file/d/18vJLNZ__g7f7w82Gdgb3OgeXSeJz_PAh/view?usp=sharing
Durch den Verlust des Elternhauses in Grünwald (Wertgutachten 2004: EUR 2,88 MIO) erfolgte die Fälligstellung der darauf eingetragenen Kredite mit der Folge der Zwangsversteigerungen unseres EFH Starnberg, der ETW Garmisch und Verlust der ETW in Italien.
Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§ 322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 263 StGB, 826 BGB, das für den gesamten aufgezeigten Notarfall zutreffend ist und gemäß OLG-Urteil-Celle 3 U 239/04 vom 26.01.2005 und § 19 Abs. 1 Satz 2 BnotO::
„Kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten(Mutter gegen Tochter) im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht besteht“
Daher wurde die Urkundenbeteiligte-Mutter auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben. (RGZ 61, 359/365; 78,389/393; BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. §322 Anm. 9; Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80). Die Allianz hat sich auf diesem Wege um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundbuchberichtigungsansprüche verschafft, die mir bis heute verwehrt werden.
Daher ist die Mutter bzw. die Schwester Layritz an die sie die Immobilie (gerichtl. Wertgutachten 2004: Euro 2,88 Mio.) nach der Grundbuchlöschung 2005 übertrug, aus den Urteilen nur formell Berechtigte, und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben.
Gesetzliche Ansprüche
Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche:
einen Grundbuchberichtigungsanspruch und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)
die Allianz hat mir sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die mir aus der fehlerhaften Notarurkunde(n) entstanden sind aus vorsätzlich verschuldetem Unrecht § 826 BGB, das bis heute andauert – Dauerdelikt § 78a, § 263 StGB mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes und der unwiederbringlichen Lebenszeit.
Schadenersatzprozesse gegen beklagten Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007
Vor diesem Hintergrund war auch der im Zuge vorgenannter Vorprozesse zeitgleich laufendende Schadenersatzprozess gegen den beklagten Nebenintervenient und Streithelfer Notar/Allianz 2000-2007 unzulässig.
Gesetzlich maßgebend ist die Nebeninterventionwirkung meiner Streithelfer § 72,74,68 ZPO:
Die Nebeninterventions-Bindungswirkung dient zur Wahrung der gesetzlichen Ansprüche des Streitverkünders!
Das in den Folgeprozessen entscheidende Gericht hat die maßgebende Bindungswirkung nicht berücksichtigt und offen gelegt:
Das Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden und an die Interventionswirkung des § 68 ZPO, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht.
Vorinstanzliche LG Urteil MI 2405654/00 vom 02.01.2001 (Anlage 9 I)
Mein Mitverschulden ist ausgeschlossen:
Mit den fehlerhaften Beurkundungen von 1982 handelt es sich um eine „Gesamtrechtsvernichtung bei der Beurkundung, die auch mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist ( anerkannt in der Rechtsprechung für die Fälle der Feststellungsklage, in denen die Feststellung den tatsächlich begehrten Zustand vollständig regelt)“. Beweis: Anlage A 9I Schadenersatzklage gegen Notar / Allianz
https://drive.google.com/file/d/1nEms4Y6eO-gFq57gKWZVWOqmI2dG7o53/view?usp=sharing
OLG-Urteil 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 (Anlage 9 II) 5 ½ Jahre: Ablehnung des Schadenersatzes:
Auch die OLG-Entscheidung hat die Allianz als beklagter Notar-Nebenintervenient, die seit 1995 zur gesetzlichen Schadenersatzzahlung verpflichtet war auf rechtswidrigem Weg unter Vortäuschung falscher Tatsachen unter der verletzten Notar- Allianz Schadensminimierungspflicht § 254 BGB sittenwidrig erschlichen, zudem waren bei Erlass des Urteils am 29.06.2006 8 Bände Gerichtsakten inkl. gerichtl. Wertgutachten der Villa in Grünwald verschwunden (Anlage A 10) und tauchten am 24.07.2006 (Anlage A 11) wieder auf.
Beweise: Anlage A 9 II – OLG Urteil Schadenersatz https://drive.google.com/file/d/14mbvfTsWzwWItvvuwk8wCQD3TRdO_o7D/view?usp=sharing
Beweis: Anlage A 10 und A 11 Verschwundene Akten während Urteilsfindung inkl. Gerichtsgutachten
https://drive.google.com/file/d/1Om8x6sEnxLRXCieIn6feN3_TKC-w-Waj/view?usp=sharing
Der gesetzliche Schadenersatzanspruch wurde mir aberkannt:
„Wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter im Vorprozess von 1997!
Ein Vergleich in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten unter der verletzen Notarpflicht und des Grundbuchamtes ist ebenso rechtswidrig, wie die geführten Prozesse, außerdem widerspricht die Annahme eines einseitigen sittenwidrigen Vergleiches dem Gesetz:. Durch einen möglichen Vergleich vom 7.11.1997 (Anlage A 11a) wäre - die Notarhaftung weggefallen, - die darin vorgesehene Abgabe meiner Eigentumsanteile hätten die
Kreditkündigungen der im Grundbuch eingetragenen Banken zur Folge - der Vergleich war ausschließlich zugunsten der Schwester.) Der Notar/Allianz beteiligte sich nicht an dem Vergleich.
Beweis: Anlage A 11a RA Bub und Gauweiler – nicht annehmbarer Vergleich
https://drive.google.com/file/d/14WRAsTBl95LjTuGwDtP9OSvkFUZFNYp0/view?usp=sharing
BGH-VZR III 233/06 vom 07.12.2007
Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde
Der Schriftsatz der BGH-Anwältin Frau von Giercke vom 12.01.2007 (Anlage 12) - Honorar EUR 21.623,33 war ebenfalls rechts- und sittenwidrig. Die Anwältin legte am 05.03.2007 das Mandat nieder und die Allianz zog ihre unzulässige Klage zurück. Die Allianz SE hatte innerhalb der 12jährigen Prozesse ca. 400.000 EUR nur an aufgelaufenen Folgeschäden bezahlt. (gerichtliches Wertgutachten der Villa in Grünwald: - Stand 2004: EUR 2.88 Mio./ Stand:2021 ca. EUR 7.0 Mio. )
Beweis: Anlage A 12 – BGH Rechtsanwältin
https://drive.google.com/file/d/1asUbajnky2VjhNGIjcTH9lLEDyqkkxlo/view?usp=sharing
Strafrechtliche Fakten
Generalstaatsanwalt Dr. Strötz AZ: 4 AR 216/08 vom 06.05.2008
Unser Strafantrag unter Vorlage sämtlicher Urteile im o.g. Betrugsdelikt § 263 blieb ohne Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft!
Strafurteil VRs 14241/109 vom 10.05.2010 (Anlage A 13)
Ohne die unterlassenen Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes Dr. Strötz im Betrugsdelikt meiner Streithelfer wäre unsere Verzweiflungstat an dem befreundeten Notar Dr. Sammeth mit Hilfsapell am 10.05.2009 nicht geschehen. Unsere Tat war die direkte Folge der 14 Jahre Rechtsbeugung schweren Ausmaßes mit gewolltem Eigentumsverlust, infolge der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982.
Beweis: Anlage A 13 – Strafurteil wegen erpresserischen Menschenraub
https://drive.google.com/file/d/1vYNjAjVpv-o232QssChCbyy3WObBg03m/view?usp=sharing
Vorgeschichte:
Wir waren unbescholtene, wohlhabende Bürger, mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München. Eine glückliche Familie mit 2 Kindern und stolz auf das, was wir uns jahrzehntelang auf der von meinem jüdischen Vater erschaffenen Immobilie in Grünwald, die er bei Notar Dr. Sammeth 1954 unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer jahrelanger schwerer körperlicher Arbeit. Hier durch umfangreiche Um-An- und Ausbauten der Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien - direkt am Strand.
Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg.
Gesetzeslose Ohnmacht
Nun standen wir in unserer gesetzeslosen Ohnmacht, in höchster Verzweiflung mit dem Rücken an der Wand und mussten irgendwie die drohende Gefahr unseres Ruins, den bevorstehenden Untergang unseres gesamten Lebenswerkes, abwenden.
Notar Frhr von Oefele, der den Fall kannte und Nachfolger von Dr. Sammeth war, hatte sich als Vermittler in der Notarsache mit Schreiben vom 18.04.2008 (Anlage A16) bei der Allianz und mir angeboten, welches die Allianz nicht annahm, die in dem Fall nie zu einer Einigung bereit war.
Beweis: Anlage A 16 Einigungsversuch
https://drive.google.com/file/d/1d7tpJudawtEOzinACWs_5LlXiwwU7EDb/view?usp=sharing Ein freundschaftliches Verhältnis mit Notar Dr. Sammeth bestand durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspielen der den Fall sehr gut kannte und die Erstbeurkundung 1954 (Fehler – Vergessen der salvatorischen Klausel) vorgenommen hat, daher ersuchten wir ihn in unserem Haus am 10.05.2009 verzweifelt um Hilfeleistung um gemeinsam mit Frhr von Oefele die Notar-Sache beenden zu können, der ja am 18.04.2008 seine Hilfe angeboten hatte.
Notar Dr. Sammeth verweigerte uns die Hilfe und in höchster Notwehr, im vermeintlichen Schutz der Notare, versuchten wir unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder, das wir im Schutz und Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut hatten, zu retten, indem wir Notar Dr. Sammeth in unserem Haus festhielten um von seinem ehemaligen Notarsozius Frhr von Oefele eine Faxbestätigung zu erhalten, mit der Zusage, dass er sich des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit angeboten hatte und wir folglich Notar Dr. Sammeth sofort freigelassen hätten.
In höchster Verzweiflung erschien uns das als ein angemessenes Mittel des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB um die weiteren bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer Immobilien in Starnberg und Garmisch abzuwenden.
Auszug gesetze-im-internet.de / Bundesamt der Justiz – StGB § 34
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Auch das entscheidende Strafgericht als Folgegericht, ist an die rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen der Vorprozesse als Urteilswirkung gebunden, an die Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO der rechtswidrigen, da unzulässigen Vorprozesse meines betrügerischen Notar-Streithelfer, der Allianz und des Grundbuchamtes/Freistaat, das gerade im Strafprozess als unser Motiv und somit als Urteilswirkung bindend ist sowie an die gerichtl. festgestellten Falschbeurkundungen des Grundbuchamtes und der Notare.
Das Straf-Urteil vom 10.05.2010 ist ebenfalls arglistig unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen worden, denn es beweist auch hier die unterlassenen Amtspflichten der Staatsanwaltschaft und des Richters Alt und Untätigkeit der Pflichtverteidiger, wie bei allen Anwälten in dem Fall, mit der im Hintergrund stehenden Allianz SE, somit wurden die maßgebenden Fakten der Vorgeschichte des Notarfalls vertuscht:
Unsere Beweggründe, das Tatmotiv, die Hintergründe, Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat, insbesondere aber die rechtswidrigen Prozesse mit erschlichenen Urteilen, mit der unter der verletzten Allianz/ Notarpflicht und des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern meiner betrügerischen Streithelfer § 68 ZPO mit gewolltem Eigentumsverlust, - der Allianzbetrug - als Indizienbeweis fanden keinerlei Würdigung bei der Strafbemessung.
Unterschlagen wurde auch das gerichtl. Wertgutachten Maier der Immobilie Grünwald von 2004: 2,88 Mio. (Anlage A14) und der Inhalt meiner Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 EUR 6.7 Mio. Anlage ( Anlage A 15), sowie meine 21 Seiten vom 29.07.2009 womit ich in Untersuchungshaft der Staatsanwaltschaft alles aufzeigte, u.v.a.m. Beweis: Anlage A 14 – OLG MUC Gerichtliches Gutachten über 2.88 Mio. EUR https://drive.google.com/file/d/1UJqrf3leRAxb2IFn3gkSfXYEtI9V6rHS/view?usp=sharing
Beweis: Anlage A 15 – Schadenaufstellung vom 18.04.2007 https://drive.google.com/file/d/17cZP6uyj6XOHvYcYgejWCGNzoRR0hroF/view?usp=sharing
Die Sitzung wurde abgebrochen als ich von den verschwundenen Akten beim OLG zu berichten begann und bekam in den 7 Prozesstagen keine Gelegenheit mehr mich über den Fall weiter zu äußern. (Gehörsverstoss)
Die Notare und unsere Pflichtverteidiger sagten zu unserer Verteidigung nichts, ein Vertreter der Allianz war an jedem Prozesstag zugegen und protokollierte mit.
Man hat uns als Notaropfer und Hilfesuchende bei den Notaren Dr. Sammeth und Frhr. Oefele, zu 8 ½ und 7 Jahren Haft verurteilt und uns gesetzeslos wie Tiere weggesperrt.!
Unsere Immobilien in Garmisch und Starnberg - unser Zuhause, wurde während unserer Haft, zwangsgeräumt und zwangsversteigert.
Beweis: Anlage A 17 und A 18 Zwangsversteigerung der Immobilien https://drive.google.com/file/d/1j4aAqD0S50k9csUmknkzcJnbQfaGYjrw/view?usp=sharing
Unsere Kinder und Enkelkinder haben wegen des Allianzbetruges Deutschland verlassen, da diese ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Unter der verletzten Notar- und Allianzpflicht, des Grundbuchamtes und des Staates findet seit 26 Jahren eine Familientragödie ohnegleichen statt. Wir werden wie seinerzeit mein jüdischer Vater zur NS-Zeit unschuldig gepeinigt genötigt, zwangsenteignet, inhaftiert und unverschuldet in die Armut getrieben, damit sich der Weltkonzern Allianz SE unseres gesetzlich marginalen Schadenersatzes bereichern kann mit dem ungehemmten Verlust unserer gesamten Immobilien, die Villa in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch unserer Ferienwohnung in Italien, unseres Lebenswerkes, das Erbe für unsere Kinder und der unwiederbringlichen Lebenszeit.
Die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf das ihr günstige rechtskräftige und schuldhaft erschlichene OLG-Urteil vom 14.09.2006 unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten und unter dem Dauerdelikt des Betruges § 78a, 263 StGB werden wir seit 26 Jahren bis heute mit permanent drastischen Zwangsmaßnahmen und Alterationen der Gläubiger und Justiz bedroht und genötigt und es wird uns wiederholt Gefängnis angedroht um uns in dem Fall mundtot zu machen!
Gesetzliche Ansprüche
Wir sind schuldlos an gerichtl. festgestellten Notar- und Grundbuchfehlern lt. Urteil des LG M I von 2001 und die Allianz SE hat nachweislich als Notarhaftpflichtversicherer sämtliche Schäden selbst verursacht und zu ersetzen. Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 68,72,72 ZPO dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche:
Als Geschädigte habe ich folgende gesetzliche Ansprüche: 1. Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus)und zur einstweiligen Sicherung nach § 899 BGB ist gegen die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages ein Amtswiderspruch zu meinen Gunsten einzutragen aus schuldrechtlichem Herausgabeanspruch § 985 BGB (aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 6-7 Mio.)
2. Die Allianz hat mir den gesamten materiellen und immateriellen, selbstverursachten und nicht verjährten Schaden § 826 BGB und § 78a, 263 StGB Dauerdelikt zu ersetzen, der mir aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist.
Dies gilt auch wenn die arglistig erschlichene Entscheidung des OLG 1 U 2463/01 vom14.09.2006 unter der verletzen Notar- und Allianz-Schadensminimierungspflicht § 254 BGB seit. 1995 mit 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten rechtskräftig ist und es gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001, dass wir schuldlos sind an Fehlern des Staates, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982.
We are innocent and ask for your protection and support, because we have been fighting desperately for our fundamental rights for 26 years and these most serious international human rights violations by the Allianz Group must not continue.
Please help our family.
In desperation
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth <weingarthadrienne@gmail.com> Datum: Dienstag, 16. Februar 2021 um 13:42 An: oliver.baete@allianz.com <oliver.baete@allianz.com>, michael.diekmann@allianz.com <michael.diekmann@allianz.com>, henning@baltershof-stiftung.de <henning@baltershof-stiftung.de>, Herbert.hainer@fcbayern.com <Herbert.hainer@fcbayern.com>, clarissa.haller@siemens.com <clarissa.haller@siemens.com>, gerd.krick@fresenius.com <gerd.krick@fresenius.com>, heinrich.frontzek@festo.com <heinrich.frontzek@festo.com> Betreff: Verzweifelt an den Neinsagern im Notarhaftpflichtfall - Allianz SE - Schadenersatz und Minimierungspflicht Allianz SE - §254 BGB
Allianz SE - Az.:70 hv 95-750 152/50 NO Wa - siehe Anlage – Amtshaftungsbetrug mit Urteilen
Sehr geehrter Herren der Allianz SE
Oliver Bäte Vorstand
Aufsichtsratsvorsitzender Michael Diekmann
seit 26 Jahren missbrauchen Sie in vorbezeichneter Angelegenheit Ihre Macht wie in einem „Bananenstaat“, in der BRD, die Rechtsprechung durch Vereinssitze (www.m-j-g.de/vorstand.html) im Justizpalast, Ausbildung von Gutachtern und verstoßen als Dax notierte Versicherung gegen Ihren selbstauferlegten internen Corporate Governance Kodex und externen Kontrollgremien BaFIn (Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003 / Az. Q 24-VU 5312-387/03 bzw. VAG als größter Haftpflichtversicherer Deutschlands für Notare. Beweis: Die Nein Sager – Allianz SE https://www.youtube.com/watch?v=W_k_XcEzXsw - https://www.youtube.com/watch?v=pK2_6QvjU7A&t=502s
Durch Ihr o.g. Netzwerk stiften Sie vermutlich in Bayern Rechtsanwälte, Richter und Strafrichter zu gesetzesfremden Schriftsätzen und Willkürurteilen (bei jeder Gerichtsverhandlung ist ein protokollierender Vertreter der Allianz zugegen) an, anders lassen sich die grundgesetzesfremden Urteile und Beschlüsse nicht erklären, womit Sie sich seit 03.03.1995 unter dem Dauerdelikt §78 StGB des Betruges § 263 StGB Abs 3 2. der gesetzlichen Schadenersatzpflicht bis heute entziehen um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Sie untergraben hierdurch die Grundgesetze und die Rechtsstaatlichkeit und entziehen sich Ihrer gesetzlichen Schadensminimierungspflicht § 254 BGB mit gewolltem Vermögensverlust unserer Villa (gerichtl. Gutachten EUR 2.88 Mio) in Grünwald seit 03.03.1995 mit Wegfall unserer Grundbesicherungen und sofortiger Fälligstellung der Hypotheken für sämtliche Immobilien.
Beweis:
- Schadenersatzprozess OLG-Urteil Az: 1 U 2463/01 vom 14.09.2006, 5 ½ Jahre! mit verschwunden Gerichtsakten (8 Bänden mit Gerichtsgutachten der Immobilie Euro 2,88 Mio) - Beschluss des LG M I Az: 15 0 16008/20 vom 02.02.2021 (Anlage) entgegen meiner Feststellungklage vom 22.11.2020 (Anlage) s. Amtshaftungsbetrug mit Urteilen (Anlage)
Ihr Vorgehen ist ein feiger, verabscheuungswürdigster Anschlag auf die Demokratie der BRD und auf uns Juden, trotz unserer unzähliger jahrelanger Einigungsversuche bringen Sie seit nunmehr 26 Jahren nicht die Verantwortung bzw. Courage auf, sich mit uns an einen Tisch zu setzen um die Angelegenheit zu bereinigen.
Denn Faktum ist:
Wir Notargeschädigte können gemäß (LGM I 2405654/00 vom 02.01.2001) an gerichtl. festgestellten Notar- und Grundbuchfehler von 1982 (Bay ObLG AZ: 2 Z 90/95 vom 07.12.1995) keine Schuld haben an:
den uns täuschenden und rechtswidrig auferlegten Verfahren mit Ihnen und dem Grundbuchamt/Freistaat Bayern in den Verfahren als beteiligter Streithelfer § 68, 72, 74 ZPO
der verletzten Notar-Neubeurkundungspflicht
der verletzten Schadensminimierungs- und Schadenersatzpflicht der Allianz
der gerichtl. festgestellten Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 1982 mit der Feststellung der Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999)
der Herausgabe und Löschung unseres Eigentum in Grünwald (OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003) – Grundbuchlöschung: 03.03.2005
daraus resultierenden Zwangsenteignungen der Villa in Grünwald- und Zwangsversteigerungen unserer Immobilien in Starnberg Garmisch und Verlust der Wohnung in Italien bzw. unseres gesamten Lebenswerkes unserer Familie
Ausschließlich Sie sind in der Verantwortung gemäß § 254 BGB für Ihre selbstverursachten Schäden einzustehen, wodurch auch Ihre Zahlung ca. EUR 400.000,- gerechtfertigt ist, die kein Schadenersatz ist! (Anlage Schadenaufstellung 2007)
Ist es nicht an der Zeit, Haltung zu zeigen, sich nicht länger hinter Richtern mit Willkürurteilen zu verstecken, Ihre Rolle in Ihrem Unternehmen und in der Gesellschaft zu achten und in einen fairen Dialog mit uns zu treten?
Ich bitte um Mitteilung bis 23.02.2021.
Mit freundlichen Grüßen
E-Mail 16.02.2021
Von: Adrienne Weingarth <weingarthadrienne@gmail.com> Datum: Dienstag, 16. Februar 2021 um 13:42 An: oliver.baete@allianz.com <oliver.baete@allianz.com>, michael.diekmann@allianz.com <michael.diekmann@allianz.com>, henning@baltershof-stiftung.de <henning@baltershof-stiftung.de>, Herbert.hainer@fcbayern.com <Herbert.hainer@fcbayern.com>, clarissa.haller@siemens.com <clarissa.haller@siemens.com>, gerd.krick@fresenius.com <gerd.krick@fresenius.com>, heinrich.frontzek@festo.com <heinrich.frontzek@festo.com> Cc: Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de <Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de>, Peter.kuespert@olg-m.bayern.de <Peter.kuespert@olg-m.bayern.de>, beate.ehrt@ag-m.bayern.de <beate.ehrt@ag-m.bayern.de> Betreff: Verzweifelt an den Neinsagern im Notarhaftpflichtfall - Allianz SE - Schadenersatz und Minimierungspflicht Allianz SE - §254 BGB
Allianz SE - Az.:70 hv 95-750 152/50 NO Wa - siehe Anlage – Amtshaftungsbetrug mit Urteilen
Sehr geehrter Herren der Allianz SE
Oliver Bäte Vorstand
Aufsichtsratsvorsitzender Michael Diekmann
seit 26 Jahren missbrauchen Sie in vorbezeichneter Angelegenheit Ihre Macht wie in einem „Bananenstaat“, in der BRD, die Rechtsprechung durch Vereinssitze (www.m-j-g.de/vorstand.html) im Justizpalast, Ausbildung von Gutachtern und verstoßen als Dax notierte Versicherung gegen Ihren selbstauferlegten internen Corporate Governance Kodex und externen Kontrollgremien BaFIn (Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003 / Az. Q 24-VU 5312-387/03 bzw. VAG als größter Haftpflichtversicherer Deutschlands für Notare. Beweis: Die Nein Sager – Allianz SE https://www.youtube.com/watch?v=W_k_XcEzXsw - https://www.youtube.com/watch?v=pK2_6QvjU7A&t=502s
Durch Ihr o.g. Netzwerk stiften Sie vermutlich in Bayern Rechtsanwälte, Richter und Strafrichter zu gesetzesfremden Schriftsätzen und Willkürurteilen (bei jeder Gerichtsverhandlung ist ein protokollierender Vertreter der Allianz zugegen) an, anders lassen sich die grundgesetzesfremden Urteile und Beschlüsse nicht erklären, womit Sie sich seit 03.03.1995 unter dem Dauerdelikt §78 StGB des Betruges § 263 StGB Abs 3 2. der gesetzlichen Schadenersatzpflicht bis heute entziehen um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Sie untergraben hierdurch die Grundgesetze und die Rechtsstaatlichkeit und entziehen sich Ihrer gesetzlichen Schadensminimierungspflicht § 254 BGB mit gewolltem Vermögensverlust unserer Villa (gerichtl. Gutachten EUR 2.88 Mio) in Grünwald seit 03.03.1995 mit Wegfall unserer Grundbesicherungen und sofortiger Fälligstellung der Hypotheken für sämtliche Immobilien.
Beweis:
- Schadenersatzprozess OLG-Urteil Az: 1 U 2463/01 vom 14.09.2006, 5 ½ Jahre! mit verschwunden Gerichtsakten (8 Bänden mit Gerichtsgutachten der Immobilie Euro 2,88 Mio) - Beschluss des LG M I Az: 15 0 16008/20 vom 02.02.2021 (Anlage) entgegen meiner Feststellungklage vom 22.11.2020 (Anlage) s. Amtshaftungsbetrug mit Urteilen (Anlage)
Ihr Vorgehen ist ein feiger, verabscheuungswürdigster Anschlag auf die Demokratie der BRD und auf uns Juden, trotz unserer unzähliger jahrelanger Einigungsversuche bringen Sie seit nunmehr 26 Jahren nicht die Verantwortung bzw. Courage auf, sich mit uns an einen Tisch zu setzen um die Angelegenheit zu bereinigen.
Denn Faktum ist:
Wir Notargeschädigte können gemäß (LGM I 2405654/00 vom 02.01.2001) an gerichtl. festgestellten Notar- und Grundbuchfehler von 1982 (Bay ObLG AZ: 2 Z 90/95 vom 07.12.1995) keine Schuld haben an:
den uns täuschenden und rechtswidrig auferlegten Verfahren mit Ihnen und dem Grundbuchamt/Freistaat Bayern in den Verfahren als beteiligter Streithelfer § 68, 72, 74 ZPO
der verletzten Notar-Neubeurkundungspflicht
der verletzten Schadensminimierungs- und Schadenersatzpflicht der Allianz
der gerichtl. festgestellten Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung 1982 mit der Feststellung der Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999)
der Herausgabe und Löschung unseres Eigentum in Grünwald (OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003) – Grundbuchlöschung: 03.03.2005
daraus resultierenden Zwangsenteignungen der Villa in Grünwald- und Zwangsversteigerungen unserer Immobilien in Starnberg Garmisch und Verlust der Wohnung in Italien bzw. unseres gesamten Lebenswerkes unserer Familie
Ausschließlich Sie sind in der Verantwortung gemäß § 254 BGB für Ihre selbstverursachten Schäden einzustehen, wodurch auch Ihre Zahlung ca. EUR 400.000,- gerechtfertigt ist, die kein Schadenersatz ist! (Anlage Schadenaufstellung 2007)
Ist es nicht an der Zeit, Haltung zu zeigen, sich nicht länger hinter Richtern mit Willkürurteilen zu verstecken, Ihre Rolle in Ihrem Unternehmen und in der Gesellschaft zu achten und in einen fairen Dialog mit uns zu treten?
Ich bitte um Mitteilung bis 23.02.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Freitag, 12. Februar 2021 15:14 An: christine.lambrecht@bundestag.de; Georg.eisenreich@stmj.bayern.de; markus.soeder@soeder.de; Andrea.schmidt@lg-m1.bayern.de; Peter.kuespert@olg-m.bayern.de; beate.ehrt@ag-m.bayern.de; staatskanzlei@stk.bayern.de; bundesrat@bundesrat.de; wahlkreis@reiner-haseloff.de; ministerpraesident@stk.sachsen-anhalt.de; Angela.merkel@bundestag.de; angela.merkel@cducsu.de; Horst.seehofer@bundestag.de; ec-president-vdl@ec.europa.eu; kai.spitzer@ec.europa.eu; Walter.steinmeier@bundestag.de; poststelle@bpra.bund.de; peter.altmaier@bundestag.de; wolfgang.schaeuble@bundestag.de; heiko.maas@bundestag.de; Olaf.scholz@bundestag.de; info@bundestag.de Cc: secretariat@gfiainsurance.org; Victoria.saporta@iaisweb.org; lfink@blackrock.com; berlin@dpa.com; Bodo-Klaus.Eidmann@munich-online.de; c.philippsen@faz.de; chefredaktion@manager-magazin.de; Christian.stenzel@bild.de; diereportage@ndr.de; friedrich.kabler@axelspringer.com; Heribert.prantl@sueddeutsche.de; info@gruene-bundestag.de; info@tz.de; john.jungclaussen@zeit.de; klaus.ott@sueddeutsche.de; kontakt@hallo-meinung.de; Markus.knall@merkur.de; markwort@fdp-muenchen-land.de; oberhuber.nadine@capital.de; onlineredaktion@tz.de; poststelle@bka.de-mail.de; redaktion@starnberger-merkur.de; redaktion_mm_online@manager-magazin.de; Robert.schneider@focus.de; sandra.janssen@burda.com; schilling.m@az-muenchen.de; sekretariat.schwintowski@rewi.hu-berlin.de; spiegel@spiegel.de; 'handelsblatt@ handelsblattgroup.com'; eric.gujer@nzz.ch; redaktion@focus.de; monitor@wdr.de; service-redaktion@rbb-online.de Betreff: Ermittlungsauftrag der Amtsträger wegen Rechtsbeugung seit 03.03.95 gemäß Amtsermittlungsgrundsatz - vs. Allianz SE und bayr. Justiz - evtl. Marktmanipulation DAX Unternehmen in Bayern durch BAFIN und Bayr. Justiz / www.m-j-g.de/vorstand.html gedeckt? Wichtigkeit: Hoch
E-Mail per Fax
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident Dr. Haseloff
Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder, Az: BII 3-2000.2001-35-50-2
Sehr geehrter Herr Minister des Staatsministerium der Justiz Herr Eisenreich
sehr geehrte Präsidentin des Amtsgerichts München Frau Beate Ehrt als Vorstand im Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. Az: GW-7169/19 und GW-7169/17
sehr geehrte Präsidentin des Landgerichts München Frau Andrea Schmidt Az: AZ: 2405654/00 Az: 15 0 16008/20
sehr geehrter Präsident des OLG München Herr Dr. Peter Küspert und Präsident des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes und Vorstand im Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. „Ich sehe die Demokratie in Deutschland derzeit noch nicht ernsthaft bedroht“ (https://www.diplomatisches-magazin.de/artikel/peter-kuespert-ich-sehe-die-demokratie-in-deutschland-derzeit-noch-nicht-als-ernsthaft-bedroht-an) Az: 1 U 2463/01 vom 14.09.2006
Hier wurde dieses OLG Urteil unter verschwundenen Akten 8 Bänden (Beweis Anlage –Akten verschwunden OLG München) der Vorprozesse mit Gerichtsgutachten der Immobilie in Grünwald 2.88 Mio EUR erlassen – Ich sehe hier die Demokratie zugunsten der Allianz SE gewollt außer Kraft gesetzt
Sie sind Vorstandsmitglieder der Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. und Hauptverantwortliche für den Schutz des verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzips in Bayern und untergraben durch Ihre Funktion als Präsidenten der jeweiligen Gerichte durch Ihren Vorsitz und Sitz der Gesellschaft im Justizpalast München gemeinsam mit Konzernen u.a. Allianz SE des Dr. Brüggemann und HypoVereinsbank Prof. Dr. Andreas Früh als „Schatzmeisterâ